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Antwort der Bundesregierung

Bei den JugendPolitikTagen 2023 sind viele Ideen und Empfehlungen entstanden und der Bundesregierung übergeben worden. Hier könnt ihr das Feedback zu den einzelnen Empfehlungen nachlesen.

Jugendpresse Deutschland/Moritz Heck

In Deutschland leben 14 Millionen junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Das sind 17 Prozent der Gesamtbevölkerung. Jugend ist ebenso vielfältig wie die Gesellschaft, deren Teil sie ist. Für Jugendliche und junge Erwachsene geht es in dieser Lebensphase darum, selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Ob Gesundheits-, Klima- oder Verkehrspolitik oder sozialpolitische Entscheidungen – Maßnahmen in allen Politikfeldern können heute und zukünftig Auswirkungen auf die junge Generation haben. Daher hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesjugendministeriums gemeinsam mit allen Ressorts 2019 die Jugendstrategie der Bundesregierung entwickelt, um die eigenständige Jugendpolitik der Bundesregierung hervorzuheben.

Seit 2022 wird die Jugendstrategie durch einen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Denn insbesondere in den letzten Jahren haben sich junge Menschen oft nicht ernstgenommen und gehört gefühlt. Ihre Interessen und Bedürfnisse, Probleme und Meinungen dürfen nicht untergehen. Die Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland soll gemäß Koalitionsvereinbarung durch den Nationalen Aktionsplan gestärkt werden.

Die JugendPolitikTage (JPT) 2023 haben sich daher auch mit dem Themenschwerpunkt Kinder- und Jugendbeteiligung auseinandergesetzt. Darüber hinaus haben die rund 900 Teilnehmenden in 36 Arbeitsgruppen eine Vielzahl an Anliegen zu unterschiedlichen Handlungsfeldern formuliert, auf die in der folgenden Stellungnahme der Bundesregierung eingegangen wird.

Die öffentlichen Haushalte und die Haushalte der Sozialversicherungen werden durch diese Stellungnahme nicht präjudiziert. Maßnahmen, die finanzielle Belastungen oder personelle Mehrbedarfe für den Bundeshaushalt zur Folge haben, präjudizieren weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Etwaige Mehrbedarfe durch aufgeführte Maßnahmen oder daran anknüpfende zukünftige Maßnahmen können grundsätzlich nur dann durch den Bund finanziert werden, wenn ihm hierfür die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz zusteht. Sie sind außerdem von den betroffenen Einzelplänen innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und innerhalb des Stellenplans bei der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts zu decken.

Eine Vielzahl der Ergebnisse der JPT beziehen sich auf den schulischen Bereich. Die Bundesregierung weist auf die Zuständigkeit der Länder hin.

Zukunft, Generationendialog & Jugendbilder

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Generelle Absenkung des Wahlalters auf 16

Altersunabhängige Wertschätzung von Engagement

Überwindung von Adultismus & Stereotypen zu jungen Menschen

Entscheidungsträger*innen für Generationengerechtigkeit sensibilisieren

Qualitätsmerkmale von Kinder- und Jugendbeteiligung bekannt machen

Einführung, Verstetigung & rechtliche Verankerung von Jugendbeteiligungsgremien

Beteiligung von Jugendlichen an medialer Berichterstattung

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Antwort der Bundesregierung

Vielfach wird die Absenkung des Wahlalters in den Ergebnissen der Arbeitsgruppen gefordert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Grundgesetz zu ändern, um die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Initiativen für die Änderung des Wahl- und Parteienrechts sind Aufgabe des Deutschen Bundestages. Für Wahlen zum Europäischen Parlament wurde das aktive Wahlalter bereits durch Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 Europawahlgesetz mit Wirkung vom 14.01.2023 auf 16 Jahre gesenkt.

Neben der Absenkung des Wahlalters wurde sich für ein Wahlrecht für alle auf allen Ebenen ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt den Kreis der Wahlberechtigten als Staatsbürgerinnen und -bürger bezeichnet und das Wahlrecht als staatsbürgerliches Recht qualifiziert. In mehreren Urteilen hat es unmissverständlich festgestellt, dass für das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutsche bzw. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Voraussetzung ist. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament sowie bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden (Kommunalwahlen) sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, schon jetzt wahlberechtigt und wählbar.

Ein wichtiges Anliegen der Teilnehmenden ist die Nutzung einer jugendgerechten, niedrigschwelligen Kommunikation und Sprache. Eine gelungene Kommunikation zwischen Jugend und Politik ist die Grundlage für ein konstruktives Miteinander und somit die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung ist es daher, junge Menschen verstärkt in den Blick zu nehmen und geeignete Formate für einen besseren Dialog zwischen Jugend und Politik zu entwickeln.

Die Bundesregierung hat den Auftrag, die Öffentlichkeit über ihre Politik (Vorhaben, Hintergründe, Gesetzentwürfe, etc.) zu unterrichten. Hierzu informieren alle Ressorts und auch das Bundespresseamt (BPA) über verschiedene Kanäle, insbesondere auf ihren entsprechenden Internetseiten, sowie auf Social Media. Einzelne Ressorts haben auch speziell Angebote für junge Menschen (z.B. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium der Verteidigung). Dort wird auch auf bestehende Beteiligungsformate verwiesen. Länder und Kommunen informieren in ihrer Zuständigkeit über ihre Formate und wie sich junge Menschen beteiligen können. Dabei ist klar, dass Kommunikation mit jungen Menschen anders aussehen muss, andere Formate braucht und verstärkt die sozialen Medien in den Blick nimmt. Social Media wird von allen Ministerien zunehmend genutzt und weiter ausgebaut. Das BPA z. B. betreibt u. a. einen Instagram-Kanal für den Bundeskanzler (@bundeskanzler) und die Bundesregierung als Ganzes (@bundesregierung). Insbesondere auf seinem Instagram-Kanal hat das BPA mehrere jugendgerechte Formate entwickelt, um die wichtige Zielgruppe junge Menschen besser zu erreichen. Darüber hinaus gibt es Video-Formate, die unmittelbar auf online eingereichte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingehen (z. B. „Frag den Kanzler“). Auch mit Influencerinnen und Influencern und anderen Personen, die nicht aus dem Umfeld der Politik kommen und auf die Meinungsbildung junger Leute großen Einfluss haben, gab es bereits punktuell eine Zusammenarbeit.

Die Jugend-Redaktion "jung genug" begleitet seit 2020 die Jugendstrategie und die Jugendpolitik der Bundesregierung aus Jugend-Perspektive. Dafür nutzt sie unterschiedliche Kanäle. Insbesondere den eigenen Instagram-Account @jung_genug sowie den Blog auf der Website jugendstrategie.de. „Jung genug“ informiert über jugendrelevante Themen sowie jugendgerecht über aktuelle politische Entwicklungen. Die Jugend-Redaktion bietet jungen Menschen ein Forum zum Austausch und transportiert die gesammelten Perspektiven junger Menschen, um die Jugendstrategie weiterzuentwickeln. Sie lässt Jugendliche und Politikerinnen und Politiker zu Wort kommen und nutzt innovative digitale Formate für den direkten Austausch zwischen Jugend und Politik.

Die JugendPolitikTage (JPT) und die Bundesjugendkonferenz 2022 wurden durch das Redaktionsteam Politikorange der Jugendpresse Deutschland e. V. begleitet.

Die Teilnehmenden auf den JPT haben sich unter anderem für die Einrichtung von durch den Rundfunkbeitrag geförderten Jugendredaktionen für Medien und für die Einführung einer Jugendquote in Medien- und Rundfunkräten ausgesprochen. Die Lösungsansätze können vom Bund nicht umgesetzt werden. Zum einen liegt hier die Kompetenz bei den Ländern, zum anderen ist z. B. bei der Besetzung von Redaktionen für Medien das Gebot der Staatsferne und die Unabhängigkeit der Presse gem. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu beachten. Mit Blick auf die geforderte Jugendquote in Medien- und Rundfunkräten ist zumindest zu konstatieren, dass bereits in zahlreichen Rundfunkgremien Jugendorganisationen oder Landesjugendringe, vertreten sind.

Außerdem wurde sich für eine zentrale Koordinationsstelle zur Weiterleitung von Anfragen an Ministerien ausgesprochen. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig. Bereits jetzt funktioniert die Weiterleitung von Bürgerinnen- und Bürgeranfragen zwischen den Ressorts gut. Fälschlich an ein Ressort adressierte Anfragen werden umgehend an das zuständige Ressort bzw. die zuständigen Ressorts weitergegeben und dann von dort beantwortet.

Vielfalt & Teilhabe

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Ausbau Antidiskriminierungsarbeit

Marginalisierter Gruppen einbeziehen

Rassismuskritik im Bildungssektor

Intersektionale Chancengerechtigkeit

Genderneutralität & paritätische Jugendbeteiligung

Vehindern von Diskriminierung & sexualisierter Gewalt in der Jugendbeteiligung

Flächendeckender Barrierefreiheit

Informationsstelle für Beteiligungsmöglichkeiten

Jugendgerechte Sprache

Aufklärung über Behinderung & Vielfalt

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Antwort der Bundesregierung

Eine vielfältige Gesellschaft lebt von der gesellschaftlichen Teilhabe aller in Deutschland lebenden Menschen. Daher werden im Handlungsbereich „Vielfaltgestaltung“ des Bundesprogramms "Demokratie leben!" Modellvorhaben gefördert und damit Lösungen erarbeitet, um allen Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, ein diskriminierungsfreies und friedliches Leben zu ermöglichen. Deshalb setzen sich die geförderten Projekte mit ausgewählten Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie mit Mehrfachdiskriminierungen auseinander und unterstützen die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt. Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die auf dem Weg in eine vielfältige und inklusive Gesellschaft aufkommenden Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet. Mit dem Bundesprogramm finden die im Rahmen der Modellvorhaben entwickelten neuen präventiv-pädagogischen Ansätze Eingang in die Regelpraxis.

Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das sich auf vielfältige Weise äußert und verschiedene Ausprägungen hat. Antisemitismus tritt sowohl in rassistischer, religiöser, israelbezogener oder verschwörungsideologischer Form auf, oder manifestiert sich als holocaustbezogene Erinnerungsabwehr. Auch in einer pluralen Gesellschaft mit verschiedenen Erinnerungskulturen bleibt die Erinnerung an die Shoah zentraler Bestandteil der Arbeit gegen Antisemitismus in der Gegenwart. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird daher ein Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus gefördert, das u. a. auch einen Schwerpunkt auf historisch-politische Bildungsarbeit legt. Darüber hinaus werden im Themenfeld Antisemitismus 15 Modellprojekte gefördert, für die die Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung der Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus ein zentraler Ausgangspunkt ihrer Arbeit gegen die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus in der Gegenwart ist.

Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass sich die Pluralität unserer Gesellschaft stärker als bisher in der Erinnerungskultur unseres Landes widerspiegelt. Derzeit wird ein neues Rahmenkonzept Erinnerungskultur (Arbeitstitel) erarbeitet, in dem die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Shoah weiterhin eine zentrale Rolle einnehmen. Daneben wird wie bisher die Aufarbeitung der SED-Diktatur ein wesentlicher Bestandteil sein. Ferner werden aber zusätzlich auch der Unrechtszusammenhang des Kolonialismus, die wechselvolle deutsche Demokratiegeschichte und die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur in der und für die Einwanderungsgesellschaft Gegenstand des Bundesprogramms sein. Dazu zählt auch eine zeitgemäße Erinnerung an die Opfer rechtsextremistischen und rassistischen Terrors der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Dies geschieht zum Beispiel durch die von der Bundesregierung geförderten Aktionstage Halle und Hanau. In Erinnerung an die antisemitisch und rassistisch motivierten Anschläge in beiden Städten (Halle 2019, Hanau 2020) setzen sich dabei junge Menschen auf künstlerische Weise mit Rassismus und Antisemitismus auseinander. Auch bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus soll ein stärkerer Fokus auf eine diversifizierte Vermittlungsarbeit gelegt werden, um den Bezug auf die Einwanderungsgesellschaft und die Arbeit mit jungen Menschen zu stärken.

Daneben setzen sich die Teilnehmenden der JPT für eine Verbesserung der Wissensvermittlung über religiöse und ethnische Minderheiten in Deutschland ein. Die Bundesregierung nimmt sich der Thematik in vielfältiger Weise an. Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist zum Beispiel seit 2006 das zentrale Forum der Bundesregierung für den Dialog mit Muslimen und Musliminnen in Deutschland. Die DIK befasst sich im Bereich der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit Phänomenen wie Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und Polarisierungstendenzen entgegenzuwirken.

Des Weiteren haben sich der Minderheitenrat als Zusammenschluss der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten sowie der Bundesrat für Niederdeutsch als Vereinigung zur Vertretung der sprachpolitischen Interessen der Niederdeutsch Sprechenden gerade in der jüngeren Vergangenheit dieser Problematik in vielfältiger Weise angenommen. So hat die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas am 12. Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule verabschiedet. Zudem wurde im März 2022 eine Wanderausstellung zur Wissensvermittlung über die nationalen Minderheiten und das Niederdeutsche im Deutschen Bundestag unter Jugendbeteiligung eröffnet. Eine weitere Wanderausstellung „Was glaubst du denn?! Muslime in Deutschland“ der Bundeszentrale für politische Bildung wurde über den Zeitraum von zehn Jahren insbesondere in Schulen präsentiert. Auch nach dem Ende der Ausstellung 2023 stehen Materialien auf der Seite wasglaubstdudenn.de sowie ein Buch zur Verfügung. Debatten über Identitäten und gesellschaftliche Leitbilder werden dabei als Kernelement politischer Auseinandersetzungen thematisiert; neben der reinen Wissensvermittlung dienen die Materialien als Anlass zu Reflexion, Gespräch und Auseinandersetzung.

Bei der Thematisierung des Holocaust und der NS-Zeit im Schulunterricht muss auch das Thema der sogenannten Euthanasie und Eugenik vermittelt werden. Mindestens 200.000 Menschen wurden von den Nationalsozialisten aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung ermordet, hinzu kommen etwa 400.000 Menschen, die zwangssterilisiert wurden. Diese Verbrechen an Menschen mit Beeinträchtigungen sind vielen (auch jungen) Menschen nicht bekannt und müssen ebenfalls in den Fokus rücken - gerade vor dem Hintergrund, dass Menschen mit Behinderungen auch heute immer wieder herabgewürdigt und diskriminiert werden.

Das Bundespresseamt (BPA) informiert im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und auf seinen Kanälen immer wieder zu allen Formen der Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch zum Thema Antisemitismus. Auch auf den Seiten und Kanälen der Ministerien werden immer wieder entsprechende Inhalte veröffentlicht. Es gibt zudem die Internetauftritte verschiedener Beauftragter (Antisemitismusbeauftragter, Behindertenbeauftragter, etc.). Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hält eine Vielzahl inhaltlich ausdifferenzierter, teils kostenfreier Angebote zu den Themenfeldern Antisemitismus, Rassismus, Kolonialvergangenheit und (pluraler) Erinnerungskultur vor, auch im Veranstaltungsbereich. Hierzu stellt die bpb periodisch erscheinende Zeitschriften wie „Informationen zur politischen Bildung“, „Aus Politik und Zeitgeschichte“ oder „fluter“, Bücher aus der bpb-Schriftenreihe, didaktische Materialien Online-Dossiers, Podcasts und Angebote in sozialen Medien zur Verfügung. Diese Materialien bzw. Veranstaltungen setzen innerhalb der Großthemen räumliche, zeitliche, thematische oder zielgruppenspezifische Schwerpunkte und wenden sich im Allgemeinen an breite Schichten von Nutzenden bzw. Teilnehmenden. Das Angebot bezieht dabei neue Ansätze, Fragestellungen und Erkenntnisse ein und berücksichtigt eine plurale/internationale Autorenschaft bzw. divers angelegte personelle Tableaus.

In den Arbeitsgruppen der JPT wird sich wiederholt für einen Ausbau von Antidiskriminierungsarbeit, für mehr Diversität und Inklusion ausgesprochen. Eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe aller Jugendlichen ist, dass sie sich frei von Diskriminierung und Ausgrenzung beteiligen können. Aber in verschiedenen Lebensbereichen bestehen für junge Menschen erhöhte Risiken, diskriminiert zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Schule, Ausbildung und Hochschulbildung sowie beim Einstieg in Beruf und Erwerbsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stärkt deshalb unter der Dachmarke respekt*land den Auf- und Ausbau von flächendeckender Antidiskriminierungsberatung: Damit Menschen überall in Deutschland in ihrer Umgebung Organisationen finden können, die ihnen weiterhelfen. Drei der 35 Förderprojekte adressieren Kinder und Jugendliche besonders: Das Projekt „KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!“ nimmt als Zielgruppe Kinder in den Blick. Das Projekt „Schaffung einer bundesweiten Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (FaDaS)“ beschäftigt sich mit Diskriminierungsrisiken von Kindern und Jugendlichen im Bildungsbereich. Schließlich richtet sich das Förderprojekt „Taub.Jung.Diskriminiert“ der Deutschen Gehörlosen Jugend an gehörlose bzw. taube Jugendliche.

Die folgenden Unterpunkte gehen auf die verschiedenen Bereiche vertiefend ein.

Rassistische Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Mobbing aufgrund der sexuellen Identität sind auch an Hochschulen ein drängendes Thema. Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, einen umfassenden Diskriminierungsschutz sicherzustellen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat eine bundesweite Umfrage an Hochschulen zu Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle durchgeführt und auf dieser Basis in der Broschüre „Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen“ entwickelt und veröffentlicht. Die Broschüre schlägt sechs Bausteine für die Umsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes vor und zeigt dazu jeweils Beispiele von Hochschulen in Deutschland: unter anderem Umfragen und Monitoring; Sensibilisierung, Empowerment und Öffentlichkeitsarbeit; Antidiskriminierungsberatung oder die Einrichtung von Beschwerdestellen.

Die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ widmet sich der Stärkung der Vielfalt in der deutschen Hochschullandschaft. Die Initiative wird von der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, über konkrete Projekte und Kampagnen an einzelnen Hochschulen sowie durch projektübergreifenden Dialog und Austausch auf nationaler Ebene die Diversität an den Hochschulen zu fördern. In den Projekten werden u. a. die Etablierung und Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien, -strategien bzw. -strukturen sowie die Etablierung von Antidiskriminierungsbeauftragten an den Hochschulen intendiert oder adressiert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fördert darüber hinaus durch den jährlichen Schulwettbewerb „fair@school ‐ Schulen gegen Diskriminierung“ Vielfalt, Diversität, Gerechtigkeit und Antidiskriminierung im Bildungsbereich. Mit dem Wettbewerb, den sie gemeinsam mit dem Schulbuchverlag Cornelsen durchführt, werden kreative und vorbildhafte Projekte ausgezeichnet, die sich für Antirassismus, Diversität und Gerechtigkeit an Schulen einsetzen.

Diskriminierung kann Teilhabe verhindern und Bildungschancen von jungen Menschen verschlechtern. U. a. der Lagebericht Rassismus in Deutschland und Beratungsfälle in Antidiskriminierungsberatungsstellen zeigen, dass rassistische und andere Formen von Diskriminierung auch in Schulen kein Randphänomen sind. Weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf den Bereich staatlicher Bildung nicht anwendbar ist, kann die ADS betroffene Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt beraten. Um sich des Themas anzunehmen, hat die ADS eine Sammlung von Beispielen guter Praxis gegen Diskriminierung in allgemein- und berufsbildenden Schulen in Auftrag gegeben. Die Sammlung wird sowohl präventive als auch interventive Maßnahmen in allgemein- und berufsbildenden Schulen sammeln und anwendungsorientiert aufbereiten.

2021 wurde die Lehrplanstudie Migration und Integration veröffentlicht. Sie wurde vom Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) an der TU Dresden im Auftrag der Integrationsbeauftragten (IntB) durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Themen Migration und Integration in den untersuchten Lehrplänen je nach Land und Fach unterschiedlich gewichtet werden. Die Realität Deutschlands als Einwanderungsgesellschaft spiegelt sich nicht systematisch in den Lehrplänen wider. Auch migrationsbedingte Vielfalt und Fragen nach Identität und Zugehörigkeit werden nur selten thematisiert.

Die Themen Migration und Integration müssen im Wesentlichen von den Lehrkräften selbst in der schulischen Praxis erschlossen werden, was in der Schulpraxis oftmals nicht möglich ist. Daher ist es laut den Ergebnissen der Lehrplanstudie zentral, die Themen Migration und Integration explizit in den Lehrplänen aufzuführen, wenn sie Eingang in den Unterricht finden sollen. Auch in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Module über Migration, Vielfalt und Integration verankert werden, um eventuelle Vorbehalte und Unsicherheiten auszuräumen.

Seit 2019 fördert die IntB das Bildungs- und Informationsangebot „Deutschland International“ von Bürger Europas e. V.. Das Projekt will an Schulen und Berufsschulen einen lebendigen Dialog rund um die Themen Migration, Integration, Gleichberechtigung sowie Fremdenfeindlichkeit, Antirassismus, Rechtsradikalismus, Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland anregen und veranstaltet dazu Quizformate in Schulklassen in Präsenz und Online. Das Präsenzformat besteht aus sieben Themenblöcken „So bunt ist unser Land“, „Wir sind verschieden – wir sind gleich“, „Gemeinsame Werte – gemeinsam stark“, „Land und Leute an meiner Seite“, „Rassismus – ohne mich“, Rechtsradikalismus stoppen – Demokratie stärken“ und „Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland“.

Auch berufliche Tätigkeit ist für junge Menschen ein Lebensbereich, in dem sie Diskriminierung erfahren können. Im Feld von Beschäftigung und Beruf sind Arbeitgeber nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, betrieblich interne Beschwerdestellen zu benennen. Diese Pflicht wird von vielen Arbeitgebern noch nicht ausreichend umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die ADS eine Praxisstudie beauftragt, die Arbeitgebern einen Überblick über gute Praxisbeispiele für Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren sowie weitere Maßnahmen im Vorfeld der Beschwerde geben soll. Die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2024 vorliegen.

Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte sind bislang in der Politik unterrepräsentiert. Im Bundestag zum Beispiel haben in der 20. Legislaturperiode nur 11,3 Prozent der Abgeordneten eine Einwanderungsgeschichte gegenüber einem Bevölkerungsanteil von gut 28 Prozent. Die Gründe für die fehlende Repräsentanz von Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte in der Politik sind vielfältig. Häufig sind vor allem die Zugangshürden in die Politik zu hoch. Um dies zu ändern, unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus insbesondere junge Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte dabei, sich politisch zu engagieren. Die Jugend ist wichtig für unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um die politischen Teilhabechancen von jungen Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte zu stärken, fördert die Beauftragte zum Beispiel das Projekt „YoungUp! Junge BiPoC für Teilhabe ermutigen, begeistern und aktivieren“, das vom Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats e. V. (BZI) umgesetzt wird.

Ziel von YoungUp! ist es, junge Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte für politische Teilhabe zu ermutigen und zu begeistern. Zudem sollen die Handlungsfähigkeiten und die Resilienz dieser Personengruppe im Umgang mit Hass und Hetze sowie Rassismus gesteigert werden. Im Rahmen des Projekts erstellt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) eine Studie zu den Chancen und Herausforderungen der politischen Teilhabemöglichkeiten junger Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte. Die Studie identifiziert auch Möglichkeiten, wie Zugangsbeschränkungen in die Politik für junge Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte abgebaut werden können.

Die Teilnehmenden des Workshops „Almans made in Germany: Deutschsein in der Einwanderungsgesellschaft“, der vorm BZI abgehalten wurden, hatten im Rahmen der JPT 2023 die Gelegenheit, das Projekt YoungUp! persönlich kennenzulernen.

Die IntB ist ebenfalls der Auffassung, dass individueller, struktureller und institutioneller Rassismus eine Hürde für die Teilhabe und Partizipation von Menschen darstellt. Rassismus verhindert, dass sich Menschen individuell entfalten können; er bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt und benachteiligt das Leben vieler Menschen. Dies manifestiert sich in den unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, z. B. dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie der Schule.

Die IntB hat in ihrem kürzlich veröffentlichten Lagebericht‚ Rassismus in Deutschland‘ die strukturellen Hürden im Bereich Schule in den Blick genommen und empfiehlt, sowohl Angebote für die Aus- und Fortbildung von Lehrenden, als auch die Überprüfung und Überarbeitung von Lehr- und Lernmaterialien vorzunehmen. Die Beauftragte hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, die die Lehrmaterialien auf diskriminierende Darstellungen überprüft hat.

Darüber hinaus verweist sie auf die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorgeschlagenen Maßnahmen, um Diskriminierung in der Schule entgegenzuwirken: 1. Identifikation von Diskriminierungsrisiken und Monitoring, 2. Sensibilisierung, Empowerment und Öffentlichkeitsarbeit, 3. Einrichtung von Antidiskriminierungs-, Erst- und Verweisberatungsstellen, 4. Einrichtung von Beschwerdestellen und 5. Positive Maßnahmen zum Abbau von Rassismus und zur Stärkung von Betroffenen. Sie befürwortet die Auseinandersetzung mit Rassismus und Kolonialismus in den Lehrplänen. Diese liegt aufgrund der föderalen Struktur des Bildungssystems jedoch in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Im Rahmen der Erarbeitung der Diversitätsstrategie der Bundesregierung für die Bundesverwaltung, die die IntB gemeinsam mit BMI koordiniert, werden auch mögliche Schulungsinhalte zum Thema Diversitätssensibilität oder interkulturelle Sensibilisierung erörtert. Zudem wollen wir die sichtbare Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte erhöhen.

Über das Modellprojekt community-basierte Beratung wird an 32 Standorten in der gesamten Bundesrepublik der Auf- und Ausbau von Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen gefördert, sodass Betroffene von Rassismus und Diskriminierung wohnortnah und niedrigschwellig Unterstützung finden können. Die Beratungs- und Anlaufstellen sind so aufgebaut, dass sie an die von Rassismus betroffenen Bevölkerungsgruppen angebunden und oftmals direkt aus Selbstorganisationen hervorgegangen sind.

Es wird eine Erweiterung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den staatlichen Bereich geprüft, um Betroffene von Rassismus und Diskriminierung zukünftig noch stärker zu schützen, gerade auch im Kontext von Rassismus durch staatliche Institutionen, z. B. Schule oder Polizei.

Zur Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung insgesamt, aber auch spezifisch zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aktuell eine Informationskampagne, die auf sozialen Medien unter dem Hashtag #habichwasgegen sowie online unter habichwasgegen.de zu finden ist. Die Kampagne richtet sich an eine breite Öffentlichkeit sowie an Betroffene von Diskriminierung und bietet Informationen zum Antidiskriminierungsgesetz, Möglichkeit um Fälle zu prüfen (Diskriminierungscheck), Beratungsstellensuche sowie Tipps für Betroffene.

Die Bundesregierung unterstützt die an verschiedenen Stellen genannte Notwendigkeit der Barrierefreiheit von Formaten und der Kommunikation. Dies betrifft nicht nur die Barrierefreiheit z. B. von Räumlichkeiten bei Veranstaltungen, sondern auch die Bereitstellung von Assistenzsystemen und Übersetzungen in Gebärdensprache und, mit Blick auf junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, in Leichte Sprache.

Um das Bewusstsein für die Belange von (jungen) Menschen mit Behinderungen zu fördern, bedarf es der Sensibilisierung für diese Themen und der intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Auch die jungen Menschen mit Behinderungen selbst müssen (barrierefrei, also z. B. in Leichter Sprache) auf Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen hingewiesen werden, um ihre gleichberechtigte Teilhabe zu garantieren.

Vielfalt und Inklusion sollten überall, besonders in der Bildung, Schule und Kultur selbstverständlich werden. Die Forderungen bezüglich des verbesserten Zugangs zu Bildung für taube und hörbehinderte Menschen, etwa durch verstärkten Unterricht in Deutscher Gebärdensprache (DGS), oder die Integration von Deutscher Gebärdensprache (DGS) im Curriculum für die Lehrausbildung, würde ihren Teil zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Hierzu und bezüglich der Forderung, DGS als Standard in der Schule anzubieten, wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschäftigt sich bereits mit der Thematik.

Die barrierefreien Medienangebote auf allen Sendern (u. a. Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung) ist den Teilnehmenden der JPT ein wichtiges Anliegen. Der Lösungsansatz kann vom Bund nicht umgesetzt werden, die Kompetenz hierfür liegt bei den Ländern. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass nach den medienstaatsvertraglichen Regelungen der Länder die Veranstalter von öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkprogrammen barrierefreie Angebote aufnehmen und den Umfang dieser Angebote stetig und schrittweise ausweiten müssen. Dabei ist den Belangen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung zu tragen. Dadurch werden neben körperlichen auch kognitive Beeinträchtigungen erfasst. Bei der Herstellung der Barrierefreiheit sollen daher neben Gebärdensprache, Untertitelung für Gehörlose und Schwerhörige, gesprochene Untertitel und Audiobeschreibung auch Angebote in Leichter Sprache angeboten werden. Die Veranstalter müssen ihren jeweiligen Gremien alle drei Jahre über die getroffenen und zukünftigen Verbesserungen der Barrierefreiheit berichten.

Im Kontext inklusiver Bildung wird auf die Zuständigkeit der Länder und auf die Empfehlungen der KMK verwiesen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Länder durch Forschungsförderung im Schwerpunkt der Inklusiven Bildung z. B. mit der Förderrichtlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“. Digitale Medien können eine bessere individuelle Förderung in verschiedensten Lernprozessen ermöglichen. Dieses Potenzial entfalten sie aber nicht „automatisch“, sondern nur, wenn sie gezielt dazu eingesetzt, beforscht und weiterentwickelt werden. Im Programm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ hat das BMBF u. a. 18 Projekte gezielt zur Inklusion gefördert. Diese reichten von Handreichungen für Ausbildungsbetriebe, damit Jugendliche mit Behinderungen überhaupt als potenzielle Auszubildende gesehen wurden (WayIn), bis zu Unterstützungs-Apps im praktischen Ausbildungsalltag („RehaGoal“).

Die Bundesregierung hat Ende 2022 den Aktionsplan „Queer leben“ (Federführung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)) veröffentlicht. Der nationale ressortübergreifende Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlichtlicher Vielfalt umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket u. a. im Handlungsfeld „Förderung von gesellschaftlicher Akzeptanz“ Der Aktionsplan sieht einen Dialog mit den Ländern zu Maßnahmen zur Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit im Bereich LSBTIQ* vor. BMBF beteiligt sich bei der Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ in den AGs der Handlungsfelder „Bildungseinrichtungen“ sowie „Forschung und Datenerhebung“.

Die konkrete Gestaltung und Umsetzung diesbezüglicher inhaltlicher Rahmenbedingungen (Lehrpläne) obliegt den Ländern. Das BMFSFJ begrüßt, dass es inzwischen an einigen Schulen Initiativen von und für queere Schülerinnen und Schüler gibt, die ihnen einen safe space für Austausch und Empowerment bieten sollen. Im Rahmen des vom BMFSFJ am 04.03.2022 veranstalteten Fachgesprächs „Queeres Land in Sicht!?“ haben Vertreterinnen und Vertreter solcher Initiativen von zwei Schulen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz von ihrer Arbeit berichtet und damit auch einen ermutigenden Impuls für andere Interessierte gesetzt, sich vor Ort zu engagieren.

Der Aktionsplan „Queer leben“ schlägt vor, einen Dialog mit den Ländern zur Entwicklung von Projekten für LSBTIQ*-Jugendliche im ländlichen Raum zu führen. Beispiele für die zivilgesellschaftliche Arbeit im ländlichen Raum und die Bedeutung von Vernetzung wurden im Rahmen des o. g. Fachgesprächs diskutiert.

Für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist Diversität ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen und wesentlicher Bestandteil der Kulturförderung des Bundes. Denn Kultur leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu Vielfalt, Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturorte sind immer auch soziale Orte, die Menschen zusammenbringen – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres sozialen Hintergrunds oder ihrer Geschlechtsidentität. Der Anspruch von Diversität im Kulturbereich bezieht sich auch auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*). Die BKM wirkt daher aktiv mit an der Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“.

Auf den JPT wurde sich mit Fragen zu Integration, Einbürgerung und Zugehörigkeit zu Deutschland auseinandergesetzt.

Die Bundesregierung schafft mit dem Gesetzentwurf, den sie im Sommer 2023 beschlossen hat, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit. Menschen, die längst Teil dieser Gesellschaft geworden sind, sollen Deutschland auch demokratisch mitgestalten können. Deswegen will die Bundesregierung mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und so auch einen Anreiz für schnellere Integration schaffen.

Dazu werden einige Voraussetzungen für die Einbürgerung erleichtert. Mehrstaatigkeit wird in Zukunft generell zugelassen. Das bedeutet, dass Menschen, die in Deutschland eingebürgert werden möchten, ihre ausländische Staatsangehörigkeit künftig nicht mehr abgeben müssen. Das gilt bisher nur für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Schweizerinnen und Schweizern und in besonderen Ausnahmekonstellationen, zum Beispiel wenn ein Aufgeben der Staatsangehörigkeit im Herkunftsstaat überhaupt nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist. In Zukunft wird von Migrantinnen und Migranten nicht mehr verlangt, sich für den einen oder anderen Teil ihrer Identität zu entscheiden. Wenn sich jemand zur Verfassungsordnung in Deutschland bekennt, dann kommt es auf dieses Bekenntnis an – nicht darauf, ob jemand einen oder mehrere Pässe hat.

Außerdem können sich Menschen, die nach Deutschland kommen, bereits nach fünf Jahren statt bisher nach acht Jahren einbürgern lassen – wenn diese Aufenthaltszeit legal war und sie ein so genanntes qualifiziertes Aufenthaltsrecht haben. Wer sich in Deutschland besonders gut integriert, zum Beispiel sehr gut Deutsch spricht und sich im Ehrenamt, beispielsweise in der Schülervertretung, Freiwilligen Feuerwehr u. ä. engagiert, kann sogar nach drei Jahren eingebürgert werden. Wenn ausländische Eltern in Deutschland ein Kind bekommen, dann hat dieses Kind von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil – nach der Reform – fünf Jahre legal in Deutschland gelebt hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat; im Moment sind dafür noch acht Jahre legalen Aufenthalts nötig.

Die Höhe der Einbürgerungsgebühr (225 Euro gem. § 38 StAG) wurde seit Einführung des Euro im Jahr 2000 nicht angepasst. Das bedeutet, dass diese im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der Menschen und dem seitdem gestiegenen allgemeinen Preisniveau real tatsächlich erheblich gesunken ist. Können Antragstellende die Gebühr nicht in voller Höhe bezahlen, kann ein Antrag auf Gebührenermäßigung oder -befreiung gestellt werden. Eine Ermäßigung kann beispielsweise bei Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen, bei Flüchtlingen oder staatenlosen Personen erfolgen. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Einbürgerungsgebühren zu ändern. Eine finanzielle und bürokratische Entlastung ergibt sich aber dadurch, dass Antragstellende nicht mehr in einem unter Umständen lange dauernden Verfahren ihre ausländische Staatsangehörigkeit abgeben müssen.

Bürokratische Hürden im Einbürgerungsprozess werden zudem dadurch abgebaut, dass der Einbürgerungsantrag mithilfe des „OZG-Umsetzungsprojekts Einbürgerung“ (Onlinezugangsgesetz) digitalisiert wird. In mehreren Modellkommunen können Personen ihren Einbürgerungsantrag bereits online einreichen und die für den Antrag nötigen Unterlagen wie Urkunden, Gehaltsnachweise etc. hochladen.

Bildung ist der Schlüssel zu gelingender Integration. Um die Bildungschancen und damit auch die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erhöhen, braucht es ein Mehr an interdisziplinärer und praxisorientierter Forschung zu Diskriminierungen im Bildungssystem sowie zu möglichen Lösungsansätzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat deshalb die Förderrichtlinie „Integration durch Bildung“ veröffentlicht, im Rahmen derer, voraussichtlich ab Mitte 2024, Forschungs-Praxis-Tandems gefördert werden sollen, die Erkenntnisse für ein diversitätssensibles Bildungssystem generieren und auch für spezielle Zielgruppen wie Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte wirksam machen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus nationalen öffentlichen Mitteln des Bundes über BMBF finanziert.

Darüber hinaus ist Arbeit ein entscheidender Faktor bei der Integration. Um die Chancen von Gestatteten (Asylbewerberinnen und -bewerbern) und Geduldeten (Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist) zu dieser Integration zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 01.11.2023 beschlossen, dass die Arbeitsverbote reformiert werden sollen. Die Verbesserung der Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme dient neben dem Interesse der Personen selbst auch der Begegnung des Fach- und Arbeitskräftemangels. Zur Nutzung ausländischer Potentiale müssen wir Zuwanderung umfassend denken. Eine völlige Aufgabe aller Arbeitsverbote ist jedoch nicht sinnvoll, insbesondere auch um eine zügige Durchführung des Asylverfahrens zu ermöglichen.

Neben der Schaffung der rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs bedarf es zudem weiterer Maßnahmen für eine zügige und nachhaltige Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in diesem Zusammenhang kürzlich einen „Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ (Job-Turbo) vorgestellt, weitere Informationen sind auf dem Internetauftritt des BMAS hierzu abrufbar.

Zum Punkt „zugängliche Sprachkurse und schnellerer Anschluss ans Bildungssystem“: Speziell für Auszubildende mit Sprachförderbedarf pilotiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell spezielle Berufssprachkurse, sogenannte Azubi-BSK, die eine passgenaue und kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer anbieten. Entgegen der bisherigen Praxis haben diese nicht das Ziel, ein Sprachzertifikat zu erwerben, sondern orientieren sich stattdessen an den individuellen sprachlichen Anforderungen des fächerspezifischen Berufsschulunterrichts in der dualen Ausbildung. Dadurch sollen Auszubildende bei der Vorbereitung auf die jeweiligen Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK und HWK bestmöglich unterstützt und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Pilotkurse werden derzeit in den Berufsbereichen Gewerbe, Handwerk und Technik, Pflegefachkraft, Lager/Logistik, Gesundheit-Körperpflege sowie Hotel/Gaststättengewerbe direkt im Rahmen der Berufsschulausbildung angeboten. Ziel ist es, die Azubi-BSK nach Abschluss der Erprobung in das Regelangebot der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zu überführen.

Umwelt & Klima

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Rechtlicher Verankerung echter Beteiligung und messbare Ergebnisse

Mehr Transparenz in politischen Prozessen

Klimapolitischer Bürger*innenrat mit Beteiligung ab 14 Jahren

Klimagerechte Wirtschaft und Grundrecht auf Klimaschutz

Integration des Klimawandels in Schullehrpläne

Umfassende Ernährungsbildung u.a. zu Produktionsverhältnissen und Klimafolgen

Hofübernahme und Arbeitsbedingungen für Landwirt*innen verbessern

Gesünderer, klima-, umwelt- und tierfreundlicherer Konsum

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Antwort der Bundesregierung

Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Bundesregierung bekennt sich deshalb zu ihrer Verantwortung, dieser Krise mit Entschlossenheit entgegenzutreten, auch und gerade um die Freiheit zukünftiger Generationen zu schützen. Vor diesem Hintergrund trat 2019 das Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft. Mit der KSG-Novelle 2021 verpflichtet sich Deutschland, bis 2030 mindestens 65% Treibhausgasemission gegenüber 1990 und bis 2040 mindestens 88% weniger Treibhausgasemission gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu emittieren sowie bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Am 21.06.2023 hat das Kabinett zudem eine weitere Novellierung des KSG beschlossen, mit der künftig die Gesamtverantwortung der Bundesregierung sowie die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt werden soll.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 04.10.2023 ein Klimaschutzprogramm (KSP) beschlossen, dass die Klimaziele für 2030 erstmals in Reichweite bringt. Zehn Jugendorganisationen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation des KSP eingereicht.

Das KSP enthält Maßnahmen für alle Wirtschaftssektoren und sektorübergreifende Maßnahmen. Viele der im Programm enthaltenen Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder in der Umsetzungsphase.
Die Wirkungsabschätzung des Programms ergibt unter Berücksichtigung verbleibender Unsicherheiten (u.a. Energiepreisentwicklung) einen sehr deutlichen Minderungsbeitrag. Musste die Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode noch von einer kumulierten Gesamtlücke von über 1100 Mio. t CO2-Äquivalente im Zeitraum von 2022-2030 ausgehen (Projektionsbericht 2021 und Eröffnungsbilanz Klimaschutz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)), so kann bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen dieses Klimaschutzprogramms von einer Verringerung dieser Lücke um etwa 900 Mio. t ausgegangen werden. Gleichwohl bleibt das Erreichen der notwendigen Emissionseinsparungen zur Erreichung der Klimaschutzziele ambitioniert und weitere Anstrengungen sind aus heutiger Sicht notwendig.

Hinsichtlich der Forderung der JPT zu rechtlichen Grundlagen im Klimaschutz ist zunächst zu beachten, dass das Grundgesetz (GG) durch Art. 20a Grundgesetz (GG) den Staat bereits zum Klimaschutz verpflichtet (Klimaschutzgebot). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützen darüber hinaus die Grundrechte vor einer einseitigen Verlagerung der Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von staatlichen Eingriffen in Grundrechte ist dabei auch anhand des Klimaschutzgebots nach Art. 20a Grundgesetz (GG) zu beurteilen.

Eine rechtliche Verantwortung von Unternehmen für klimaschädliches Verhalten wird bereits durch den Emissionshandel hergestellt. Von dem EU-Emissionshandelssystem geht eine entscheidende Klimaschutzwirkung aus. Im Rahmen dieses Systems müssen emissionshandelspflichtige Unternehmen, insbesondere aus der Energiewirtschaft, energieintensiven Industrien sowie der innereuropäische Luftverkehr für jede emittierte Tonne CO2-Äquivalent entsprechende Zertifikate abgeben. Mit der 2023 beschlossenen Reform des EU-Emissionshandelssystems wird dieses zudem auf den Seeverkehr ausgeweitet und ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr sowie Kraftstoffe geschaffen.

Es ist unser Ziel, den Luftverkehr zu einem klimaneutralen Verkehrsträger zu entwickeln. Statt Mobilität einzuschränken, setzen wir auf technische, betriebliche und marktbasierte Maßnahmen wie den europäischen Emissionshandel und das globale Klimaschutzinstrument CORSIA, die schon kurz- bis mittelfristig zu mehr Klimaschutz in der Luftfahrt beitragen können. Auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung die Ausgestaltung des Maßnahmenpakets „Fit for 55“ aktiv mitgestaltet. Darin wurden u. a. der Europäische Emissionshandel im Luftverkehr überarbeitet und mit der ReFuelEU Aviation Verordnung eine sukzessive bis 2050 steigende Bemischungsverpflichtung für erneuerbare Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) sowie eine Unterquote für strombasiertes Kerosin geschaffen. Auf internationaler Ebene, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), wurde für den Umwelt- und Klimaschutz ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Zudem existieren vier internationale Standards zur Regulierung und Reduzierung von Lärm und Emissionen des internationalen Luftvwerkehrs. Die Bundesregierung hat den Beschluss eines ICAO Klimalangfristziels von Netto-Null-CO2-Emissionen im internationalen Luftverkehr bis zum Jahr 2050 unterstützt und sich im Rahmen der 3. ICAO Konferenz für nachhaltige Flugkraftstoffe (im November 2023 in Dubai) erfolgreich für den Beschluss eines Zwischenziels eingesetzt, nach dem bis spätestens im Jahr 2030 5% der CO2-Emissionen der Luftfahrt durch den Einsatz von SAF eingespart werden.

Außerdem unterstützen wir mit einem breiten technologieoffenen Förderangebot und Innovationen den Markthochlauf sowohl von fortschrittlichen Biokraftstoffen und insbesondere E-Fuels für die Luftfahrt als auch von neuen Technologien für klimaneutrales Fliegen.

Klimaschutzmaßnahmen müssen für den gesamten Luftverkehrssektor betrachtet werden. Pauschale Verbote von Flugsegmenten oder von Flügen über bestimmte Entfernungen schränken nicht nur die Mobilität ein, sie drohen Innovationen für mehr Klimaschutz auszubremsen. Gerade Kleinflugzeuge testen häufig nachhaltige Antriebe und auf der Kurzstrecke gibt es mit das größte Potenzial für den Einsatz CO2-freier Antriebe wie Wasserstoff oder Batterieelektrik. Wir wollen Deutschland zu einem Vorreiter bei der innovativen Luftmobilität machen, dazu gehören auch gute Rahmenbedingungen für Drohnenverkehre und Flugtaxis. Schließlich bringen wir die Intermodalität der Verkehrsträger weiter voran, indem wir Reisealternativen auf der Schiene ausweiten. Einige Luftfahrtunternehmen, wie z. B. die Deutsche Lufthansa AG, haben enge Kooperationen mit der Deutschen Bahn AG, um Zubringerflüge auf die Schiene zu verlagern. Die Maßnahmen zur Intermodalität und Verlagerung auf die Schiene tragen u.a. dazu bei, dass der Inlandsflugverkehr gegenüber dem Jahr 2019 bereits um die Hälfte zurück gegangen ist.

Ebenso wie pauschale Flugverbote keine Lösung sind, bedarf es keines Verbots von Werbung für Flugreisen, insbesondere wenn die Werbung verantwortungsvoll mit dem Thema Klimaschutz umgeht und sog. Greenwashing vermieden wird.

Mit Blick auf die Forderungen zu einer klimagerechten Wirtschaft ist festzustellen, dass konsequente Maßnahmen gegen eine Missachtung von Klimaschutzvorgaben durch Unternehmen im Bereich des Emissionshandels schon heute gegeben sind. Im Rahmen des Emissionshandels müssen Unternehmen für die verursachten Emissionen – die der zentrale Anknüpfungspunkt für den Klimaschutz sind – entsprechende Zertifikate einreichen. Kommen die Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, drohen ihnen Sanktionen: Für jede emittierte Tonne CO2-Äquivalent, für das ein Unternehmen kein Zertifikat abgegeben hat, legt die zuständige Behörde eine Zahlungspflicht in Höhe von 100 Euro fest. Dabei bleiben die Unternehmen verpflichtet, die fehlenden Zertifikate abzugeben.

Bezüglich der Forderung nach ansteigenden CO2-Preisen, die Klimafolgekosten abbilden, muss berücksichtigt werden, dass die Ermittlung der Klimaschadenskosten methodisch sehr komplex ist und viele, z. T. normative Annahmen getroffen werden müssen. Der CO2-Preis im Emissionshandel bildet sich stattdessen aus dem Resultat von Angebot und Nachfrage am Kohlenstoffmarkt und orientiert sich an den Grenzvermeidungskosten der am Emissionshandel beteiligten Unternehmen und dem zur Verfügung stehenden Emissionsbudget. Durch die lineare Absenkung der Obergrenze – also der Absenkung des Emissionsbudgets - steigen die CO2-Preise und somit die Anreize zur Minderung bzw. Vermeidung von Emissionen . Andere klimapolitische Instrumente, wie z.B. Energieeffizienzstandards, Flottengrenzwerte, der Kohleausstieg oder auch die Förderung klimafreundlicher Technologien führen außerdem zu einer geringeren Nachfrage nach CO2-Emissionszertifikaten und senken daher den CO2-Preis. Wichtiger als die Anpassung der CO2-Preise an die Klimafolgekosten ist die Berücksichtigung der Klimafolgekosten bei der Definition der Klimaziele

Der Koalitionsvertrag enthält darüber hinaus bereits den Auftrag, einen sog. Klimacheck zu erarbeiten: „Wir werden Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe machen, indem das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüft und mit einer entsprechenden Begründung versieht (Klimacheck).“ Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird deshalb aktuell ein Konzept erarbeitet, wie so ein Klimacheck aussehen kann und was es dabei zu beachten gibt. Wichtig ist, dass der Klimacheck verlässliche Informationen zur Klimawirkung von Maßnahmen gibt und dass die Informationen auf einer einheitlichen Prüfungsmethode basieren. Damit soll dann schon früh im Gesetzgebungsprozess ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, welche Auswirkungen das Vorhaben mit sich ziehen wird.

Die Bundesregierung hat sich auf nationaler und europäischer Ebene bereits mehrfach vorgenommen die Subventionspolitik stärker mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wurde das Ziel vereinbart, zusätzliche Haushaltsspielräume zu gewinnen, indem „überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abgebaut werden“. Gemäß dem Klimaschutzprogramm 2023 plant die Bundesregierung ein Reformkonzept vorzulegen, um klimaschädliche Subventionen abzubauen oder im Sinne einer weniger schädlichen Klimawirkung umzugestalten.

Auch auf internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung zu diesem Ziel bekannt. Bereits 2009 hatten sich die Mitgliedsstaaten der G20 dazu verpflichtet, ineffiziente Subventionen für fossile Energieträger zu reduzieren und auslaufen zu lassen. Im Rahmen der G7 hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, dass fossile Subventionen nicht im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris stehen. In diesem Kontext hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2025 alle ineffizienten Subventionen auf fossile Energieträger abzubauen.

In diesem Zusammenhang muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Abbau von fossilen Subventionen eine herausfordernde und komplexe Aufgabe darstellt. In der Regel manifestieren sich bei entsprechenden Reformbemühungen Zielkonflikte, die nicht trivial aufgelöst werden können.
Erste Schritte zum Subventionsabbau hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinbarungen zum Bundeshaushalt 2024 beschlossen. So soll die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel schrittweise entfallen. Die schrittweise Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel dient als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Zugleich entfällt damit eine klima- und umweltschädliche Subvention.

Die deutsche Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik ist auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich die Europäische Union im Klimaschutz-Übereinkommen von Paris verpflichtet hat. Das Klimaschutzgesetz sieht Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 vor. Dies dient zudem der Verpflichtung des Staates aus Artikel 20a GG, die natürlichen Lebensgrundlagen auch im Interesse der künftigen Generationen zu schützen. Entscheidender Schlüssel dafür ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien (EE). Der Stromverbrauch wird flexibler und richtet sich nach Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom. Die Bedeutung von Stromhandel und dem europaweiten Ausgleich von Angebot und Nachfrage wird zunehmen. Auch darüber hinaus werden wir Energie importieren. Da z. B. die heimischen Erzeugungspotenziale für Wasserstoff begrenzt sind, wird der größere Teil der Bedarfe dauerhaft über Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten gedeckt werden müssen. Dazu entwickelt die Bundesregierung eine Wasserstoffimportstrategie.

Zentraler Baustein für das Gelingen der Transformation ist der Ausbau Erneuerbarer Stromerzeugung. Hierfür besteht mit dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) ein umfassendes und erwiesenermaßen effektives Förderinstrument. Mangel an Förderung ist an dieser Stelle aktuell nicht das entscheidende Hemmnis, vielmehr müssen Flächen identifiziert und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

2022 und 2023 wurden bereits zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben zur Beschleunigung und Förderung von EE-Vorhaben auf den Weg gebracht, die auch bürokratische Hürden abbauen. Diese reichen vom Grundsatz, dass der EE-Zubau nun im überragenden öffentlichen Interesse steht, über Repowering-Erleichterungen bis in den Naturschutz (Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, BNatSchG: Regelungen zum vereinfachten Vollzug des Artenschutzes) und der Umsetzung der EU-Notfallverordnung für schnellere Genehmigungsverfahren im Bereich EE und Netze. Die Bundesregierung verfolgt dabei das Ziel, den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Neben der Klimakrise ist die Artenkrise die zweite globale ökologische Krise, die unsere Lebensgrundlagen bedroht. Daher bedarf es eines starken Artenschutzes, der zugleich den notwendigen zügigen Ausbau von Windkraftanlagen erlaubt. Windkraftanlagen sollen zügig und rechtssicher genehmigt werden, aber unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards. Die Windenergienutzung im Wald kann unter artenschutzfachlicher Sicht sinnvoll sein, da hier weniger Konflikte mit kollisionsgefährdeten Brutvögeln zu erwarten sind, die insbesondere im Offenland nach Nahrung suchen. Die Windenergie in geschädigten Wäldern (Kalamitätsflächen) kann zur Wideraufforstung und zur Herstellung von gesunden Mischwäldern beitragen. Die Flächenversiegelung durch Windenergieanlagen ist auf die Fläche des Fundaments und der Kranstellfläche begrenzt. Beim Rückbau der Anlage wird die Fläche selbst wieder entsiegelt. Die Beeinträchtigungen durch die Versieglung sind daher überschaubar. Insgesamt führt der Ausbau der erneuerbaren Energien dadurch zu einer Begrenzung des Klimawandels. Weitere Maßnahmen, die beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV) Bürokratie abbauen und den Zubau beschleunigen werden, befinden sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Solarpaket I. So soll zum Beispiel für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben wird die Direktvermarktung von Strom insgesamt flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert.

Als speicherbarer Energieträger leistet die Bioenergie einen großen Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung. Die Ausschreibungsmengen für Biomasse werden ab 2024 stufenweise reduziert und die für Biomethan ab 2023 auf 600 MW pro Jahr erhöht. Biomethan soll künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden. Die begrenzte Ressource Biomasse soll künftig verstärkt in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Alle neuen Biomethan- und neue Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) sollen zudem fit sein für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft („H2-ready“). Die Rahmenbedingungen für die Solarenergie wurden durch ein großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die verschiedenen Anlagentypen verbessert: Anhebung Festvergütung Dachanlagen, Kombination Voll- und Teileinspeisung, vereinfachte Nutzung von Seitenrandstreifen, Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV.

Zum Punkt „Langfristige Beteiligung der Kommunen, insbesondere der Jugend, am Gewinn erneuerbarer Energien zur Schaffung eines Mehrwerts für die Region“: Finanzielle Teilhabe der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an den Gewinnen aus erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Faktor zur Stärkung der Akzeptanz für den erneubare-Energien-Ausbau vor Ort. Mit dem Instrument der finanziellen Beteiligung gemäß § 6 Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) haben Anlagenbetreibende die Möglichkeit, Kommunen in der Umgebung ihrer Anlagen unmittelbar finanziell zu beteiligen. Wie die Kommunen die Mittel aus dieser Beteiligung einsetzen, steht Ihnen frei, insoweit können weder der Bund, noch die Anlagenbetreibenden Vorgaben machen. Eine Verwendung durch die Kommunen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Jugend vor Ort wird befürwortet, auch weil dadurch dem Ziel der Akzeptanzsteigerung am stärksten Rechnung getragen wird. Daneben schreiben einige Bundesländer für Anlagen vor Ort weitere Formen der finanziellen Beteiligung von Kommunen und/oder deren Bürgerinnen und Bürgern vor.

Zusätzlich zum verstärkten Zubau vieler erneuerbaren Energieanlagen werden auf der anderen Seite Energieeinsparmaßnahmen eingeführt. Mit Blick auf Energieeffizienzinvestitionen steht Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen das umfangreiche Förderinstrumentarium des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die CO2-Bepreisung sorgt ebenfalls für Anreize in Energieeffizienzinvestitionen. Des Weiteren hat der Bundestag am 21.09.2023 eine Änderung des Energieeffizienzgesetzes beschlossen: Es legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 vorschattiert. Hierbei sollen z. B. die Abwärme von Rechenzentren oder Produktionsprozessen genutzt oder Energieeinsparungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vorgenommen werden.

Die Entwicklung des Energiesystems von fossilen zu regenerativen Energieträgern führt nicht nur zur „Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen Raum und Energie“, sondern auch zu einem neuen Verhältnis von Stadt und Land. Bedingt durch die Flächenverfügbarkeit in den ländlichen Regionen, ist hier ein Großteil der Erneuerbaren-Energie-Anlagen vorzufinden. Beim beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) werden in den ländlichen Räumen gerade in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme innovative, tragfähige und gut integrierte Lösungen benötigt. Dabei müssen bei der Energieerzeugung die Belastungen für Natur, Landschaft und Anwohnende geringgehalten werden. Es wird darauf ankommen, die Maßnahmen an die Veränderungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien anzupassen, weiterzuentwickeln und diese notwendigen Anpassungen stärker aus einer ländlichen und nicht nur städtisch fokussierten Sicht zu diskutieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beschäftigt sich intensiv mit dem natürlichen Klimaschutz. Denn intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer: Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es. Sie wirken zudem als Puffer gegen Folgen der Klimakrise, indem sie Hochwasser aufnehmen und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Außerdem erhalten sie unsere Lebensgrundlagen, bieten wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, speichern Wasser und sind Rückzugsorte für Menschen. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) machen wir deshalb Ökosysteme stark und verbinden Klimaschutz mit Natur- und Artenschutz. Eine Vielzahl von Maßnahmen sorgt dafür, dass degradierte Ökosysteme wieder gesund, widerstandsfähig und vielfältig werden.

Die Bundesregierung hat die deutsche internationale Klimafinanzierung 2022 auf ein neues Rekordniveau gesteigert. Insgesamt hat sie im vergangenen Jahr 6,39 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt und damit die für 2025 zugesagte jährliche Zielmarke von sechs Milliarden Euro bereits drei Jahre früher erreicht. Deutschland hat den Einsatz gegen den Klimawandel in allen Teilen der Welt spürbar verstärkt und leistet seinen fairen Anteil zur Einlösung des Versprechens der Industrieländer, pro Jahr 100 Milliarden US-Dollar gegen den Klimawandel in Schwellen- und Entwicklungsländern zu mobilisieren.

Deutschland engagiert sich stark für die (Weiter-)Entwicklung von Unterstützungsangeboten zum Umgang mit Klimaschäden, um so viele vulnerable Menschen wie möglich gegen Klimarisiken abzusichern. Umfassendes Klimarisikomanagement kombiniert verschiedene Instrumente aus dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, dem Katastrophenrisikomanagement sowie der sozialen Sicherung zu einem Gesamtansatz zur Unterstützung beim Umgang mit Verlusten und Schäden. So hat Deutschland zum Beispiel maßgeblich die Initiative von G7⁠ und V20 (The Vulnerable Twenty, ein Zusammenschluss von 58 Staaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind) vorangetrieben, einen Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken aufzubauen. Ziel des Schutzschirms ist es, an die Bedarfe des jeweiligen Landes angepasste finanzielle Absicherungslösungen auszuarbeiten, die bei Eintritt von Klimaschäden aufgrund von Extremwetterereignissen schnell und gezielt zahlen können. Die Initiative wurde 2022 auf der Klimakonferenz in Sharm El-Sheikh (Ägypten) gestartet und geht nun in ersten Pionier-Ländern in die Umsetzung.

Die Teilnehmenden der JPT fordern eine wirksame Jugendbeteiligung in der Klimapolitik. Im beschlossenen Klimaschutzprogramm (KSP) hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass die für Klima- und Energiepolitik zuständigen Ressorts Jugendbeiräte oder andere Beteiligungsformate einrichten, um einen regelmäßigen thematischen Austausch mit den Fachreferaten und der Leitungsebene sowie die Beteiligung bei Konsultationen und Anhörungen zu wichtigen Entscheidungen im Klima und Energiebereich zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) deshalb vom 1. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024 finanzielle Mittel zur Verfügung, um das Klimaschutzengagement junger Menschen zu unterstützen, die Vernetzung untereinander zu erleichtern, die Jugendbeteiligung zu Klimaschutzthemen zu koordinieren und zu verbessern sowie den inhaltlichen Austausch mit dem BMWK zu erleichtern.

BMWK unterstützt die Teilhabe junger Menschen an Technologiethemen von Energiewende und Klimaschutz mit dem „Sonderpreis Energiewende und Klimaschutz“ der Stiftung Jugend forscht e. V., der vom BMWK verliehen und im Energieforschungsprogramm gefördert wird. Das BMWK fördert zudem auch international tätige Jugendliche im Klima- und Biodiversitätsschutz über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI). Diese Förderung umfasst die Umsetzung von Klima- und Biodiversitätsschutzmaßnahmen direkt durch junge Menschen insb. auf lokaler Ebene (youth-led action) sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau von jungen Menschen bzw. Jugendorganisationen und -strukturen. Das BMWK hat zur besseren Vernetzung der international und national im Klimaschutz aktiven jungen Menschen bereits ein Treffen am 2. Juni 2023 im Rahmen der Global NDC Conference in Berlin organisiert, an dem sich fünf deutsche Vertreterinnen und Vertreter von Jugendorganisationen und 10 international tätige junge Menschen aus verschiedenen Ländern des globalen Südens austauschen konnten.

Das Auswärtige Amt (AA) hat 2023 eine „AG Jugendbeteiligung im internationalen Klimaschutz“ mit Vertreterinnen und Vertretern von FfF, BUND, NAJU, Klimadelegation e. V. und weiteren Akteuren ins Leben gerufen. Die Mitglieder tauschen sich regelmäßig auf Arbeitsebene und mit der Hausleitung über die anstehenden Klimakonferenzen und die Forderungen der Jugend aus. Im November 2023 startete zudem ein Projekt mit Mitteln aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), das jungen Klimaaktivistinnen und -aktivisten aus dem sog. Globalen Süden die Teilnahme an den Klimakonferenzen ermöglicht (inkl. Übernahme der Reisekosten, Verhandlungstrainings, Capacity Building). Ferner nimmt das AA als Pilotprojekt drei Jugendaktivistinnen und -aktivisten aus der AG in die deutsche Delegation für die 28. VN-Weltklimakonferenz in Dubai auf.

Gute Beteiligung braucht Bildung. Im Bereich Bildung erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) derzeit umfassende Lerninhalte zum natürlichen Klimaschutz. Angesprochen sind verschiedene Akteure und Zielgruppen wie Kindergärten, Schulen, aber auch außerschulische Institutionen wie Bibliotheken, die Berufsausbildung und Volkshochschulen. Um möglichst vielen Menschen den natürlichen Klimaschutz näher zu bringen, sollen viele der Inhalte auch digital zur Verfügung stehen. Dafür entwickelt das BMUV einen Online-Lernraum namens "Klima-Campus". Dort werden Lernmaterialien in Form von Lernreisen digital bereitgestellt. Der Klima-Campus führt alle Materialien und Angebote zum natürlichen Klimaschutz zusammen und soll die Zielgruppe der 15- bis 26-Jährigen ansprechen.

Die Themen Demokratie und Umweltschutz sind fest miteinander verknüpft. Umweltschäden und die Klimakrise tragen dazu bei, dass die Lebensqualität der Menschen abnimmt und soziale Ungerechtigkeiten und Chancenungleichheiten verstärkt werden. Dies macht Menschen über kurz oder lang unzufrieden und sie sind anfälliger für populistische und extremistische Gedanken. Gleichzeitig kann die Mitgestaltung und das Engagement der Zivilgesellschaft im Umweltbereich aber auch dazu beitragen unsere Demokratie stark und lebendig zu machen. Das BMUV beobachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen im Spannungsfeld Umwelt & Demokratie engmaschig. Mithilfe der regelmäßigen Studie „Zukunft? Jugend fragen!“ können ganz besonders auch Veränderungen in den Einstellungen junger Menschen und deren Wünsche nach Mitgestaltung und Beteiligung nachvollzogen werden. Das BMUV setzt sich im Rahmen unterschiedlichster Projekte und Themen dafür ein, dass junge Menschen bei der Gestaltung von Umweltpolitik einbezogen werden und dafür die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Viele junge Menschen füllen die Forderungen der JPT unabhängig von den herrschenden Rahmenbedingungen auch selbst mit Leben, z. B. in Umweltverbänden und Klimaschutzinitiativen. Die Forderungen der jungen Menschen nach besseren Rahmenbedingungen lassen sich verstehen als Forderung, ihr Engagement als wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen und zur Demokratie zu verstehen, zu würdigen und zu unterstützen.

Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, die politischen Voraussetzungen für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem zu schaffen und den dafür notwendigen grundlegenden Wandel zu gestalten. Nachhaltig und zukunftsfest ist ein System, das dauerhaft die Grundlagen für eine gesunde und angemessene Ernährung sichert, welches die Umwelt, die biologische Vielfalt, die Tiere und das Klima schützt und in dem die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können. Das sind die Grundvoraussetzungen für gute Zukunftsperspektiven in der Landwirtschaft und damit für die Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe für junge Menschen. Diesem Ziel dienen u. a. folgende konkreten Maßnahmen:

  • die Umsetzung des 30%-Ziels Ökolandbau als besonders umwelt- und ressourcenschonende Bewirtschaftungsform. Über verschiedene Maßnahmen wird die Verwendung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung unterstützt. Darüber hinaus fördert das BMEL die Wissensvermittlung zu den Mehrwerten des ökologischen Landbaus und der Lebensmittelwirtschaft im Rahmen einer Bio-Informationsoffensive, die sich an die Bürgerinnen und Bürger richtet. Darüber hinaus bestehen vielfältige Maßnahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL), um den Ökolandbau zu fördern;
  • die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Für die GAP nach 2027 setzt sich das BMEL für eine Umwandlung der Direktzahlungen in eine Honorierung von Umwelt- und Gemeinwohlleistungen ein, in der der Öko-Landbau und seine Leistungen für eine ressourcenschonende und umweltfreundliche Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielt. Die Öko-Landbau-Prämien für die jetzige Förderperiode wurden neu kalkuliert und stiegen in fast allen Bereichen. Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollen weiterhin aus der 1. Säule gefördert werden;
  • die geplante Ernährungsstrategie;
  • der Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt;
  • die Reduktion der Lebensmittelverschwendung;
  • das bereits beschlossene Gesetz für eine staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung;
  • Für Landwirtinnen und Landwirte, die weniger Tiere besser halten wollen, haben wir 1 Mrd. Euro als Anschubfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung etatisiert.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt das Ziel, die Ernährungsbildung stärker als bisher in die Lehr- und Bildungspläne sowie in die strukturellen Rahmenbedingungen von Kita und Schule zu integrieren. Zudem ist es ein Anliegen des BMEL, die Ernährungskompetenz des pädagogischen Personals zu verbessern.

Im Sinne einer ganzheitlichen wie praktischen Ernährungsbildung, sollte aus Sicht des BMEL neben den ernährungsphysiologischen Grundlagen auch die Produktion von Lebensmitteln – beispielsweise über den Besuch von landwirtschaftlichen Betrieben oder den Anbau von Gemüse in Schulgärten/Hochbeeten – sowie die Zubereitung von Lebensmitteln und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Ernährungsbildungsmaßnahmen im Blick gehalten werden.

Um Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte zu unterstützen, stellt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) Informationsangebote zu nachhaltiger und gesunder Ernährung bereit, die für die Weiterbildung im Bereich Ernährung genutzt werden können.

Das Bildungsprogramm „GemüseKlasse“ bietet Schulen auch ohne Schulgarten die Möglichkeit, die Schritte der Lebensmittelproduktion kennen zu lernen. Der Aufbau dieses Bildungsprogramms wurde im Rahmen von IN FORM mit Mitteln des BMEL gefördert.

Die Gemeinschaftsverpflegung stellt einen entscheidenden Ansatzpunkt dar, um die Ernährungsumgebung nachhaltig zu verbessern, Veränderungen im Ernährungsverhalten zu erleichtern und Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Für die Ausgestaltung der Verpflegung in den Einrichtungen sind die jeweiligen Träger verantwortlich. Der Bund fördert Projekte der Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung in den Ländern, um die Verbreitung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) flächendeckend zu verankern. Die DGE hat gerade ihre Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung aktualisiert. Bis März 2024 werden Kriterien für eine vegane Menülinie sowie von Begleitinformationen zu einer veganen Menülinie für die Lebenswelten Kita und Schule erstellt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert einzelne Forschungsprojekte, die sich der Ernährungsbildung widmen. So wurden beispielsweise im Rahmen des Kompetenzclusters Ernährungsforschung „NutriCARD“ Unterrichtsbegleitmaterialien unter anderem zu dem Thema „Ernährung und Nachhaltigkeit“ für die Klassenstufen 9 bis 12 in Thüringen erstellt. Zunehmend spielen in der Prävention und Gesundheitsförderung neben Gesundheitsaspekten auch Nachhaltigkeitsaspekte eine Rolle. In der Fördermaßnahme „Interventionsstudien für gesunde und nachhaltige Lebensbedingungen und Lebensweisen“ wird z. B. der Einfluss von Schulgärten auf die Ernährung von Grundschulkindern untersucht. Aktuell befindet sich das Projekt noch in der Konzeptionsphase, nach erfolgreicher Begutachtung des Konzeptes kann auch die Interventionsphase gefördert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit vielen Jahren, u. a. im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie und der FONA-Strategie, methoden- und technologieoffen innovative Vorhaben, die sich mit klimafreundlichen und nachhaltigen Agar- und Ernährungssystemen beschäftigen, wie z. B. die Fördermaßnahme „Agrarsysteme der Zukunft".

Die Ausgestaltung der Lehrpläne sowie die Ausbildung des pädagogischen Personals liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Die Ausgestaltung von Studiengängen einschließlich der Lehrpläne liegt bei den Ländern bzw. den Hochschulen.

Bereits 2008 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan IN FORMDeutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung beschlossen und mit der Weiterentwicklung in 2021 die Schwerpunkte nachgeschärft. Ernährung und Bewegung werden als Einheit, als gleichwertige und entscheidende Bausteine eines gesunden Lebens verstanden. Inhaltlich wird ein besonderer Fokus auf die Verbreitung und Anwendung von wissenschaftlichen, qualitätsgesicherten Ansätzen und die Stärkung von verhältnispräventiven Maßnahmen in Richtung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung und mehr Bewegung gelegt.

Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung des BMEL aktivieren und bündeln wir das große Ideenpotential aus Wirtschaft und Wissenschaft. Durch die Förderung sollen schnell und gezielt Impulse gesetzt werden, die kurz-, mittel- und langfristig u. a. auf eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft, auf die Schonung natürlicher Ressourcen und auf einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an Klimaveränderungen ausgerichtet sind. Durch die vorausgesetzte substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sollen so praxisnahe Innovationen hervorgebracht werden.

Im Rahmen von Horizont Europa stellt die Europäische Kommission zwischen den Jahren 2021 und 2027 54 Mrd. Euro für Forschung und Innovation zu den größten globalen Herausforderungen unserer Zeit zur Verfügung. Diese globalen Herausforderungen werden in sechs thematische Cluster aufgeteilt. Eine davon adressiert „Klima, Energie, Mobilität“ und eine weitere „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Umwelt und Landwirtschaft“. Im Rahmen des Clusters „Klima, Energie, Mobilität“ werden über die Laufzeit von Horizont Europa etwa 2 Mrd. Euro für Klimaforschung zur Verfügung gestellt. Dabei werden Projekte zu vielfältigen Themen wie die Wiederherstellung von Feuchtgebieten (WET HORIZONS), der Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Klima-Aktion (ForestNavigator) oder neue Technologien wie die Methanpyrolyse (ColdSpark) finanziert. Insgesamt sollen über alle Teile von Horizont Europa hinweg etwa 35 % des Gesamtbudgets in Forschung mit Klimarelevanz investiert werden. In dem Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Umwelt und Landwirtschaft“, wo auch das Thema Tierschutz ein Schwerpunkt darstellt, werden über 7 Jahre von Horizont Europa 9 Mrd. Euro in Forschung und Innovation investiert. Darunter wird es auch ein gemeinsames Förderprogramm der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zum Thema „Tiergesundheit und Tierwohl“ geben, mit einem Gesamtbudget von etwa 350 Mio. Euro. Bereits angelaufene Projekte zum Thema Umwelt sind zum Beispiel BIOSYSMO zur Bioremediation und Beseitigung von Kontaminanten und BIONEXT zur Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Biodiversität, Wasser, Lebensmittel, Energie, Transport, Klima und Gesundheit, während im Rahmen von ClearFarm eine Plattform zum Monitoring des Wohlbefindens von Schweinen und Milchkühen entwickelt wird.

Die Kennzeichnung von Fleischprodukten ist durch EU-rechtliche Vorschriften vorgegeben. Die Mitgliedstaaten der EU haben grundsätzlich keine Befugnis, in ihrem Land eigene Regelungen dazu zu erlassen. Verpflichtende Warnhinweise auf Lebensmitteln können außerdem verfassungsrechtlich geschützte Güter beschränken und müssen verhältnismäßig sein. Die von Fleischprodukten ausgehenden gesundheitlichen Gefahren müssten so groß sein, dass Warnhinweise zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht außer Gewicht zu den Einschränkungen stehen. Das ist wissenschaftlich nicht zu begründen. Daher ziehen wir es vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken eines hohen Fleischkonsums aufzuklären und die Art der Tierhaltung transparent zu machen (Tierhaltungskennzeichnung).

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt eine Werberegulierung auf den Weg gebracht. Nach den Plänen des BMEL soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz eingeschränkt werden. Darüber hinaus gehende pauschale Werberegulierungen für Fleischprodukte sind nach Auffassung des BMEL nicht angezeigt.

Die Bundesregierung fördert bereits heute eine gesunde Ernährung. Mit der Ernährungsstrategie will die Bundesregierung es allen Bürgerinnen und Bürgern im Alltag leichter machen, sich gut, d. h. gesund und nachhaltig zu ernähren. Dafür möchten wir vorteilhafte Ernährungsumgebungen und -muster fördern. Hierzu trägt auch der Nutri-Score bei, der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Lebensmittelauswahl unterstützt. Der weiterentwickelte Nutri-Score-Algorithmus, der 2024 in Kraft tritt, nimmt auch eine Differenzierung von rotem und weißem Fleisch vor.

Das Containern nicht strafrechtlich zu verfolgen, ist einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Containern ist rechtlich als Diebstahl und gegebenenfalls als Hausfriedensbruch bzw. Sachbeschädigung zu bewerten. Ein Vorschlag des Hamburger Senats zur Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) sah vor, dass die Staatsanwaltschaft im Fall des Containerns von der Strafverfolgung wegen Diebstahls absieht und regelmäßig das Verfahren einstellt. Diesen Vorschlag unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bei der Abstimmung im zuständigen Ausschuss konnte keine Mehrheit erzielt werden. Das BMEL wird sich weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten für eine Entkriminalisierung und eine einheitliche Handhabe im Vollzug einsetzen.

Die landwirtschaftliche Tierhaltung befindet sich durch die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten in einer sehr schwierigen Lage. Folgerichtig sieht der Koalitionsvertrag einen Umbau der Tierhaltung vor. Mit dem geplanten Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung sollen Landwirtinnen und Landwirte bei Investitionen für eine besonders tiergerechte Haltung und bei den aus einer besonders tiergerechten Haltung entstehenden Mehrkosten unterstützt werden. Der Entwurf der Richtlinie zur Förderung der laufenden Mehrkosten sieht dabei einen gestaffelten Fördersatz vor. Einen Fördersatz von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zu einer Obergrenze von 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine und einen Fördersatz von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben pro Tier für die darüber hinaus gehende Anzahl der Tiere bis zu einer Obergrenze von 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine.

Die Hofnachfolge ist für viele Familienbetriebe eine besondere Herausforderung, bei der sich sehr viele Fragen - wirtschaftlich wie emotional - stellen. Zu zahlreichen Fragestellungen rund um die Hofübergabe besteht bei den Fachverbänden, Landwirtschaftskammern sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ein umfangreiches Beratungsangebot.

Möglichkeiten einer "zweipfadigen" Bildung für junge Menschen, d. h. einer Kombination von Studium und landwirtschaftlicher Ausbildung, bestehen seit vielen Jahren in nahezu allen Bundesländern mit entsprechenden Agrarfakultäten. Voraussetzung ist aber immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bundeszentrale Informationsveranstaltungen (Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenschulungen). Über LEADER können agrarsoziale Projekte gefördert werden. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in der BLE bietet interessierten Akteurinnen und Akteuren sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern umfangreiche Informationen zu Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Imkerei, Ernährungs- und Forstwirtschaft an.

Nicht zuletzt fordern die Teilnehmenden der JPT, dass Werbung diverser und realistischer werden muss: Wer eine für Kinder oder Jugendliche unangemessene Werbemaßnahme erkennt, kann sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Werberat wenden. Der Deutsche Werberat ist ein Gremium, das Werbemaßnahmen auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Er ist eine Kontrollinstanz, die vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft mit dem Ziel der Selbstkontrolle der Werbewirtschaft eingerichtet wurde. Der Werberat ist als Konfliktregler zwischen Beschwerdeführenden aus der Bevölkerung und werbenden Unternehmen tätig. Bürgerinnen und Bürger können dort Beschwerden gegen als unangemessen wahrgenommene Werbung einreichen. Im Jahr 2022 hat der Werberat 436 Werbemaßnahmen überprüft. In 85 Fällen hat er das werbende Unternehmen mit der berechtigten Kritik konfrontiert und in 77 Fällen erreicht, dass die Werbemaßnahme von dem Unternehmen eingestellt oder geändert wurde. In den verbleibenden 8 Fällen erhielten die werbenden Unternehmen eine öffentliche Rüge.

Beteiligung, Engagement & Demokratie

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Bürokratieabbau & niedrigschwellige Partizipationsmöglichkeiten

Abbau sozioökonomischer Ungleichheit

Kampf gegen Verschwörungstheorien & Falschinformationen

Demokratiefeindlichkeit & Extremismus effektiv verhindern

Mehr interkulturelle & interreligiöse Austauschprojekte

Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus & kolonialen Kontinuitäten

Freiräume für Beteiligung schaffen

Unterstützung des Ehrenamts

Beteiligung von Jugendlichen an allen sie betreffenden Themen

Transparenz & Kontrollmechanismen bei Sicherheitsbehörden

Annäherung des Strafvollzugs an das norwegische Modell

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Antwort der Bundesregierung

In den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Arbeitsgruppen wird immer wieder Bezug auf eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendbeteiligung genommen. Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung wird die Jugendstrategie der Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode weiterentwickelt und die Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland gestärkt. Der NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ist im November 2022 als Dialogprozess gestartet. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe werden bis 2025 verschiedene Formate, u.a. auch die JPT und die Bundesjugendkonferenz umgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Darüber hinaus werden Interessensvertretungen junger Menschen sowie Vertretungen aus Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen. In verschiedenen Formaten werden Empfehlungen erarbeitet, wie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden kann. Die Empfehlungen werden dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder im Jahr 2025 vorgelegt. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung von Vielfalt und Beteiligung – also wie eine Beteiligung aller junger Menschen gelingen kann - sowie auf der Qualifizierung von Beteiligungsakteurinnen und -akteuren, der Überprüfung von Beteiligungsprozessen und auf guten Rahmenbedingungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung. Die vorliegenden Ergebnisse der JPT werden für den weiteren NAP-Prozess genutzt, um sich vertiefend mit einzelnen Aspekten auseinanderzusetzen. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse in die abschließenden Empfehlungen des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ein.

Für die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung sind die Länder und Kommunen zuständig. Die Bildungspläne der Länder für die Kindertagesbetreuung decken neben vielen anderen Bereichen auch das Thema Beteiligung von Kindern ab. Darüber hinaus sind in der UN-Kinderrechtskonvention wie auch im SGB VIII umfassende Beteiligungsrechte von Kindern geregelt. Die Hausleitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt regelmäßig Besuche in Kindertageseinrichtungen durch, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen und in den Austausch mit Kindern und Praxisvertreterinnen und -vertretern zu kommen.

Um die Beteiligung junger Menschen auf Bundesebene weiter zu stärken und die Verwaltung für Kinder- und Jugendbeteiligung zu sensibilisieren, wurde zum 1.1.2023 das Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung (KomKJB), gefördert durch das BMFSFJ, eingerichtet. Vorrangige Aufgabe des KomKJB ist die Beratung von Akteurinnen und Akteuren auf Bundesebene, insbesondere der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden zu Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das KomKJB wird dabei anwendungsorientierte und praxistaugliche Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung (weiter-)entwickeln, erproben und evaluieren. Eine enge Zusammenarbeit sowie Vernetzung von kinder- und jugendpolitischen Akteurinnen und Akteuren auf Bundesebene sowie der Einbezug von jungen Menschen als Expertinnen und Experten zum Thema ist vorgesehen.

Darüber hinaus beteiligt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Mai 2021 junge Menschen über den BMZ-Jugendbeirat an der deutschen Entwicklungspolitik. Der Jugendbeirat ist ein beratendes Gremium des BMZ und besteht aus 16 jungen Menschen im Alter von 16 bis 24 Jahren. Die Mitglieder beraten das BMZ aus der Perspektive junger Menschen zu Zukunftsfragen der deutschen Entwicklungspolitik. Im Vordergrund stehen dabei Themen, die sich auf die gegenwärtige und/oder zukünftige Lebenswelt junger Menschen auswirken. Derzeit arbeitet der Jugendbeirat in verschiedenen Arbeitsgruppen zu Themen wie Bildung, Klima oder Agenda 2030.

Weiterhin wurde auf Bundesebene im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) federführend koordinierten Prozesses zur Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in allen Bildungsbereichen ein Jugendgremium geschaffen, das youpaN, mit 30 jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren aus ganz Deutschland. Sie sitzen mit Stimmrechten in allen Gremien des Prozesses und bringen Fragen von Jugendbeteiligung und Freiräumen für Engagement ein. Sie werden in ihrer Arbeit von einem hauptamtlichen Team der Stiftung Bildung beraten und unterstützt. Sie organisieren Veranstaltungen mit jungen Menschen und mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Jugendorganisationen und nehmen an lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Workshops teil. YoupaN arbeitet derzeit an einer Praxishandreichung für Verwaltung und Politik zu kommunaler Jugendbeteiligung. Sie haben außerdem Forderungen verfasst, die zahlreiche Fragen der Jugendbeteiligung umfassen. Derzeit befassen sich alle BNE-Gremien mit einem Beschluss der Nationalen Plattform BNE zum Thema Jugendpartizipation und Freiräume für junge Menschen. Jugendbeteiligung an Lernorten entlang der gesamten Bildungskette ist ein wichtiger Bestandteil von BNE. Politische Bildung wird auch in den meisten außerschulischen BNE-Angeboten berücksichtigt.

Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt es dafür seit Anfang 2023 ein ausführliches Konzept zur Stärkung der Jugendbeteiligung in der Politikberatung, das für alle Fachabteilungen verbindlich ist. Zur Unterstützung der Mitarbeitenden gibt es eine praktische Handreichung, wie gute Jugendbeteiligung umgesetzt werden kann. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema „Jugendbeteiligung in Deutschland“ (BT-Drucksache 20/8064) und zum Thema „Aktueller Umsetzungsstand des Projektes "Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung"“ (BT-Drucksache 20/5760) verwiesen.

Die Arbeitsgruppen wünschen sich, dass Politikerinnen und Politiker sich aktiv für Nichtwählerinnen und -wähler einsetzen und die Ursachen sozioökonomischer Ungleichheiten angehen. Untersuchungen belegen, dass schlechtere sozioökonomische Lebenslagen mit einer geringeren Wahlbeteiligung einhergehen. Zudem fühlen sich sozioökonomisch benachteiligte Menschen auch weniger stark politisch repräsentiert. Um dem zu begegnen, fördert bpb in unterschiedlichen Formaten die politische Partizipation von sozioökonomisch Benachteiligten, indem sie an deren Medienkonsumgewohnheiten anknüpft und auf diese Weise politische Inhalte vermittelt. Zu nennen sind hier z. B. die Youtube-Serie „Abdelkratie“ mit dem Comedian Abdelkarim und die Webserie „Komma Klar“, die als Spin-Off der RTLZWEI-Daily-Soap „Köln 50667“ die Sorgen, Interessen und Fragen von jungen Erwachsenen thematisiert.

Die Forderung nach einer Einführung von einer Quote für bestimmte Gruppen in Parlamenten wird verfassungsrechtlich kontrovers erörtert. Zu berücksichtigen ist, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG) auch das gesamte Wahlvorbereitungsverfahren, das sich unter anderem auf die Beteiligung der Parteimitglieder an der Aufstellung von Kandidierenden und von Listen erstreckt. Der ebenfalls in Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) enthaltene Grundsatz der Gleichheit der Wahl ermöglicht es allen Wahlberechtigten, ihr aktives und passives Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise auszuüben. Darüber hinaus ist die im Demokratieprinzip verankerte Gesamtrepräsentation (Artikel 20 Absatz 2, Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG) anzuführen, der zufolge die Abgeordneten des Deutschen Bundestages weder ein Land oder einen Wahlkreis noch eine Partei oder eine bestimmte Bevölkerungsgruppe vertreten, sondern Repräsentantinnen und Repräsentanten des gesamten Volkes sind.

Zum Thema Verbot von personalisierter Parteiwerbung weist die Bundesregierung darauf hin, dass derzeit hinsichtlich eines Verbots von politischer Werbung in der Europäischen Union eine Verordnung verhandelt wird. Für Deutschland nimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr federführend an den Verhandlungen teil.

Wir müssen unsere Demokratie aktiv schützen und gegen ihre Feinde verteidigen – nach außen wie nach innen. Gerade in komplexen Zeiten besteht die Gefahr, dass sich der öffentliche Diskurs - beschleunigt durch soziale Medien - weiter verschiebt und die Auseinandersetzung von jenen instrumentalisiert wird, die die Demokratie und eine offene Gesellschaft ablehnen. Kennzeichnend für die aktuelle Entwicklung ist eine (emotionalisierte) abnehmende Bereitschaft zu (rationalen) Aushandlungsprozessen in der Gesellschaft. Umso mehr gilt es, die Demokratie – mit Leidenschaft - von innen heraus zu stärken und sie entschlossen vor Gefährdungen zu schützen. Die Bundesregierung hat gemäß Koalitionsvertrag einen gemeinsamen, ressortübergreifenden Prozess unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angestoßen, um eine Strategie zur Stärkung der Demokratie und gegen jede Form von Extremismus zu erarbeiten, die voraussichtlich im ersten Quartal 2024 verabschiedet werden soll. Sie wird sowohl präventive Ansätze der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention als auch repressive Ansätze der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden umfassen.

Unsere Demokratie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Sie braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Um diese Menschen zu stärken, gibt es das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Demokratie wird auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene gestaltet. Daher unterstützt das Bundesprogramm "Demokratie leben!" innovative Projekte und langfristiges Engagement auf allen drei Ebenen. Das Bundesprogramm stärkt das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden dabei unterstützt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.

Niedrigschwellige Angebote zur Förderung von lokal begrenzten Demokratieprojekten finden im Rahmen der Förderungen der über 350 Partnerschaften für Demokratie statt. Entsprechende Aufrufe der Kommunen sind hierfür zu beachten. Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den Partnerschaften für Demokratie werden Jugendforen eingerichtet (dabei kann auch auf bereits vorhandene Strukturen bspw. Jugendparlamenten, –beiräten, etc. zurückgegriffen werden) sowie Jugendfonds bereitgestellt. Im Rahmen der Umsetzung der Partnerschaften soll ferner eine strategische Einbindung der Jugend/junger Menschen gewährleistet werden.

Um sich mit Politik und Demokratie vertraut zu machen, sprechen sich die Teilnehmenden der JPT für eine politische Bildung ab frühkindlicher Erziehung aus, welche altersgerecht mit steigender Komplexität in Kindheit und Jugend gefördert wird. Der Bund besitzt hierfür eine Anregungsfunktion und kann zeitlich begrenzte Modellprojekte fördern, u. a. im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Handlungsfeld Demokratieförderung. Die Projekte sollen Erkenntnisse bringen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung/Übertragbarkeit und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten im Bereich Demokratieförderung und deren Ergebnisse auf andere Träger, Praxisfelder und Kontexte. Hiervon sind Kindertageseinrichtungen für fast alle Kinder der erste öffentliche Raum, in dem sie sich bewegen sowie Erfahrungen mit Werten und Regeln eines demokratischen Zusammenlebens machen. Krippe, Kindergärten, Tagespflege, Angebote der Familienbildung (z. B. Familienzentren) und auch Horte und Nachmittagsbetreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Grundschule können Orte demokratischer Teilhabe sein, die auch die Familien und den Sozialraum einbeziehen. Sie können aber auch ein Ort sein, an dem Kinder (und ihre Eltern) Ausgrenzung und Diskriminierung erleben. Vor diesem Hintergrund sollen Modellprojekte vorzugsweise einen der folgenden Schwerpunkte verfolgen:

  • (Weiter-)Entwicklung von Konzepten, die die Zusammenarbeit von Kita bzw. Hort, Familienzentrum sowie Familienbildungsstätten mit den Familien (z. B. Erziehungspartnerschaften) stärken. Erarbeitet werden sollen Konzepte/Strategien der partizipativ ausgerichteten Familienbildung, die Familien aus verschiedenen Milieus/Erziehungskulturen (Kinder und ihre Angehörige) aktiv in die Arbeit der Kita und in Organisationsentwicklungsprozesse der Einrichtungen (Entwicklung demokratischer Entscheidungsprozesse und Beteiligungsverfahren) einbeziehen
  • (Weiter-)Entwicklung von Fort- und Weiterbildungskonzepten bzw. Ansätzen für und mit pädagogischem Personal im Feld partizipativer, demokratiefördernder Konzepte in der Arbeit mit Kindergruppen bzw. Eltern-Kind-Gruppen
  • (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von an das Grundschulalter angepassten Ansätzen und Konzepten für mehr Partizipation und Mitbestimmung im Schulhort sowie in weiteren Betreuungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Grundschule/Ganztag

Die bpb bietet z. B. mit „HanisauLand“, den „Themenblättern für die Grundschule“ oder den Materialien zum „Philosophieren mit Kindern“ Bildungsangebote, die bereits sehr früh im Bildungsverlauf eingesetzt werden können. Durch einen zielgruppenspezifischen Ansatz in einer Vielzahl an Formaten und Produkten (bspw. WAS GEHT?) nimmt die bpb den Fokus auf unterschiedliche Lebenswelten und -nähe auf. Der Ansatz des Netzwerks „Verstärker“ basiert auf der intersektionalen Perspektive: Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollen sich ihrer eigenen gesellschaftlichen Positionierungen bewusstwerden und sich fortbilden, um andere gesellschaftliche Positionierungen wahrzunehmen und deren spezifische Herausforderungen zu verstehen.

Das Angebot der „Schriftenreihe für Kinder“ enthält vielfältige Themen zu Grundfragen des demokratischen Zusammenlebens – und bietet eine Menge Lesespaß. Die Reihe richtet sich insbesondere an Kinder zwischen 4 und 10 Jahren sowie relevante Mittlerinnen und Mittler der politischen Bildung, etwa Kita-Personal oder Grundschullehrerinnen. Sie will Wissen vermitteln, aktuelle gesellschaftliche Fragen kindgerecht aufgreifen und junge Menschen früh zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Teilhabemöglichkeiten ermutigen.

Außerdem erscheint das Jugendmagazin „fluter“, welches kostenlos viermal jährlich durch die bpb veröffentlicht wird. Neben der Kernzielgruppe der 16- bis 22-Jährigen richtet es sich an alle jungen Menschen, die sich in einer Phase des Umbruchs befinden, dies so empfinden und deshalb Orientierung suchen. Aufgabe des Magazins ist es, Themen aus Politik, Gesellschaft und Kultur mit Bezug zu aktuellen Ereignissen oder der Lebenswelt Jugendlicher aufzugreifen und von unterschiedlichen Blickwinkeln anzugehen. Darüber hinaus liefert das Magazin Informationen, arbeitet Kontroversen heraus und regt zur eigenen Meinungsbildung an.

Die Teilnehmenden des Netzwerks „Verstärker“ sind vielfältig vertreten und bringen sich durch unterschiedliche Erfahrungshintergründe, Expertisen und gesellschaftliche Positionierungen ein. Jugendliche werden in bundesweiten und kostenlosen Workshops dabei unterstützt, ihre Interessen zu artikulieren und einen Zugang zum Politischen zu finden. Das verbindende Element des Netzwerks ist die Arbeit mit Jugendlichen, die aufgrund ihrer Lebenswelten, Freizeitgewohnheiten, Themeninteressen und ihres Mediennutzungsverhaltens mit klassischen Methoden der politischen Bildung nicht oder nur schwer erreicht werden können.

Die bpb produziert unter anderem das Format „Spicker“, welches in Form eines faltbaren Mini-Heftes für die Hosentasche daherkommt und damit an den Spickzettel aus der Schule angelehnt ist. Der „Spicker“ erscheint viermal im Jahr und vermittelt grundlegende Informationen über das politische System der BRD und anderer Länder sowie zu allgemeinen Themen. Zuletzt sind erschienen: „Politisches System der Türkei“, „Sozialversicherung“, „Bundesrat“, „Steuern“, „NATO“, „Inflation“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) trägt dazu durch die Förderung von Forschung zur Demokratiebildung und des Wettbewerbes „Demokratisch Handeln – Ein Wettbewerb für Jugend und Schule“ bei. Seit 1990 fördert das BMBF mit „Demokratisch Handeln“ die Entwicklung und Stärkung demokratischer Einstellungen und Haltung sowie demokratischer Kultur im Alltag von Schule und Jugendarbeit. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis zu 25 Jahren. Projekte können von Kitas, allen Schularten und Schulstufen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Vereinen eingereicht werden. Die durch eine Jury ausgewählten Projekte nehmen am Demokratiefestival „Junify“ teil mit Gelegenheit zum Austausch, Workshops und Praxis in der Demokratiebildung. Der Wettbewerb wird vom Förderverein Demokratisch Handeln e. V. getragen und vom BMBF im Zusammenwirken mit den Kultusministerien einiger Länder gefördert. Die Förderung beträgt ca. 450.000 Euro p. a..

Demokratische Mitwirkung bedarf stärker denn je einer ausgeprägten Medienkompetenz. Nur wer die Verlässlichkeit von Quellen und Formaten einschätzen kann, kann Fakten von Fakes unterscheiden und sich so ein begründetes Urteil bilden. Mit dem DigitalPakt Schule legen Bund und Länder die Grundlage für bessere digitale Bildung, der Bund mit 6,5 Mrd. Euro zwischen 2019 und 2024 vor allem für die Infrastruktur, die Länder u. a. für die Lehrkräfteaus- und –weiterbildung und die Erweiterung der Curricula.

Seit vielen Jahren fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zudem die bundeszentralen Träger der außerschulischen politischen Jugendbildung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).

Die U18-Wahl ist ein Instrument der außerschulischen politischen Bildung. Die Forderung der JPT, die verpflichtende Teilnahme am Projekt "U18 Wahlen" für Schulen einzuführen, wird kritisch gesehen. Die U18-Wahlen sollten in einem offenen, neutralen und außerschulischen Umfeld stattfinden. Die verpflichtende Auseinandersetzung in der Schule gefährdet das Kernanliegen des U18-Projekts: Förderung selbstbestimmten Handelns junger Menschen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass für die schulische Bildung sowie die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung die Länder und Kommunen zuständig sind. Die Bildungspläne der Länder decken neben vielen anderen Bereichen auch Themen wie demokratische Teilhabe bzw. Partizipation von Kindern ab.

In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderten Projekt „Jugend::Verbraucher::Dialog“ mit der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) entwickeln junge Menschen (im Alter von 16 bis 21 Jahren) in einer Jugendredaktion neue altersgerechte Formate der Verbraucherinnen- und Verbraucherinformation, die vor allem über die von ihnen genutzten sozialen Netzwerke (z. B. YouTube, Instagram, TikTok) vermittelt werden und so bei der Zielgruppe eine große Reichweite erzielen. Im Fokus stehen aktuelle Inhalte des wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzes aus den Themenräumen „Digitale Lebenswelten“, „Körper und Gesundheit“, „Klima und Umwelt“, „Reisen und Mobilität“ sowie „Geld und Job“; dabei wurden auch Entwicklungen während der Corona-Krise in den Blick genommen.

Ziel des Projektes ist es, die Verbraucherinnen- und Verbraucherkompetenz Jugendlicher und junger Erwachsener zu stärken, um diese zu verantwortungsbewusstem eigenständigem Handeln in einer immer komplexer gewordenen Konsumwelt zu befähigen. Dazu soll zum Ende des Projekts auch eine Abschlussbroschüre zur Gestaltung jugendgerechter Verbraucherinnen- und Verbraucherinformationen veröffentlicht und die aufgebauten Informationskanäle und –angebote verstetigt werden. Die Jugendredaktion nebst des von ihr betreuten Instagramkanals soll von der Verbraucherzentrale Bayern e. V. im Rahmen des ebenfalls vom BMUV geförderten Projektes „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ übernommen und weitergeführt werden.

Im Juni 2022 wurde im Rahmen des Projekts „Jugend::Verbraucher::Dialog“ eine Jugendpressekonferenz durchgeführt, bei der junge Menschen ihre Erwartungen an eine jugendgerechte Verbraucherinnen- und Verbraucherpolitik im BMUV vorgestellt haben. Am 2. Oktober 2023 fand zudem mit fast 100 jungen Menschen der „Jugendverbraucher*innenTag“ im BMUV statt.

In den Ergebnissen der JPT wird die besondere Rolle und Stärkung des Engagements und Ehrenamts hervorgehoben. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) arbeitet seit ihrer Gründung im Jahr 2020 beständig daran, mit ihrem vielfältigen Angebot neue Zielgruppen zu erreichen. Zudem hat die Stiftung ein Unterstützungsformat aufgebaut, um Vereine und Organisationen bei der Gewinnung und langfristigen Bindung von Engagierten zu unterstützen und die Diversität im Engagement auszubauen. Die DSEE versucht in allen ihren verschiedenen Förderprogrammen eine möglichst niedrigschwellige Antragsstellung im Rahmen der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung zu gewährleisten.

Seit 2022 führt die Stiftung das Programm „FuturE“ durch. Mit diesem Zertifikats- und Managementprogramm sollen junge Erwachsene auf ihrem Weg in ehrenamtliche Leitungspositionen in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung unterstützt werden. Darüber hinaus plant die DSEE im Jahr 2024 ein Förderprogramm zur fachlichen Unterstützung von ehrenamtlichen Organisationen mit Schwerpunkt Nachwuchsgewinnung aufzulegen. Dadurch sollen insbesondere Zielgruppen mit bisher erschwertem Zugang zum Engagement angesprochen werden.

Das Engagement in Vereinen und Verbände muss für alle in Deutschland lebenden Menschen möglich sein. Um junge Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte zu unterstützen, sich in Vereinen und Verbänden zu engagieren, fördert die Integrationsbeauftragte (IntB) seit 2021 das Projekt „JEM-Jugendliches Engagement in Migrantenorganisationen“ der djo - Deutschen Jugend in Europa. In dem Projekt werden junge Menschen mit (familiärer) Einwanderungsgeschichte befähigt und unterstützt, sich in migrantischen und anderen Jugendvereinen und -verbänden zu engagieren und sich in die Jugendverbandsarbeit sowie in die Tätigkeiten von Migrantenorganisationen mit eigener Kompetenz einzubringen sowie an jugendpolitischen Entscheidungen mitzuwirken.

Gemäß Koalitionsvertrag soll in der laufenden Legislaturperiode eine neue Engagementstrategie des Bundes aufgelegt werden. Die Bundesregierung will so den aktuellen Herausforderungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements angemessen Rechnung tragen, um Engagement noch besser zu ermöglichen. Im Zuge eines umfangreichen zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesses (12/2022-12/2023) wurden Ideen und Vorschläge aus der Zivilgesellschaft gesammelt – auch, aber nicht nur zur Ermöglichung und Stärkung jungen Engagements. Die Ergebnisse der JPT 2023 werden in die Gesamtbewertung der Rückmeldungen einfließen. Die Engagementstrategie des Bundes soll bis Ende 2024 verabschiedet werden.

Die Teilnehmenden setzen sich außerdem für die Aufnahme von Engagement in das Bundesteilhabegesetz ein. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist kein eigenständiges Gesetz. Es ist ein Artikelgesetz, das Regelungen in anderen Gesetzen geändert hat. Das ehrenamtliche Engagement ist bereits im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfasst. Nach der - mit dem BTHG eingefügten – Regelung, § 78 Absatz 5 SGB IX, ist nunmehr klargestellt, dass Aufwendungen für die notwendige Unterstützung bei der Ausübung eines Ehrenamtes in einem angemessenen Umfang erstattet werden können. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende zur Ausübung der Schiedsrichtertätigkeit im Sport. Selbstverständlich können auch Jugendliche anspruchsberechtigt sein.

Darüber hinaus betonen die jungen Menschen die besondere Rolle der Freiwilligendienste. Neben den Freiwilligendienstformaten Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Stärkung des interkulturellen Austausches den Internationalen Jugendfreiwilligendienst durch Zuschüsse zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. Diese Förderung soll trotz der schwierigen Haushaltslage aufrechterhalten werden, damit weiterhin möglichst viele junge Menschen interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur sammeln können. Die Förderung von Freiwilligendiensten in Israel hat dabei einen besonderen Schwerpunkt.

Für die Freiwilligendienste ist mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz neben der Einführung einer Teilzeit für Alle und neben der Anhebung der Taschengeld-Obergrenze die Einführung der möglichen Zahlung von Mobilitätszuschlägen geplant. Damit wird das Anliegen aufgegriffen, dass Freiwillige nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Einsatzstellen Mobilitätszuschläge erhalten können (bar oder als Sachleistung). Das Gesetz wurde am 01. November 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.

In den Jugendfreiwilligendiensten unterstützen mittlerweile viele Bundesländer ihre Freiwilligendienstleistenden bei ÖPNV-Fahrten auf unterschiedliche Weise.
Die Bundesregierung und die von ihr für die Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps beauftragte Nationalagentur Jugend für Europa sind stetig bestrebt, das Programm bekannter zu machen und auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Antragstellende hinzuweisen. Dies geschieht bspw. über Veranstaltungen, Webinare und digitale Informationen.
Aktuell ist das Budget für das Programm bis einschließlich 2027 festgelegt. Für den Zeitraum ab 2028 werden die Budgets für alle EU-Programme neu verhandelt. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 Vorschläge vorlegen. Aktuell bieten sich im Förderformat „Solidaritätsprojekte“ noch viele Möglichkeiten für junge Menschen eigene Projektideen zu initiieren und durchzuführen.

Die Teilnehmenden der JPT haben sich mit der Rolle der Polizei und Bundeswehr sowie mit den Regelungen zu anderen Strafen und Strafmaßnahmen als Freiheitsstrafe in Deutschland auseinandergesetzt.

Dabei ging es unter anderem um die Bestrafung von Racial Profiling bei polizeilichem Handeln. Racial-Profiling ist kein Gegenstand polizeilichen Handelns. Bestehende gesetzliche Befugnisse normieren eine rechtsstaatskonforme polizeiliche Kontrollpraxis. Bei Verdachtsfällen einer Befugnisüberschreitung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stehen den Betroffenen etablierte Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung. Konkretisieren sich Verdachtsfälle, ist eine disziplinarrechtliche sowie nach Lage des Einzelfalles auch eine strafrechtliche Verfolgung die Folge.

Gefahrenzonen im Sinne von „Gefährlichen Orten“, in denen der Polizei besondere Kontrollbefugnisse zur Verfügung stehen, entstehen nicht durch staatliche Willkürentscheidung. Sie werden mit hohem Begründungsaufwand auf Basis tatsächlich bestehender Gefahren für die Bevölkerung festgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Staat, dass er Gefahren in solchen Räumen konsequent begegnet und somit die Sicherheit der Bevölkerung wirkungsvoll schützt.

Ein Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie insbesondere eine sichere Anwendung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze für polizeiliches Handeln sind zentraler Kern der Polizeiausbildung. Die Vermeidung diskriminierenden staatlichen Handelns ist Bestandteil dieser Grundsätze.

Bodycams sind bereits ein etabliertes und gerade an polizeilichen Brennpunkten regelmäßig zur Anwendung kommendes Einsatzmittel. Solche polizeilichen Eingriffsmaßnahmen bedürfen grundsätzlich einer rechtlichen Grundlage, die unabhängig von ihrer tatsächlichen Anwendung bereits verhältnismäßig ausgestaltet sein muss. Hierzu sind öffentliche Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen miteinander in Ausgleich zu bringen. Ein angemessener Mittel-Zweck-Einsatz ist so zu gewährleisten. In Gesamtabwägung wäre die anlasslose und verpflichtende Aufzeichnung polizeilichen Handelns mittels Bodycam rechtlich unzulässig. Kennzeichnungspflichten werden in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes geregelt. Deren Ausgestaltung ermöglicht grundsätzlich eine Identifizierung von handelnden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowohl in Kontrollsituationen als auch in Gemengelagen, in denen vorwiegend geschlossene polizeiliche Einheiten agieren.

Die Teilnehmenden der JPT sprechen sich für eine Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei und Bundeswehr und Überprüfung von Sicherheitsbehörden aus. Die Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes im Deutschen Bundestag ist gem. Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung binnen der laufenden Legislaturperiode vorgesehen. In zahlreichen Bundesländern bestehen solche Beauftragten bereits.

Zum Thema Regelungen zu anderen Strafen und Strafmaßnahmen als Freiheitsstrafe: Bereits jetzt können durch Auflagen und Weisungen im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56b Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 56c Absatz 2 Strafgesetzbuch - StGB) die Erbringung gemeinnütziger Leistungen sowie zahlreiche weitere Resozialisierungsmaßnahmen wie u. a. Therapien, Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, arbeits- und ausbildungsbezogene Vorgaben angeordnet werden, welche auch der Integration dienen können. Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts, das am 1. Oktober 2023 überwiegend in Kraft getreten ist, wurden diese Möglichkeiten noch ausgeweitet. Ein Bedarf für eine weitere Ausweitung wird nicht gesehen.

Auch und gerade im Jugendstrafrecht stehen in Form der Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (vgl. §§ 10 Absatz 1, 15 Jugendgerichtsgesetz - JGG) ausreichend differenzierte ambulante Maßnahmen zur Verfügung, um jenseits eines Freiheitsentzuges angemessen und resozialisierungsorientiert auf die Straftat einer bzw. eines Jugendlichen und dessen Lebenssituation reagieren zu können. Hierzu zählen etwa die verpflichtende Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder Verkehrsunterricht, die Erbringung gemeinnütziger Arbeitsleistungen (sog. Sozialstunden) oder einzelne Kontaktverbote.

Als weitere Alternative zu einer herkömmlichen Bestrafung kann ein sog. Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommen. Hierbei handelt es sich um eine Form der außergerichtlichen Konfliktbewältigung, die zumeist durch eine Fachstelle moderiert und durchgeführt wird. Die nähere Ausgestaltung der Vermittlung und Ausstattung der Einrichtungen ist Aufgabe der Länder. Sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch im Jugendstrafrecht können Bemühungen der Täterin oder des Täters um eine Schadenswiedergutmachung der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens (§ 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Strafprozessordnung bzw. § 45 Absatz 2 und 3 JGG) und dem Gericht eine Strafmilderung oder bei geringfügigen Taten gar ein Absehen von Strafe ermöglichen (§ 46a StGB).

Über die Verhängung (zusätzlicher) resozialisierender Maßnahmen dürfen im konkreten Fall keine gerichtsunabhängigen Gremien entscheiden können. Über die Sanktionierung einer Straftat kann nur einheitlich entschieden werden – sonst wäre nicht sicherzustellen, dass die Sanktion insgesamt gerecht und angemessen ist. Zudem behält das Grundgesetz (in Artikel 92) die Rechtsprechung der Richterin oder dem Richter vor. Zur Rechtsprechung in diesem Sinne zählt die Auferlegung sämtlicher Sanktionsmaßnahmen.

Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe zugunsten von der Verpflichtung, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, ist bereits ausführlich von einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft geprüft und abgelehnt worden. Nach deren Abschlussbericht von 2019 konnte in Nordrhein-Westfalen zwischen 2012 und 2016 trotz einer deutlichen Ausweitung des Angebots an Beschäftigungsstellen und der Unterstützung der betroffenen Personen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Quote derjenigen, die nach einem entsprechenden Angebot tatsächlich zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit gebracht werden konnten, nicht erhöht werden. Stattdessen sank diese Quote sogar auf 6,7 %.

Kinder- & Jugendparlamente (KiJuPa)

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Barrierefreie Beteiligungsplattform für Jugendliche

Selbstvertretungen junger Menschen als Berater*innen der Politik

Bessere Finanzierung von Kinder- & Jugendparlamenten

Jugend- & zielgruppengerechte politische Bildung und Kommunikation

Stärkerer Austausch zwischen Politiker*innen & Jugendlichen

Deutschlandweites Rede- & Antragsrecht von KiJuPas in Gemeindevertretungen

Verankerung von Kinder- & Jugendbeteiligung in Kommunalverfassungen

Barrierefreiheit & Mobilität in der Jugendbeteiligung gewährleisten

Beteiligungsmöglichkeiten in KiJuPas unabhängig von der Staatsbürgerschaft

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Antwort der Bundesregierung

Die JPT 2023 haben zusammen mit dem Bundestreffen für Kinder- und Jugendparlamente stattgefunden. Viele Ergebnisse nehmen daher Bezug auf die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland und insbesondere auf die kommunale Ebene. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stärkt die Kinder- und Jugendparlamente mit der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. So werden seit 2020 kommunale Kinder- und Jugendparlamente durch das Projekt "Starke Kinder- und Jugendparlamente" in Trägerschaft des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützt. Mit der "Akademie für Kinder- und Jugendparlamente" in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. wird die Initiative seit 2021 weiter vorangetrieben. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente stärkt bundesweit Kinder- und Jugendparlamente auf kommunaler Ebene durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Sie unterstützt somit auch das wichtige Anliegen der JPT-Teilnehmenden die Diversität in den Jugendparlamenten zu fördern, Diskriminierung abzubauen, Zugänge zu ermöglichen und für gute Rahmenbedingungen vor Ort zu beraten.

Das Ziel der Forderung nach einer Beteiligung von benachteiligten jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen und dass Inklusion und Diversität in allen Gesellschaftsschichten mitgedacht werden sollte, wird von Bundesregierung unterstützt. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplan (NAP)-Prozesses und in weiteren partizipativen Formaten werden bewusst auch vulnerable Gruppen in den Mittelpunkt gerückt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) setzt sich dafür ein, die Beteiligung von Jugendlichen auf kommunaler Ebene sowie Landes- und Bundesebene zu stärken. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, also im Rahmen von Projektförderungen, werden den potentiellen Zuwendungsempfängern (Kommune und Länder) hierfür Möglichkeiten eingeräumt, die zu einer strukturellen Einbindung von jungen Menschen in Entscheidungsprozesse führen und dadurch Beteiligung und Selbstwirksamkeit von Jugendlichen fördern. Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie (Förderungen von Kommunen) wird bspw. ein Jugendforum eingerichtet - dabei kann auch auf bereits vorhandene Strukturen wie Jugendparlamenten, -beiräten, etc. zurückgegriffen werden - sowie ein Jugendfonds bereitgestellt.

Ein zentrales Ergebnis der JPT mit Bezug zu Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher insbesondere die Forderung nach einem besseren Rechtsanspruch auf politische Teilhabe sowie eine gesetzliche Verankerung zur stärkeren Einbeziehung von Jugendlichen. Die rechtliche Verankerung vor Ort wird durch die Kommunalverfassungen der Bundesländer geregelt. Auf Bundesebene hat zuletzt die Bundesregierung mit der Änderung des Europawahlgesetzes dazu beigetragen, dass etwa 1,4 Millionen 16- und 17-jährige Wahlberechtigte bei den nächsten Europawahlen 2024 ihre Stimme abgeben können und so die politische Teilhabe von jungen Menschen gestärkt wird. Darüber hinaus wurde mit dem Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative ebenso das Beteiligungsalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

Zur rechtlichen Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung wurde von den JPT-Teilnehmenden eine grundgesetzliche Verankerung von Anhörungs-, Antrags- und Rederechten für Kinder- und Jugendgremien gefordert. Durch institutionell flankierte Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Willensbildungsprozessen würden Demokratisierung und Demokratiebildung unstreitig gestärkt. Inwieweit zur Umsetzung dieser Ziele auch Änderungen des Grundgesetzes erforderlich sind, muss sorgfältig anhand konkreter Regelungsvorschläge geprüft werden. Abstrakt und im Zusammenhang mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlage adressiert das Grundgesetz in Art. 20a bereits gegenwärtig das Prinzip der Generationengerechtigkeit als Verantwortung des Staates für die künftigen Generationen.

Bildung, Arbeit & Freiräume

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Kleinere Schulklassen

Lernräume auch nach Schulschluss

Notenvergabe erst ab der 8. Klasse & Vermittlung von Selbstwert

Stärkung von pädagogischer Aus- & Weiterbildung des Lehrpersonals

Praxisbezug, Berufsorientierung & Abbau von Rollenbildern in Berufen

Rücksichtnahme auf & Unterstützung für mentale Gesundheit

Eignungsprüfung statt NC an Universitäten

Sensibilisierung von Lehrkräften & Studierenden zu Diskriminierung und Rassismus

Vereinfachter Zugang und elternunabhängiges BAföG

Einheitlicher ÖPNV-Rabatt für Auszubildende & Studierende

Mindestvergütung von Pflichtpraktika

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Antwort der Bundesregierung

In den Ergebnissen der JPT wird sich dafür ausgesprochen, die Programme zur klischeefreien Berufsorientierung auszubauen. Mit der Initiative Klischeefrei haben Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam ein breites gesellschaftliches Bündnis ins Leben gerufen, das sich an alle am Berufswahlprozess Beteiligten mit dem Ziel einer Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees richtet. Sie ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Bildung und Ausbildung, Politik, Wirtschaft und Forschung.

Junge Menschen, die die Angebote der Berufsorientierung und -beratung der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Anspruch nehmen, bringen sehr unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten mit. Berufsberaterinnen und -berater stehen vor der Aufgabe zu erkennen, welche teils verborgenen Talente und Fähigkeiten die Ratsuchenden mitbringen und welches der jeweils passende Berufsweg sein könnte. Geschlechterklischees sollen dabei keine Rolle spielen, um die Auswahl aus der großen Bandbreite beruflicher Möglichkeiten nicht unnötig einzuengen. Voraussetzung für eine klischeefreie Berufsberatung ist jedoch auch, dass sich die Beratenden selbst der Klischees bewusst sind. Die Initiative Klischeefrei versammelt in ihrer Infothek eine ganze Reihe von Informationen darüber, wie Klischees bis heute die Berufswahl bestimmen und welche Auswirkungen dies auf den Arbeitsmarkt hat. Die Methodensets für Fachleute entlang der Bildungskette werden sehr gut angenommen. Ein E-Learning-Kurs, das Methodenset mit dem Arbeitstitel "Klischeefrei im Unternehmen", wird derzeit unter Beteiligung von Partnerorganisationen bis 2024 entwickelt.

Mit der Initiative YouCodeGirls greift die Bundesregierung das Thema der Überwindung von Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl im Kontext digitaler Berufe auf. Über eine Online-Plattform und jenseits von Geschlechterstereotypen sollen Mädchen und junge Frauen für das Coding begeistert werden. Ergänzt wird das Lehr- und Lernangebot durch ein KI-gesteuertes Mentoring.

Neben dem Ausbau bzw. der Ergänzung geht es auch um die schrittweise Weiterentwicklung bestehender Programme zur klischeefreien Berufsorientierung. Der Boys´Day findet bereits seit 2011 statt, der Girls´Day sogar schon seit 2001. Dennoch gibt es weiterhin eine horizontale Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb wird aktuell im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und BMBF auch eine externe Evaluation von Girls´Day und Boys´Day durchgeführt. Bis Februar 2025 sollen Handlungsempfehlungen vorliegen, wie die Aktionstage ihr primäres Ziel, die klischeefreie Berufsorientierung zu stärken, in höherem Maße als bisher erfüllen können. Das BMFSFJ hat neben diesen bereits laufenden Maßnahmen mit "Klischeefrei im Sport – No Stereotypes" 2023 ein neues Projekt gestartet, das bis Ende 2025 laufen soll. Dieses Angebot wird gemeinsam mit und für die Zielgruppe deutscher Sportverbände entwickelt. Es richtet sich an beruflich Beschäftigte in Sportverbänden des Spitzen- und Breitensports sowie auch an die ehrenamtlich Engagierten. Der Deutsche Fußball-Bund und der Deutsche Olympische Sportbund sind bereits Kooperationspartner des Projekts. Das Projekt soll also auch im Sport Wege für neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten von Mädchen und Frauen schaffen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sorgt als eine Partnerorganisation der Initiative Klischeefrei aus dem Bereich „Bundesministerien“ neben der politischen Implementierung der Ziele der Initiative auf Bundesebene in ihrer Funktion als Mitglied des Forums auch für die Steuerung und Weiterentwicklung der Initiative.

Es ist Auftrag der Berufsberatenden der BA, junge Menschen individuell auf der Basis ihrer Interessen und Fähigkeiten zu beraten. Die Berufsberaterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehen direkt in die Schulen und beraten, auch in persönlichen Einzelgesprächen, über berufliche Möglichkeiten und geben Antworten auf Fragen zur Berufs- und Studienwahl. Darüber hinaus unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) junge Menschen am Übergang Schule – Beruf durch ihr vielfältiges Online-Angebot bestehend aus verschiedenen Webseiten im Online-Portal arbeitsagentur.de, Apps und Social Media. Die Online-Medien der Bundesagentur für Arbeit (BA) begleiten junge Menschen bei allen Schritten der beruflichen Orientierung. Junge Menschen erhalten so einen Überblick über alle relevanten Phasen des Berufswahlprozesses.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) spricht sich für eine verbindliche Berufsorientierung in allen Schularten mit definierten Standards aus, die als fester Bestandteil in die Curricula der Länder aufgenommen und umgesetzt werden sollten. Insbesondere die vom BMAS neu geplante Praktikumsinitiative zielt auch darauf ab, nicht abschließend beruflich orientierten jungen Menschen in Form eines betrieblichen Praktikums die Möglichkeit zu bieten, verschiedene Berufsbilder unmittelbar bei Ausbildungsbetrieben/ Arbeitgebern kennenzulernen.

Über die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter können sozialversicherungspflichtige Praktika im Rahmen der Einstiegsqualifizierung gefördert werden, indem ein Zuschuss zur Praktikumsvergütung sowie eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wird die Möglichkeit der Einstiegsqualifizierung weiter geöffnet und z. B. eine Teilnahme in Teilzeit vereinfacht.

Mit der Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) vor und im Erwerbsleben hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihr Angebot für Menschen mit beruflichem Beratungs- und Orientierungsbedarf erweitert. Für junge Menschen beginnt die Berufsorientierung in den Schulen nunmehr ein Jahr früher, bereits in den Vorvor-Entlassklassen. Außerdem binden die Maßnahmen der LBB stärker interaktive Formate mit ein, sodass Schülerinnen und Schüler umfassender in Kontakt mit Berufsbildern kommen. Darüber hinaus wird die Präsenz der Berufsberaterinnen und Berufsberater an den Schulen ausgeweitet, sodass Beratungsgespräche und Sprechzeiten überwiegend vor Ort erfolgen können.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Jugendliche vor Eintritt in das Berufsleben bei der Berufsorientierung. Das Berufsorientierungsprogramm des Bundes zielt ab der 7. Klasse auf die Stärkung der Berufsorientierung auch an Gymnasien wie auf die gezielte Ansprache von Zugewanderten ab. Junge Menschen sollen angeregt werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Ideen zu entwickeln, in welche berufliche Richtung sie gehen möchten. Das Programm ist inklusiv. Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) ist Teil der Initiative Bildungsketten. In der Initiative Bildungsketten werden gemeinsam mit dem BMAS, der BA und den Ländern Förderprogramme und Instrumente, die junge Menschen unterstützen, die individuell passende Ausbildung zu finden, aufeinander abgestimmt. In den Schulen lernen junge Menschen durch Potentialanalysen, die individuellen Fähigkeiten und Interessen zu entdecken, um darauf aufbauend Berufsfelder auch praktisch zu erproben. Mit der Initiative Bildungsketten stehen bundesweit folgende Förderinstrumente zur Verfügung:

  • Potenzialanalyse (Kennenlernen der Stärken)
  • Berufliche Orientierung (z. B. handlungsorientierte Berufsfelderkundung durch praktische BO-Tage und Praktika)
  • Berufseinstiegsbegleitung
  • ehrenamtliches Coaching (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen – Initiative VerA)
  • Maßnahmen im Übergangsbereich (z. B. Einstiegsqualifizierung)
  • Maßnahmen in der Ausbildung
  • Portfolioinstrumente (z. B. Berufswahlpass, Berufswahlapp)

Unterschiedliche Handlungsfelder der Initiative Bildungsketten sollen zudem die Einbindung von Eltern, die Zusammenarbeit mit der Praxis, inklusive Ansätze sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die individuelle Begleitung von Schülerinnen und Schülern im Übergang stärken.

Zudem flankiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) diese Instrumente mit digitalen Berufsorientierungsangeboten, wie dem Online-Portal Berufenavi, das als Navigationshilfe durch die Vielzahl der BO-Angebote im Web dient und qualitätsgesicherte Informationen rund um die Ausbildung bietet. Aktuell entwickelt das BMBF auch eine digitale Lehr- und Lernplattform für Jugendliche zur Berufsorientierung („Zynd“), die im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden soll.

Besonderes passgenaue und abgestimmte Unterstützung am Übergang von der Schule in den Beruf erfahren junge Menschen zudem durch rechtskreisübergreifende Kooperationen. In den vielerorts „Jugendberufsagentur“ genannten Bündnissen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Jugendhilfe gemeinsam an dem Ziel, Jugendliche optimal zu begleiten und zu fördern. Vielerorts sind auch die Schulen in die Kooperation eingebunden. Eine Jugendberufsagentur ist dabei keine eigenständige Institution - stattdessen bleiben die jeweiligen Träger für ihre eigenen Rechtsgebiete zuständig. Durch die gemeinsame Fallarbeit können Zuständigkeiten jedoch besonders schnell geklärt, Doppelstrukturen vermieden und junge Menschen individuell und zielgerichtet unterstützt werden.

Die Bundesregierung misst der Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen einen hohen Stellenwert bei. So hat das BMAS 2021 bspw. die sog. Servicestelle Jugendberufsagenturen beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingerichtet. Die Servicestelle agiert als neutrale, fachliche Ansprechpartnerin für die inzwischen 358 Jugendberufsagenturen im Bundesgebiet. Sie fördert den Austausch der Bündnisse untereinander, macht erfolgreiche Praxisbeispiele in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sichtbar und unterstützt bei der Gründung neuer Jugendberufsagenturen sowie bei Fragen zur qualitativen Weiterentwicklung der Bündnisse.

In vielen Bundesländern gibt es zudem die Initiative „Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter“. Dies sind junge Menschen aus allen geregelten Ausbildungsberufen, die nach einer kurzen Schulung in Schulklassen für die berufliche Ausbildung werben. Schülerinnen und Schüler bekommen so einen direkten Einblick in die jeweilige Berufsausbildung und haben die Möglichkeit, ihre Fragen unmittelbar an Auszubildende zu richten.

Infos zu allen Ausbildungsberufen und Studiengängen finden sich im BerufeNET, der Online-Plattform der Bundesagentur für Arbeit. Informative Filme sind ergänzend unter BerufeTV abrufbar. Über #AusbildungKlarmachen sind zudem übersichtlich an einem Ort Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung gebündelt: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden Jugendliche außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten von Auszubildenden. Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links.

Im Bereich der dualen beruflichen Ausbildung werden Abschlussprüfungen durch Prüfende abgenommen, die ehrenamtlich tätig sind und teilweise für die Zeit der Prüfung von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Vorbereitung und Organisation praktischer Prüfungen mit hohem Aufwand verbunden sind. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der JPT, ein Angebot von Wahltagen für die Prüfung im Bereich der dualen Ausbildung zu schaffen, praktisch nicht zu realisieren. Abgesehen von organisatorischen Problemen werden insbesondere im kaufmännischen Bereich viele Abschlussprüfungen überregional mit gleichen Aufgaben durchgeführt. Diese Prüfungen müssen daher zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, um faire Bedingungen zu gewährleisten und Täuschungsversuche zu verhindern.

Im Bereich der dualen Ausbildung gibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bereits einen gesetzlichen Qualitätsrahmen vor, der Auszubildende u. a. vor einer falschen Gewichtung zwischen Ausbildung und dem Einsatz von Auszubildenden als Arbeitskraft schützt. Das BBiG gewährt beispielsweise einen Anspruch darauf, dass in den Ausbildungsbetrieben auch tatsächlich ausgebildet wird, schützt die Auszubildenden in besonderer Weise vor Kündigungen oder stellt sicher, dass Auszubildende für ihren Beitrag zur Wertschöpfung eine angemessene Vergütung erhalten. Die Durchführung der Ausbildung wird durch die sog. zuständigen Stellen (in der Regel sind dies Kammern) überwacht. Sie können Verstöße verfolgen und ahnden.

Die Teilnehmenden der JPT setzen sich dafür ein, dass ein höherer Mindestlohn für Auszubildende gezahlt wird. Der Zweck des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist es vornehmlich, branchenübergreifend eine absolute Lohnuntergrenze zu bilden, mit der eine angemessene Teilhabe garantiert wird, die nicht unterschritten werden darf. Diese Funktion des Mindestlohns gebietet es daher, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Tätigkeit, Qualifikation oder Berufsausbildung gilt. Daher hat nach § 1 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen von dem gesetzlichen Mindestlohnanspruch sind nach § 22 Absatz 2 MiLoG aber Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und keine Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie insgesamt nach § 22 Absatz 3, Alt. 1 MiLoG zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte. Der Ausschluss der Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn wurde bewusst vorgenommen, um damit die nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es soll sichergestellt werden, dass Minderjährige nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht zugunsten einer mit dem Mindestlohn vergüteten Beschäftigung auf eine Berufsausbildung verzichten.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gewährt Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung bereits eine Mindestausbildungsvergütung. Die Höhe dieser Mindestausbildungsvergütung wird nach einem gesetzlichen Mechanismus jährlich automatisch – beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2024 – an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Die gesetzliche Mindestvergütung zeichnet durch diesen Mechanismus das Ergebnis des durch die Tarifautonomie geschützten Prozesses zur Bestimmung von Ausbildungsvergütungen, etwa im Lichte von Zu- oder Abnahmen der Kaufkraft und anderen Entwicklungen, durch die Sozialpartnerinnen und -partner und die Umsetzung entsprechender Vereinbarungen für die Mindestvergütung nach.

Zum Punkt „Niedrigschwelliges, vielfältiges Weiterbildungsangebot mit Mindestvergütung bei Zweitausbildung um Lebensunterhalt sicherzustellen“ gilt Folgendes: Für Innovationen, wettbewerbsfähige Unternehmen und den Umbau zu einer digitalen, klimaneutralen Wirtschaft braucht es gut und bedarfsgerecht qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist daher grundsätzlich auch die Förderung einer Zweitausbildung im Rahmen der Weiterbildungsförderung (§§ 81 bis 87a SGB III) möglich. Der Lebensunterhalt wird hierbei über den Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bzw. Bürgergeld oder bei Beschäftigten durch das Arbeitsentgelt und ggf. ergänzendes Bürgergeld sichergestellt. Für das Arbeitsentgelt kann im Rahmen der Förderung ein Zuschuss an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gezahlt werden. Wie auch in der Nationalen Weiterbildungsstrategie formuliert, will die Bundesregierung Chancen für alle fördern und für die Arbeit von morgen befähigen, auch im Sinne der Fachkräftesicherung.

Schwerpunkt der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) ist die berufliche Weiterbildung. Zusätzlich wird die allgemeine Weiterbildung mit Blick auf Verbindungslinien zur beruflichen Weiterbildung in die NWS integriert. Dies betrifft u. a. übergreifende Schlüsselkompetenzen beziehungsweise sogenannte Future Skills, die häufig Gegenstand sowohl allgemeiner als auch beruflicher und berufsbezogener Weiterbildungen sind und in der Transformation deutlich an Relevanz gewinnen. Zu diesen Kompetenzen zählen beispielsweise Eigeninitiative, Kreativität, Problemlösungs- und Organisationsfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Innovationskompetenz, Prozesswissen und Schnittstellenkompetenz, nachhaltigkeitsrelevante und digitale Kompetenz sowie Demokratiekompetenz.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Zeitraum 2021 bis 2024 das Programm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“. Ziel ist, die Demokratie in der Arbeitswelt zu stärken und Rassismus, Verschwörungserzählungen und Rechtsextremismus entgegenzuwirken. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, Lehrende an Berufsschulen wie auch die Belegschaften in Betrieben werden unterstützt, demokratiefördernd zu handeln und sich Rassismus sowie anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit vor Ort entgegenzustellen. In allen Bundesländern werden Schulungen, Trainings, Seminare, Aktionen und die Begleitung von Initiativen vor Ort angeboten.

Mit Blick auf die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten gibt es in Deutschland für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine allgemeine gesetzlich festgelegte Regelarbeitszeit. Entscheidungen über die Gestaltung der Arbeitszeit treffen die Tarifvertrags-, Betriebs- bzw. Arbeitsvertragsparteien. Die Rahmenvorgaben des Arbeitszeitgesetzes, die der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen, sind dabei von den Vertragsparteien zu beachten.

Innovative und flexible Arbeitszeitmodelle, beispielsweise Modelle mit Arbeitszeitkonten, eröffnen den Beschäftigten schon heute Möglichkeiten individueller Arbeitszeitgestaltung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und zur individuellen Zeitsouveränität. Auch die Vier-Tage-Woche wird in der Praxis zwischen den Tarif- und Arbeitsvertragsparteien bereits in unterschiedlichen Ausgestaltungen vereinbart und gelebt.

Eine familienbewusste Arbeitszeitgestaltung trägt gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zur Attraktivität von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und damit wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei. Vor diesem Hintergrund unterstützen immer mehr Unternehmen ihre Beschäftigten bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ und dem zugehörigen Netzwerk mit über 8.700 Mitgliedern unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos bei der Umsetzung einer familienbewussten Personalpolitik. Ein Fokus liegt dabei auf betrieblichen Vereinbarkeitsbedingungen für Väter. Die Möglichkeiten für eine familienbewusste Arbeitsorganisation sind vielfältig und müssen zu den betrieblichen Anforderungen sowie den individuellen Bedarfen der Beschäftigten passen (z. B. vollzeitnahe Teilzeitmodelle, familienfreundliche Schichtdienstpläne, eine 4-Tage-Woche, mobiles Arbeiten, wo es möglich ist, und flexible Karrierewege).

Bei den Überlegungen zu einer 4-Tage-Woche gelten unterschiedliche Voraussetzungen für volljährige und minderjährige Auszubildende. Für volljährige Auszubildende besteht nach Arbeitszeitgesetz mehr Flexibilität bei der Verteilung der Wochenarbeitsstunden auf die jeweiligen Wochentage. Volljährige können an einem Tag grundsätzlich bis zu zehn Stunden arbeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Obergrenze von 8 Stunden bzw. 8,5 Stunden (wenn nur an vier Tagen gearbeitet wird). Die Zeiten, die in der Berufsschule verbracht werden, sind auf die Ausbildungszeit im Betrieb anzurechnen. Bei Überlegungen zu einer 4-Tage-Woche muss geprüft werden, ob bzw. wie die geforderten Ausbildungsinhalte in der verbleibenden Zeit auch wirklich vermittelt werden können.

Zur Forderung bzgl. Homeoffice: Im Zuge der Corona-Pandemie haben die Sozialpartnerinnen und -partner und Arbeitsvertragsparteien bereits in vielen Fällen Vereinbarungen über die ortsflexible Erbringung der Arbeitsleistung getroffen. Auch künftig soll insbesondere für tarifvertragliche und betriebliche Regelungen Raum bleiben. Unterdessen ist eine Initiative der EU zur Regulierung ortsflexibler Arbeit gescheitert.

Bund und Länder stellen seit 2021 für den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ jährlich jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, um die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten und die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend und dauerhaft zu verbessern. Die Mittel des Zukunftsvertrags können von den Ländern u. a. gezielt für Maßnahmen für mehr Durchlässigkeit und die Verbesserung von Übergängen im Bildungssystem sowie die Adressierung von Heterogenität eingesetzt werden.

Mit der Förderrichtlinie „MissionMINT“ fördert der Bund Vorhaben zur Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen, zur Erleichterung des akademischen Berufseinstiegs von Frauen und zur Übernahme von Spitzenpositionen durch Frauen im MINT-Bereich. Dazu zählen auch Maßnahmen, die auf die Schaffung und Sichtbarmachung von sowie die Vernetzung mit weiblichen Identifikationsfiguren/Role Models in MINT-Studiengängen und akademischen MINT-Berufen einzahlen.

Die im Bereich „Bürokratie“ genannten Aspekte aus den Ergebnissen der JPT (Wahltage für Klausuren, generelle Eignungstests statt Numerus Clausus, mehr Studienplätze) fallen nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder und der Hochschulen.

Die Bundesregierung hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode im vergangenen Jahr mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schülerinnen und Schüler gesorgt, indem die Bedarfssätze um fast 6 Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge, relevant vor allen Dingen in der Teilförderung, um knapp 21 Prozent angehoben wurden. Die Bedarfssätze und Freibeträge bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und beim Ausbildungsgeld (Abg) wurden analog der Anpassungen beim BAföG erhöht und stellen damit die gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung sicher. Zur Abfederung gestiegener Energiekosten wurden zudem zwei Heizkostenzuschüsse an BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger ausgezahlt, darüber hinaus konnten alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und -schüler eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Auch Beziehende von BAB und Abg haben zwei Heizkostenzuschüsse erhalten.

BAföG Digital ist inzwischen als eines der ersten OnlineZugangsGesetz-Projekte im Themenfeld Bildung bundesweit ausgerollt. Die Rückmeldungen der Nutzenden über Feedback-Formulare sind überwiegend positiv. Viele Nutzerinnen und Nutzer erklären, dass sich die BAföG-Antragstellung durch die digitale Nutzerführung stark vereinfacht und beschleunigt hat. Gemeinsam mit dem betreibenden Land Sachsen-Anhalt werden die Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer zur Verbesserung des Verfahrens – sofern rechtlich und technisch möglich – aufgegriffen und im Antragsassistenten umgesetzt.

Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde zudem das Schriftformerfordernis bei der BAföG-Antragstellung abgeschafft. Seitdem können voll-digitale BAföG-Anträge auch mit einfachem Nutzerkonto eingereicht werden. Lediglich zur Nutzung der digitalen Bescheid-Bekanntgabe wird, sobald sie zur Verfügung steht, eine Authentifizierung via BundID erforderlich sein.

Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Einstieg in eine elternunabhängigere Ausbildungsförderung soll durch den direkten Auszahlungsanspruch des Garantiebetrags bei der Kindergrundsicherung verwirklicht werden. Weiterhin plant die Bundesregierung im Laufe dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf mit weiteren strukturellen Änderungen im BAföG vorzulegen.

Gesundheit

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Bessere Bezahlung in Gesundheitsberufen

Planbare, flexible Arbeitszeiten & Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen

Staatliche Finanzierung der Psychotherapieausbildung

Mehr Fokus auf Patient*innenkommunikation & diskriminierungssensible Behandlung

Medizintechnik & Pharmaindustrie zurück nach Europa

Verständnis von Krankenhäusern als soziale Institutionen statt als Wirtschaftsobjekte

Krankenversicherungsunabhängige Behandlung

Mehr Kassensitze für Psychotherapeut*innen

Aufarbeitung der Pandemiefolgen für psychische Gesundheit

Fokus auf psychische Gesundheit an Schulen

Ausbau von Freiräumen für Jugendliche

Repräsentation diverserer Körperbilder in den Medien

Mehr psychologische Hilfsangebote für Menschen in prekären Verhältnissen

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Antwort der Bundesregierung

Ein zentrales Anliegen der jungen Menschen auf den JPT war der Umgang mit der mentalen Gesundheit von jungen Menschen, welche durch die vielfältigen Krisen der letzten Jahre stark belastet wird. Im Sinne der Prävention ist es zielführend, Kinder und Jugendliche über ihre eigene Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und „Bewältigungskompetenz“ im Zusammenhang mit psychischen und psychosozialen Problemen, Belastungen und Krisen aufzuklären und diese zu stärken. Eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Bewältigungskompetenz sowie der Prävention und Gesundheitsförderung kommt hierbei neben den Eltern auch den Bereichen Kita und Schule zu.

Im folgenden werden verschiedene Aspekte hierzu besprochen.

Nicht jede psychische Belastung erfordert eine psychotherapeutische Behandlung. Wenn die Unterstützung im sozialen Nahraum (z. B. Familie, Freundeskreis, Nachbarschaft) nicht ausreicht, um psychische Belastungen und Probleme zu bewältigen, kann eine Unterstützung durch Fachkräfte im Rahmen einer psychosozialen Beratung oder auch in Form einer psychotherapeutischen Behandlung angezeigt sein. Im Sinne eines „gestuften Ansatzes“ stehen in Deutschland vielfältige niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Belastungs- und Krisensituationen Hilfe und Beratung anbieten, z. B. kommunale psychosoziale Beratungsstellen, sowie digitale und telefonische Beratungsangebote. Für Hilfe in psychischen Krisen gibt es z. B. auch psychosoziale Krisendienste. In der öffentlichen Diskussion sollte daher nicht nur die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung fokussiert werden. Dem steigenden Bedarf der Bevölkerung nach Beratung und Begleitung in Belastungssituationen und Krisenzeiten sollte nicht durch den Ausbau medizinischer Leistungen, sondern vorrangig durch den Ausbau der Beratungsstellen begegnet werden.

Im Sommer 2021 wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (IMA Kindergesundheit) unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen, u. a. auch den psychischen Folgen, der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche befasst. Der IMA-Abschlussbericht hat für fünf Handlungsfelder (Frühe Hilfe, Kita, Schule, Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe) insgesamt 26 Empfehlungen erarbeitet, die vor allem dort ansetzten, wo alle Kinder und Jugendliche im Alltag gut, d. h. niedrigschwellig und diskriminierungsfrei, erreicht werden können.

Entsprechend dem Leitgedanken der IMA, dass Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich und deshalb an Regelstrukturen angebunden sein sollen, bietet sich die Schule als ein ganz zentraler Ort an. Das BMFSFJ hat deshalb im Schuljahr 2023/24 das Modellvorhaben „Mental Health Coaches“ als Teil des im Koalitionsvertrag vereinbarten Bundesprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ gestartet. Als Teil des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit fördert das BMFSFJ außerdem die Kampagnen Move for Health und MachMaMit! Finde was Deins ist, , um Angebote der sportlichen und kulturellen Kinder- und Jugendarbeit bekannter und zugänglicher zu machen.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit am Vorhaben des Koalitionsvertrages, Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz zu reduzieren – insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch generell in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Denn im Fall einer starken psychischen Belastung bzw. einer krankheitswertigen psychischen Störung sollten längere Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz selbstverständlich vermieden werden, denn sie können zur Chronifizierung und Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung beitragen. Die gesetzlichen Änderungen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung sollen in ein kommendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung sind daher seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden bzw. weitere Schritte geplant:

  • Bereits 2017 wurde mit der sogenannten Strukturreform der ambulanten Psychotherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seine Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) umfangreich überarbeitet. Dabei wurden verschiedene Elemente neu in die psychotherapeutische Versorgung eingeführt, z. B. die psychotherapeutische Sprechstunde oder die psychotherapeutische Akutbehandlung oder auch die Rezidivprophylaxe, um die Wartezeiten zu reduzieren.
  • 2019 hat der G-BA das anerkannte Psychotherapieverfahren der Systemischen Therapie (für Erwachsene) als neue Behandlungsform in seine PT-RL aufgenommen. Zudem berät der G-BA aktuell weitere Änderungen/Aktualisierungen, beispielsweise die Aufnahme der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen.
  • Die G-BA-Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung schwer psychisch Erkrankter (KSVPsych-RL) ist gemäß dem Auftrag in § 92 Absatz 6b Sozialgesetzbuch V vom G-BA im September 2021 beschlossen und seit dem 1. Oktober 2022 in der Versorgungspraxis wirksam geworden. Ziel dieser Richtlinie ist es, alle für die Versorgung im Einzelfall benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen. Zentrales Element ist die Bildung von Netzverbünden (an denen neben Praxen u. a. auch Kliniken, Institutsambulanzen und weitere Akteurinnen und Akteure beteiligt sind). Derzeit betrifft die KSVPsych-RL die Versorgung von Erwachsenen, daher berät der G-BA weiter über die Regelungen für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche.
  • Die Zahl an psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten inklusive Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Inzwischen stellen sie nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte Arztgruppe dar. In Bezug auf die Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater hat der G-BA zudem im April 2022 beschlossen, das Versorgungsniveau für diese Arztgruppe um 10 Prozent anzuheben. Damit ergeben sich bundesweit ca. 60 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater.

Eine Hürde für die Inanspruchnahme von Hilfs- und Unterstützungsangeboten stellt – das wissen wir aus zahlreiche Studien - auch die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen dar. Die damit oftmals einhergehende Diskriminierung kann zu einer gesellschaftlichen Benachteiligung führen und den Leidensdruck der Betroffenen erhöhen. Das Thema Entstigmatisierung stellt schon lang einen Schwerpunkt der Arbeit im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dar. Viel wurde bereits erreicht, aber natürlich werden weitere Anstrengungen benötigt. In dieser Legislaturperiode ist das Thema erneut im Koalitionsvertrag verankert. In dem aktuellen Förderschwerpunkt „Entstigmatisierung“ im BMG wurden acht Projekte nach einer öffentlichen Bekanntmachung ausgewählt und bewilligt. Es wurden gezielt Projekte ausgewählt, in denen psychische Erkrankungen adressiert werden, die bislang nicht im Fokus bereits bestehender einschlägiger Interventionen standen und bei denen die Stigmatisierung auch heute noch besonders stark ausgeprägt ist. Ziel der Initiative ist es, Barrieren abzubauen und einen gesellschaftlichen Austausch zu fördern. Die Projekte haben ihre Arbeit zum 01.07.2023 begonnen und werden über 30 Monate mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio. Euro gefördert.

Das BMG fördert und unterstützt das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit seit seiner Gründung 2006 und damit auch die vom Bündnis seit 2007 jährlich durchgeführte und organisierte „Woche der Seelischen Gesundheit“, die jeweils anlässlich des „Welttages der Seelischen Gesundheit“ am 10. Oktober beginnt. Ziel dieser jährlichen Aktionswoche ist es, überregionale Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema „seelische Gesundheit“ zu lenken. Mehr als 600 Präsenz- und Online-Veranstaltungen waren in diesem Jahr geplant. Die Veranstaltungen tragen dazu bei, über psychische Erkrankungen aufzuklären, Hemmschwellen der Inanspruchnahme von Hilfe zu senken sowie vor Stigmatisierung und Ausgrenzung zu schützen. Zudem ist es eine wichtige Plattform, um die Vielzahl vorhandener psychosozialer Hilfs- und Beratungsgebote, Krisendienste (auf lokaler/kommunaler Ebene) sowie überregionale digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote bekannt zu machen.

Ende 2023 wurde die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Einsamkeit kann in jedem Alter und jeder Lebensphase vorkommen und hat leider in Zeiten von Corona zugenommen. Im Verlauf der Covid-19-Pandemie haben sich die Gewichte verschoben: Es fühlten sich nun vor allem jüngere Menschen einsam; sogar stärker als jene rund 37 Prozent älterer Menschen, die sich schon vor Corona einsam gefühlt haben. Trotz der hohen Einsamkeitswerte wissen wir bisher wenig über die Hintergründe und über wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Einsamkeit bei jungen Menschen. Ziel der Strategie ist es deshalb, Einsamkeit für alle Altersgruppen in Deutschland stärker zu beleuchten und zu begegnen, u. a. mit einem Einsamkeitsbarometer. Die fünf Ziele der Strategie sind: Sensibilisieren, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen – Angebote ausbauen. Viele Informationen finden Sie auf der Website des Kompetenznetz Einsamkeit (KNE), welches die Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit unterstützt und begleitet.

Junge Menschen sind über digitale Wege gut zu erreichen, deshalb sind Kinder und Jugendliche Adressatinnen und Adressaten einer Vielzahl digitaler Hilfsangebote, die bereits auf dem Markt sind, u. a. @jugendnotmail, die Onlineberatung der bke und „Hilfen im Netz" (Nacoa und KidKit). Das Finden des passenden Angebots sowie das Wissen um das Vorhandensein digitaler Beratungsangebote sind z. T. noch herausfordernd. Die „Hilfen im Netz“ haben hierfür z. B. eine digitale Landkarte mit einer integrierten PLZ-Suche für Hilfeangebote entwickelt. Die Vernetzung der bestehenden digitalen Beratungsangebote und das gemeinsame Herausarbeiten von Möglichkeiten diese Herausforderungen im Sinne der jungen ratsuchenden Menschen zu verbessern, ist ein erster Schritt, der begrüßt wird. Diese Zusammenarbeit wurde unter anderem bereits hinsichtlich einheitlicher Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Präventions- und Beratungsstellen bei der Online-Beratung von Kindern und Jugendlichen unter Federführung der Stiftung digitale Chancen erfolgreich erprobt.

Das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt junge Pflegende bundesweit durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot. Das Angebot umfasst die Website pausentaste.de, eine telefonische Beratung sowie eine E-Mail-Beratung und einen Terminchat. Auf der Website werden Erfahrungsberichte veröffentlicht und über eine dynamische Landkarte können betroffene Kinder und Jugendliche Hilfen vor Ort finden. Über pausentaste.de sollen in erster Linie betroffene Kinder und Jugendliche erreicht werden. Aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen, Hochschulen und Kliniken sowie Jugendhilfeorganisationen und die Öffentlichkeit sollen auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Der digitale Fachtag im Oktober 2022 widmete sich dem Thema „Psychische Gesundheit von pflegenden Kindern und Jugendlichen“, da die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie pflegende Kinder und Jugendliche besonders hart getroffen haben. Darauf aufbauend wurde der Fokus der aktuellen Förderperiode auf Bewältigungsstrategien und die Verbesserung der psychischen Gesundheit von jungen Pflegenden gerichtet. Ferner ist zusätzlich eine bessere Adressierung von pflegenden jungen Menschen mit Migrationserfahrung und/oder Fluchtbiografie im Projekt „Pausentaste“ vorgesehen. Der Fachtag und das Netzwerktreffen im Oktober 2023 rückten deswegen den Abbau von Barrieren und die Ermöglichung von Teilhabe für diese heterogene Gruppe in den inhaltlichen Mittelpunkt.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Prävention von Suiziden und suizidalem Verhalten ein und sieht in der Suizidprävention eine hohe gesellschaftlicher Bedeutung. Durch die intensive Diskussion zur Sterbehilfe ist nochmals deutlich geworden, wie wichtig es ist, zuvorderst gute Strukturen und Angebote zur Suizidprävention zu haben. Der Bundestag hat sich Anfang Juli diesen Jahres mit überwältigender Mehrheit daher dafür ausgesprochen, die Suizidprävention weiter zu stärken und einen entsprechenden Entschließungsantrag angenommen. Aktuell befindet sich das BMG in der Erarbeitungsphase der Nationalen Suizidpräventionsstrategie. Es werden dabei die verschiedenen Perspektiven der etablierten Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Suizidprävention, der psychosozialen Beratung und der Krisenhilfe, der Fach- und Berufsverbände, der Betroffenenorganisationen, der relevanten Ressorts sowie Erkenntnisse aus der Forschung einbezogen. Dabei werden die wichtigen Handlungsfelder Gesundheitskompetenz und Empowerment, Psychosoziale Beratung und Unterstützung, Hilfe in Krisen- und Notfallsituationen sowie Vernetzung und Koordination der Suizidprävention berücksichtigt. Die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen ist auch hierbei eine bedeutende Zielsetzung. Denn ein guter und offener gesellschaftlicher Umgang mit dem Thema ist eine wichtige Voraussetzung, dass sich Menschen mit psychischen Erkrankungen auch frühzeitig Hilfe suchen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie nutzen junge Menschen Social Media-Kanäle wie Instagram, TikTok und Co. deutlich länger als vor der Pandemie – die Nutzungsdauer stieg von 121 Minuten auf 164 Minuten täglich (= plus 35 Prozent). Dies zeigt eine DAK-Studie, die Anfang 2023 veröffentlicht wurde. Neben körperlichen Beschwerden, etwa aufgrund von Bewegungsmangel, zeigen sich auch negative psychische Auswirkungen. Denn auf Social Media sind junge Menschen Körperbildern und Beauty-Versprechen ausgesetzt, die ihnen oft ein falsches Bild von der Realität vermitteln. Zum Beispiel weil spezielle Filter verwendet werden, die jeden „Makel“ im Gesicht korrigieren. Der Zwang zum „perfekten Ich“ und der soziale Vergleich während und nach der Social-Media-Nutzung kann u. a. Depressionen, Ess- und Angststörungen auslösen.

Viele Influencerinnen und Influencer machen sich den Selbstoptimierungshype zu Nutze und befeuern ihn noch, indem sie passende Angebote auf Social Media vermarkten – vom Proteinpulver bis zur Botox-Injektion. Hier setzt das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderte Projekt „Gesundheitlicher Verbraucherschutz im digitalen Health-Style-Markt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an. Das Projektteam informiert die junge Zielgruppe auf seinem Instagram-Kanal „verbraucherzentrale_gesundheit“ über unseriöse und falsche Werbeversprechen und beantwortet Fragen dazu. Vor allem geht das Projekt aber rechtlich gegen Verstöße von Influencerinnen und Influencern und anderen Anbieterinnen und Anbietern im Gesundheitsbereich vor.

Auffällige Gesundheitswerbung können Verbraucherinnen und Verbraucher über Instagram oder das Kontaktformular auf faktencheck-gesundheitswerbung.de melden.

Die soziale und solidarische gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet allen Versicherten eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Dies ist von unschätzbarem Wert für die Menschen. Sie können sich darauf verlassen, Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen auf dem aktuellen Stand des Fortschritts zu haben, unabhängig von der Höhe der jeweils gezahlten Beiträge, von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Die freie Krankenkassenwahl und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sind wesentliche Steuerungsinstrumente in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wettbewerb setzt bei den Krankenkassen die maßgeblichen Anreize, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern und Versicherte hierüber an sich zu binden. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag klar zur solidarischen und sozialen Krankenversicherung bekannt und vereinbart, durch vielfältige Reformen die Weichen dafür zu stellen, dass das Gesundheitssystem auch in Zukunft patientinnen- und patientenfreundlich, qualitätsorientiert, effizient und zeitgemäß eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung, strukturelle Reformen im Krankenhausbereich und in der ambulanten Versorgung, die Förderung von Digitalisierung, Telemedizin und Prävention. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auch auf einer verbesserten Vernetzung und Zusammenarbeit. Entsprechende gesetzliche Weichenstellungen sind bereits erfolgt bzw. werden zeitnah erfolgen.

Zu den Forderungen zum Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV): Das Ziel der Bundesregierung ist eine moderne Gesundheits- und Pflegepolitik, die weiterhin eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und die durch eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege ermöglicht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Koalitionsvertrag verschiedene Struktur- und Finanzierungsreformmaßnahmen in dieser Legislaturperiode vor, die sowohl in der GKV als auch in der PKV Versicherte betreffen, das unmittelbare Verhältnis zwischen GKV und PKV zugleich unangetastet lassen. Die Möglichkeiten der Kostenträgerseite zur Begrenzung der Arzneimittelpreise sollen gestärkt werden. Davon profitieren alle Patientinnen und Patienten – egal, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Im Krankenhausbereich wird mit der Krankenhausreform gerade daran gearbeitet, bestehende Fehlanreize zu überwinden. Durch die Festlegung und Fortentwicklung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien für Leistungsgruppen soll zudem die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt werden. Es gilt, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland sicherzustellen. Zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten sollen zudem künftig Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlicht werden.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen sowie auf eine umfassende und gründliche Diagnostik und Behandlung, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Die Verantwortung dafür, dass ausreichende Versorgungsstrukturen hierfür vorhanden sind, liegt bei den Ländern.

Gesundheits- und Pflegeberufe sind die Grundpfeiler einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Sie stehen aktuell – nicht zuletzt durch die Pandemie, aber auch den spürbaren Struktur- und demografischen Wandel – vor besonderen Herausforderungen. Auf Grundlage und zur näheren Ausgestaltung der branchenübergreifenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) daher eine auf den Gesundheits- und Pflegebereich bezogene Fachkräftestrategie auf den Weg bringen. Ziel ist, dass in den Gesundheits- und Pflegeberufen eine steigende Anzahl qualifizierter und motivierter Menschen tätig ist. Dabei sollen die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Versorgungstrukturen in den Blick genommen werden. Für die Gesundheits- und Pflegeberufe sollen moderne Arbeitsstrukturen mit einem hohen technischen Standard und eine fachlich kompetente interprofessionelle Zusammenarbeit ermöglicht werden.

Zugleich sind bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere auch für die Pflegeberufe, fortlaufend ein Schwerpunkt politischer Maßnahmen. Dabei ist das gesamte Spektrum an möglichen Maßnahmen zu betrachten: eine angemessene Bezahlung, eine bessere Personalausstattung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Digitalisierung und noch vieles mehr. Hier ist in den letzten Jahren aber auch schon viel erreicht worden: Insbesondere auch der angehobene Pflegemindestlohn sowie die seit dem 1. September 2022 gesetzlich verpflichtende Entlohnung für Pflege- und Betreuungskräfte in Tarifhöhe sind dabei hervorzuheben. Unter anderem dadurch sind die Löhne in der Pflege nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Jahresende 2022 deutlich angestiegen – in der stationären Pflege bei Fachkräften um 7,9 %, bei Altenpflegehelferinnen und -helfern sogar um 11,4 %. Zudem greift seit dem 1. Juli 2023 erstmals ein Personalbemessungsverfahren in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, dass die Einstellung von deutlich mehr Personal ermöglicht. Darüber hinaus hat die Pflegekommission mit Beschluss vom 22. August 2023 höhere Pflegemindestlöhne ab dem 1. Januar 2024 empfohlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Beschluss mit einer Rechtsverordnung, die am 4. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, umgesetzt. Am 1. Februar 2024 tritt die neue Verordnung in Kraft. Auch im Krankenhausbereich soll ab 2024 schrittweise ein Pflegepersonalbemessungsinstrument eingeführt werden. Bereits seit mehreren Jahren gelten hier in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen, um Unterbesetzung entgegenzuwirken. Diese dienen sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch des Pflegepersonals.

Für die Gesundheitsberufe betonen die Teilnehmenden der JPT die Stärkung der Kontrollen der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzten durch unabhängige Stellen. In Deutschland wird die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes sowohl durch die staatliche Aufsicht als auch durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Unfallversicherungsträger überwacht und Betriebe hierzu beraten. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten Betriebsärzte die Beschäftigten unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht individuell und können bei Bedarf mit therapeutischen Fachkräften zusammenarbeiten.

Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträgergemeinsam mit den Sozialpartnern Konzepte und Materialien, um Betriebe und Beschäftigte besser zu erreichen und zu informieren. Mit der Mindestbesichtigungsquote von 5 % aller Betriebe eines Landes pro Jahr für die staatliche Aufsicht, wurde im Arbeitsschutzgesetz erstmals ein bundesweiter quantitativer Mindeststandard für den deutschen Arbeitsschutz festgelegt. Dies wird einen Beitrag leisten, den Arbeitsschutz in Deutschland weiter zu stärken. Dies kommt auch den Beschäftigten in Gesundheitsberufen zugute. Zusätzlich gibt es das Programm „Jugend will sich-erleben“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, das speziell Jugendliche zu Präventionsthemen anspricht.

Seit 2020 gibt es die neue Pflegeausbildung. Die Ausbildung wurde mit dem Pflegeberufegesetz umfassend modernisiert und attraktiver gemacht. Durch zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Unterrichts in einer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung in Ausbildungseinrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte und der Praxisanleitung, konnte die Qualität der Ausbildung weiter gesteigert werden. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung, die mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz künftig auch in der hochschulischen Pflegeausbildung zu zahlen ist. Die Finanzierung der Ausbildungskosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – insbesondere der Praxisanleitung – ermöglicht eine Steigerung der Ausbildungsqualität. Um die Einführung der neuen Pflegeausbildung aktiv zu begleiten, arbeiten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und BMG in der Ausbildungsoffensive Pflege von 2019-2023 mit zentralen Partnerinnen und Partnern aus der Pflege zusammen.

Zum Verbot eines Schulgeldes: Die Abschaffung von Schulgeldzahlungen der Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildungen in diesen Berufen und daher ein wichtiger Baustein des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, auf das sich Bund und Länder 2020 verständigt haben. Im zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) wurde für diese vier Berufe (Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) ein Verbot eines Schulgeldes umgesetzt. Dies war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Gesamtkonzepts und zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe.

Modernisierung der Hebammenausbildung: Die Hebammenausbildung wurde zum 1. Januar 2020 umfassend reformiert, modernisiert und damit attraktiver gemacht. Angehende Hebammen werden in einem dualen Studium ausgebildet, das wissenschaftliches Arbeiten mit einem hohen Praxisanteil verbindet und sich deshalb durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auszeichnet. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z. B. in Geburtshäusern und Hebammenpraxen statt. Eine hohe Qualität des berufspraktischen Teils des Studiums ist ferner dadurch gesichert, dass der Umfang der Praxisanleitung und die Qualifikation der praxisanleitenden Personen festgeschrieben sind. Diese qualitativ hochwertige Ausbildung bildet die Grundlage für eine gute Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen.

Zu der ärztlichen Ausbildung: In dem aktuell laufenden Reformvorhaben zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung spielt die Stärkung der ärztlichen Gesprächsführung eine wichtige Rolle. Als Ausbildungsziel und als übergeordneter, kompetenzbezogener Prüfungsstoff wird die ärztliche Gesprächsführung Gegenstand der gesamten Ausbildungsspanne der künftigen Medizinerinnen und Mediziner. Darüber hinaus wurde die geschlechtersensible Medizin in den Referentenentwurf der neuen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte aufgenommen. Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig. Die Hochschulen berücksichtigen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei schulnotenunabhängige Auswahlkriterien. Dazu gehören auch fachspezifische Studieneignungstests sowie Gespräche oder andere mündliche Verfahren, die Aufschluss über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf geben. Außerdem können eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, besondere Vorbildungen oder praktische Tätigkeiten, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, berücksichtigt werden. Außerdem existiert die sogenannte "zusätzliche Eignungsquote".

Wie bereits erwähnt, liegen die Einrichtung und Gestaltung von Studiengängen in der Zuständigkeit der Hochschulen und damit der Bundesländer. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt in Form konkreter Forschungsprojekte. Die Förderung der Pflegewissenschaft und die Qualifizierung von Pflegefachkräften ist für das BMBF von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität der Pflege in Deutschland zu erhöhen. Daher hat das BMBF 2019 eine Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Stärkung der Pflegeforschung an Hochschulen veröffentlicht. Ziel ist die Förderung von Projekten zu zukunftsträchtigen Themen mit einer hohen Relevanz für die pflegerische Versorgung. Dabei ist vorgesehen, an Hochschulstandorten den Ausbau von Forschungskapazitäten in der Pflegeforschung an neu eingerichteten Lehrstühlen oder Abteilungen für Pflegewissenschaft der Hochschule durch die Förderung von Forschungsprojekten zu unterstützen. Außerdem werden seit dem Frühjahr 2021 insgesamt acht Vorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses zu relevanten Themen der Pflegeforschung gefördert. Somit werden die Forschungs- und Lehrkapazitäten an deutschen Hochschulen erweitert und die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet unterstützt.

Die Ausgestaltung von Forschungsprojekten und damit die Verbesserung von Diversität von Forschungsteilnehmenden obliegt den Projektleitungen. Gleichwohl schafft das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Setzen bestimmter Kriterien verbindliche Voraussetzungen für eine Bundesförderung. Die Vorhaben müssen die Diversität der Zielgruppen (z. B. Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist daher in Forschungsanträgen darzulegen, wie diese in den Vorhaben angemessen adressiert wird. Um die Ausrichtung der geförderten Forschung am Bedarf der Patientinnen und Patienten sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen, soll auch die Perspektive einschlägiger Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patientinnen und Patienten, auf allen relevanten Ebenen und Prozessen von Anfang an einbezogen werden. Dies reicht von der Formulierung der Forschungsfragestellungen über die aktive, mitgestaltende Beteiligung am Forschungsprozess bis hin zur Verbreitung von Forschungsergebnissen. In die Planung und Ausgestaltung der Forschung sollen explizit bereits erkrankte Menschen, andere wichtige Interessengruppen aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus – wo möglich und sinnvoll – auch weitere Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen werden.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) befasst sich allgemein mit der Fragestellung, wie weltweit ein besserer Zugang zu Impfstoffen und Pharmaprodukten erreicht werden kann. Speziell Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen hatten zu Beginn der COVID-19-Pandemie keinen ausreichenden Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten. Eine Verbesserung soll durch die Diversifizierung globaler Lieferketten erreicht werden. Das BMZ unterstützt hierzu vor allem Partnerländer in Afrika dabei, eine eigene Impfstoffproduktion aufzubauen.

Zum Punkt „Medizintechnik und Pharmaindustrie zurück nach Europa“:

Die pharmazeutische Industrie ist eine wichtige und forschungsintensive Branche in Deutschland. Sie ist Grundlage für medizinischen Fortschritt, zentral für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, und Garant für Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit seinen Fördermaßnahmen die Entdeckung und Entwicklung neuer Forschungsansätze in Wissenschaft und Unternehmen in Deutschland. Zugleich setzt sich das BMBF für passende Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung am Standort ein.

Gleichberechtigung & (sexuelle) Selbstbestimmung

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

De-stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Progressivere Aufklärung an Schulen

Bessere Finanzierung von Frauenhäusern & Schutzräumen für queere Menschen

Sexualisierte Gewalt in Schulen thematisieren & Anlaufstellen schaffen

Objektivere Bewerbungsverfahren

Ehegattensplitting & Gender Care Gap abschaffen

Flexiblere Arbeitsmodelle & Entgelttransparenzgesetz

Inklusion & Gleichberechtigung stärken

Data Gap in der Forschung schließen

Mehr erfahren

Antwort der Bundesregierung

Die jungen Menschen auf den JPT setzen sich für eine zentrale, bundesweite Ansprechstelle zur (anonymen) Meldung von Diskriminierung, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt in der Jugendbeteiligung ein. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kann sexualisierte Gewalt anonym gemeldet werden und wird dann statistisch erfasst. Sexualisierte Gewalt kann teilweise eine Form von (geschlechtsbezogener) Diskriminierung sein. Soweit es sich um sexuelle Belästigung, Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz oder im Zivilrecht handelt, kann die ADS rechtlich beraten und sich für eine gütliche Einigung einsetzen. Für eine Beratung speziell zu sexualisierter Gewalt verweist die ADS an geeignete andere Stellen weiter. Beispielsweise haben Kirchen teilweise Anlaufstellen für sexualisierte Gewalt unter anlaufstelle.help. Eine zentrale, bundesweite Meldestelle dient der Prävention und dem leichteren Zugang zu Hilfe bei sexualisierter Gewalt und kann dazu beitragen eine verbesserte Erkenntnislage über die Häufigkeit von sexualisierter Gewalt zu schaffen. Gerade FLINTA* Personen sind im besonderen Maß von sexualisierter Gewalt betroffen. Es ist wichtig, dass Beteiligungsprozesse Maßnahmen zum Schutz Betroffener, wie die Ansprechstelle, sowie auch betroffenenzentrierte Interventionen vorsehen. Wichtig ist auch, dass auf bestehende Hilfe-Angebote hingewiesen wird. Dazu gehört das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch sowie das bundesweite Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, das sowohl telefonisch als auch online Beratung zum Thema sexualisierte Gewalt anbietet.

Kinder sollten altersgerecht über sexualisierte Gewalt im Kontext Schule aufgeklärt werden. Jedoch sollte dies nicht (ausschließlich) im Aufklärungsunterricht erfolgen, um klar zu machen, dass sexualisierte Gewalt keine Frage der Sexualität, sondern eine Frage der Gewaltprävention ist. Es handelt sich vor allem um Machtausübung in Abhängigkeitsbeziehungen, die von Betroffenen als Gewalt und niemals als Sexualität erlebt wird. Neben Schülerinnen und Schülern sollten zur wirksamen Prävention auch Eltern sowie Lehr- und Fachkräfte adressiert bzw. fortgebildet werden, wie es zum Beispiel in der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ und dem Modellprojekt „#UNDDU?“ sowie mit der Online-Fortbildung von UBSKM und Kultusministerkonferenz (KMK): „Was ist los mit Jaron?“, umgesetzt wird. Zur Prävention gehören auch Schutzkonzepte für schulische Einrichtungen. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unterstützt die Forderung nach Schutzkonzepten und Anlaufstellen in Schulen für Betroffene von sexueller Gewalt.

Für einen respektvollen und empathischen Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft und im Justizsystem wurden in den letzten Jahren im Justizsystem vermehrt Opferschutzvorschriften implementiert. In der Praxis wird immer noch wahrgenommen, dass die Vorschriften sehr unterschiedlich angewandt werden. Im Rahmen der Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurden daher zwei Praxisleitfäden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren und für das familiengerichtliche Verfahren erarbeitet. Ein weiterer Praxisleitfaden zur Anwendung betroffenenzentrierter Kriterien für das Verfahren der Sozialen Entschädigung ist in Erarbeitung.

Zur konsequenten Strafverfolgung von Täterinnen und Tätern mit angemessenem Strafmaß, möglicherweise höher als bisher, wurden die im Strafgesetzbuch (StGB) festgeschriebenen Strafrahmen in den letzten Jahren so angepasst, dass ein angemessenes Strafmaß je nach Einzelfall möglich ist.

Sexistische Äußerungen sind keinesfalls misslungene Flirts. Sie sind respektlos und verachtend und häufig Ausdruck von Dominanz und Machtausübung. Solchen Verhaltensweisen sollte mit klarer Zurückweisung und Ächtung begegnet werden. Es muss dafür ein noch größeres gesellschaftliches Bewusstsein geschaffen werden, damit Sexismus aus der alltäglichen Kommunikation verschwindet.

Die Forderung nach einer Strafbarkeit beinhaltet allerdings den Griff nach dem „schärfsten Schwert“, das dem Staat als Reaktionsmöglichkeit zu Verfügung steht. Denn das Strafrecht darf stets nur das letzte Mittel staatlicher Gewalt sein. Das Strafrecht dient nicht vorrangig der Schaffung eines gesellschaftlichen Bewusstseins, sondern dem Rechtsgüterschutz vor gravierenden Verletzungen.

Diesem „Ultima-Ratio-Prinzip“ trägt die Ausgestaltung des § 184i Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) und dessen Beschränkung auf sexuelle Belästigungen durch körperliche Berührung Rechnung.

Eine Ausweitung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung auf rein verbale Belästigungen ist vor dem dargestellten Hintergrund nicht unproblematisch. Im Übrigen sind Opfer einer verbalen sexuellen Belästigung nicht schutzlos gestellt. Unter bestimmten Umständen fällt diese Belästigung unter den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.

Auch gruppenbezogene Äußerungen mit menschenfeindlichem Inhalt können je nach Einzelfall den Straftatbeständen des § 185 StGB (Beleidigung) oder § 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) unterfallen.

Zum Thema sexualisierte Gewalt wird auch auf das Kapitel zu „Mediennutzung“ verwiesen.

Neben dem Strafrecht gibt es andere Handlungsebenen in Gesellschaft und Staat um auf Catcalling, also verbale sexuell konnotierte Diskriminierung häufig von Frauen und Mädchen, zu reagieren: Jede und jeder Einzelne muss deutlich sagen und das Bewusstsein dafür schärfen, dass plumpe Anmache und beiläufige sexuelle Bemerkungen eben kein "Kavaliersdelikt", kein gelungener Witz und erst recht kein Kompliment sind, sondern Herabsetzungen, die keine Frau und kein Mensch einfach hinnehmen muss.

Der Koalitionsvertrag gibt einen klaren Auftrag: „Wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus!“. Um dies umzusetzen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ im Februar 2023 gegründet. Über 540 Unterzeichnende aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft sind bereits aktiv. Schwerpunkte der Bündnisarbeit sind die Bereiche Arbeitsplatz, Kultur und Medien sowie der Öffentliche Raum, die häufig von Sexismus und sexueller Belästigung betroffen sind. Ziel des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ ist es, dass sich bis Ende 2025 1.000 vielfältige Bündnispartner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft aktiv einbringen und Sexismus und sexueller Belästigung wirksam entgegentreten. Mit Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Materialien und Empfehlungen werden die Aktivitäten der Bündnispartner und Bündnispartnerinnen – in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner EAF Berlin - unterstützt, damit Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Das Bündnis hat einen intersektionalen Ansatz. Menschen, die Diskriminierungen etwa wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen der sexuellen Identität erfahren, können besonders stark von Sexismus betroffen sein. Ihre Verbände werden auf Augenhöhe in das Bündnis eingebunden. Der Deutsche Städtetag gehört zu den Gründungsmitgliedern und Initiativen wie ChalkBack und Catcallsofberlin/ChalkBack Deutschland sind Mitglied im Bündnis. In der Handreichung „Gemeinsam gegen Sexismus“ finden sich Maßnahmen gegen Sexismus um öffentlichen Raum.

Die intensive Auseinandersetzung der Jugend mit Themen wie Diskriminierung, Sexismus, Gender Pay Gap oder toxischer Maskulinität ist wichtig und begrüßenswert. Das vom BMFSFJ geförderte Online-Portal „meinTestgelände“ ermöglicht es jungen Menschen seit zehn Jahren, sich mit Gender-Themen konstruktiv auseinanderzusetzen. In kreativen Texten, Musik, Videos und Bildern teilen sie ihre Erfahrungen mit anderen. Sie informieren und inspirieren damit andere junge Menschen, die sich austauschen wollen. Das Portal ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaften Jungen*arbeit und Mädchen*politik. Neben der Austauschplattform bietet das Projekt auch ein Fachkräfteportal an: Auf geschlechtersensible-paedagogik.de werden die Erfahrungen der Jugendlichen aufgegriffen und auf Fachebene diskutiert. Auch die Kindertagesbetreuung kann beim Vermitteln bzw. Aufbrechen von Geschlechternormen eine wichtige Rolle spielen. Es geht u. a. um die in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vorhandenen Materialien, aber auch um alltäglichen Sprachgebrauch und Interaktionen der pädagogischen Fachkräfte mit den Kindern wie auch untereinander.

Die Bundesregierung will die ökonomische Gleichstellung der Geschlechter befördern, in dem die Rahmenbedingungen gestärkt werden, die es für eine substanzielle Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen braucht – durch den Ausbau der Kinderbetreuung, die Stärkung der Partnerschaftlichkeit von Anfang an, durch mehr Entgelttransparenz und Beförderung eines respektvollen Miteinanders frei von Sexismus auch am Arbeitsplatz – um nur einige Vorhaben zu nennen. Dabei ist wichtig: Frauen sollen wie Männer auf eigenen Füßen stehen. Eine nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit ist Grundlage für ein selbstbestimmtes, wirtschaftlich stabiles Leben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat eine Kostenstudie zum Hilfesystem für Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Auftrag gegeben. Mit der Veröffentlichung der Studienergebnisse, die im Frühjahr2024 erwartet wird, werden erstmals belastbare und aussagekräftige Daten zu den Kosten des Hilfesystems in Deutschland vorliegen. Die Studie schafft damit eine wichtige Wissensgrundlage für das geplante Gesetzesvorhaben zum Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass gewaltbetroffene Personen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, jederzeit und unkompliziert Hilfeeinrichtungen in Anspruch nehmen können – bundesweit und entsprechend ihrem individuellen Schutz- und Beratungsbedarf und unabhängig davon, aus welchen Kommunen oder Bundesländern sie kommen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken. Deshalb hat die Bundesregierung eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert. Sachverständige aus verschiedenen Disziplinen prüfen unter anderem, ob und gegebenenfalls wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. Die Kommission arbeitet unabhängig und soll ihre Arbeit bis Ende März 2024 abschließen. Die offizielle Übergabe des Abschlussberichtes an die Bundesregierung ist für Mitte April 2024 vorgesehen. Die verantwortlichen Ressorts werden die Ergebnisse und Empfehlungen eingehend prüfen und bewerten und etwaige Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen.

Es ist wichtig, bei der Einrichtung von Toiletten Geschlechtervielfalt und die besonderen Bedürfnisse von trans*, inter* und nicht-binären Menschen mitzudenken. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat 2022 eine Studie mit dem Titel „Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf“ veröffentlicht, die in einem eigenen Kapitel zur Notwendigkeit von geschlechtsneutralen Toiletten ausführt und Vorschläge macht. Wenngleich die Studie sich auf den Arbeitskontext bezieht, lässt sich vieles auch auf andere Kontexte – beispielsweise im Bildungsbereich – übertragen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt sich mit der Förderrichtlinie „Geschlechteraspekte im Blick“ dafür ein, die strukturelle Verankerung von Geschlechteraspekten in und für exzellente Forschung und Innovation in allen Fachgebieten voranzutreiben. Ziel ist, eine bedarfsorientierte Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei Fragestellungen, Forschungsmethoden und Analyseverfahren sowie bei der Entwicklung von innovativen Produkten sicherzustellen und die Lebensqualität aller Menschen zu verbessern. Eine intersektionale Betrachtung der Geschlechteraspekte ist also ausdrücklich gewünscht. Einige der Projekte der Förderrichtlinie adressieren explizit die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der Medizin.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein wichtiges sozialpolitisches Vorhaben in dieser Legislatur. Die Ziele der Kindergrundsicherung sind: Kinder besser vor Armut zu schützen, ihnen ein sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen und bessere Chancen für den Start ins Leben zu schaffen sowie verdeckte Armut in Deutschland zu bekämpfen, indem sie mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf als bisher erreicht. Es geht um eine kinderfreundliche Zukunft, in der es kein soziales Risiko darstellt Kinder zu haben und es kein Stigma ist, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihnen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Die Teilnehmenden der JPT sprechen sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings und Einführung einer Familienbesteuerung mit Steuererleichterungen je nach Anzahl der Kinder aus. Eine Änderung des Ehegattensplittings wurde im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, da dies für viele Haushalte zu einer erheblichen Mehrbelastung führen würde. Es wurde jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Lohnsteuer, also die monatliche Vorauszahlung der Einkommensteuer, modernisiert werden soll. Die Steuerklassen-Kombination III/V wird in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt. Diese Reform der Steuerklassen für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, um endlich mehr Geschlechter- und Leistungsgerechtigkeit im Steuersystem zu schaffen. Sie soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerbelastung künftig fairer zwischen den betroffenen Partnerinnen und -partnern verteilt wird – entsprechend ihres Anteils am Familieneinkommen. Dadurch sollen auch die Arbeitsanreize für Zweitverdiener*innen gestärkt werden.

Die Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen kommt 2014 zu dem Ergebnis, dass die beitragsfreie Mitversicherung von erwerbslosen Ehepartnerinnen und -partnern in der gesetzlichen Krankenkasse dazu führt, dass Frauen häufiger geringfügig oder gar nicht beschäftigt sind. Eine Streichung könnte zwar dazu beitragen, die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen abzubauen. Auf der anderen Seite ist die beitragsfreie Mitversicherung auch eine Maßnahme, um die wirtschaftliche Stabilität der gesamten Familie zu stärken.


Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist auch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein wichtiges Anliegen. Um dies zu erreichen, soll sowohl die Bezugsdauer von Vätern als auch ihre Beteiligung an der Elternzeit und am Elterngeld weiter gesteigert werden. Die Väterbeteiligung im Erziehungsgeld lag vor der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 bei rund 3 Prozent. Heute liegt diese auf einem Rekordwert von über 43 Prozent, Tendenz weiterhin steigend. Väter beteiligen sich nicht nur verstärkt am Bezug von Elterngeld, sie tun dies auch für längere Zeiträume: die durchschnittliche Bezugsdauer von Männern liegt im Jahr 2020 über alle Elterngeldleistungen gemittelt bei 3,7 Monaten. Damit liegt der Elterngeldbezug nahezu beim Zweifachen der Mindestbezugsdauer von 2 Monaten.

Um den Wünschen der Eltern nach noch mehr Partnerschaftlichkeit Rechnung zu tragen, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, sie noch besser zu unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Laut Koalitionsvertrag ist die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes vorgesehen.

Stadt & Land, Wohnen & Kultur

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Gerechte Verteilung regenerativer Energien zwischen Stand & Land

Investitionen in ländliche Radwege & Ausbau des ÖPNV

Vernetzung ländlicher Jugend-Initiativen

Partizipation junger Menschen in Stadtgestaltung

Klimagerechte & inklusive Stadtentwicklung

Autofreie Städte & effizienter, günstiger ÖPNV

Bezahlbarer Wohnraum

Kultureller Austausch zwischen Land & Stadt

Repräsentative, inklusive Kultur & Diversität in Lehrplänen

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Antwort der Bundesregierung

Die Teilnehmenden der JPT setzen sich für den Bau und Zugang von Sozialwohnungen auch für den Mittelstand sowie für eine anonyme, diskriminierungsfreie Vergabe ein. Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung ist sowohl die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen als auch die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Vergabe von gefördertem Wohnraum erfolgt nach anderen Kriterien als bei frei finanziertem Wohnraum: Die Förderempfängerinnen und -empfänger verpflichten sich, die geförderte Mietwohnung nur an solche Haushalte zu vermieten, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Einen WBS erteilen die zuständigen Stellen, wenn die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auf die Erteilung des WBS besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf die Überlassung einer entsprechenden Wohnung. Die wohnberechtigten Personen müssen sich, wie es auch bei frei finanzierten Wohnungen üblich ist, auf eine Sozialmietwohnung „bewerben“. Die Auswahl der Mietenden aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist dann - wie auch sonst - bei Mietverträgen grundsätzlich den Vermietenden überlassen.

Die Länder können im Rahmen ihrer Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für die soziale Wohnraumförderung eine Priorisierung von Personengruppen bei der Vergabe von Sozialwohnungen vornehmen und Benennungs- und Besetzungsrechte vorsehen. Ein Benennungsrecht ist das Recht der zuständigen Stelle, den Verfügungsberechtigten für die Vermietung einer bestimmten belegungsgebundenen Wohnung mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen. Ein Besetzungsrecht ist das Recht der zuständigen Stelle, Wohnungssuchende zu bestimmen, denen der Verfügungsberechtigte eine bestimmte belegungsgebundene Wohnung zu überlassen hat.

In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 18,15 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur Verfügung stellt. Diese Summe wird durch die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als doppelt so hohe Summe für die Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen wird.

Außerdem sprechen sich die Teilnehmenden für eine stärkere finanzielle Unterstützung für junges Wohnen aus, um gemeinsames Wohnen von Studierenden und Auszubildenden zu ermöglichen. Neben der Verwaltungsvereinbarung (VV) „klassischer sozialer Wohnungsbau“ wurde im Programmjahr 2023 eine gesonderte „VV Junges Wohnen“ abgeschlossen. Für das „Junge Wohnen“ stehen im Programmjahr 2023 erstmalig 500 Mio. Euro zur Verfügung; für den „klassischen sozialen Wohnungsbau“ 2 Mrd. Euro.

Dabei zielt die „VV Junges Wohnen“ auf die besonders dringliche Schaffung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende ab. Es ist geplant, diese Förderung auch für die Jahre 2024 und 2025 unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen fortzuführen.

Für eine bessere Wohnungsvergabe sollen aus Sicht der jungen Menschen anonymisierte Verfahren zur Wohnungsvergabe und Sanktionen bei Verstößen eingeführt werden. Im freifinanzierten Wohnungsbau werden Wohnungen durch Inserate u.a. im Internet von Vermietenden angeboten. Hierauf können sich Wohnungssuchende bewerben. Im Mietrecht gilt die sog. Vertragsfreiheit. D. h. Vermietende entscheiden letztlich mit wem sie den Mietvertrag schließen wollen. Für ihre Auswahlentscheidung haben sie auch ein gewisses Interesse an Informationen über die Bewerbenden. Vor Diskriminierungen durch Vermietende sind Wohnungssuchende durch die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützt.

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander geförderten rund 530 Mehrgenerationenhäuser bringen mit ihren niedrigschwelligen und bedarfsgerechten Angeboten als Orte der Begegnung Jung und Alt zusammen, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Lebenssituationen und Kulturen und damit das soziale Miteinander sowie das freiwillige Engagement und wirken Einsamkeit entgegen. Mit vielfältigen Begegnungs-, Informations- und Unterstützungsangeboten sind die Mehrgenerationenhäuser in diversen Handlungsfeldern tätig wie jugendgerechte Gesellschaft, generationenübergreifende (digitale) Bildung und Freizeitgestaltung, Unterstützung von politischer Teilhabe und Bürgerbeteiligung, ökologische Nachhaltigkeit u. v. m. Allein im Bereich „Jugendgerechte Gesellschaft“ haben die Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2022 insgesamt rund 1.700 Angebote umgesetzt. In Kooperation mit zentralen Akteurinnen und Akteuren vor Ort wie Schulen, (Jugend-)Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Beratungsstellen, Politik und Verwaltung bieten sie beispielsweise sportliche Aktivitäten, Umweltprojekte oder Theater- und Musikgruppen an sowie Lern- und Hausaufgabenhilfen für Schülerinnen und Schüler, Bewerbungstrainings und Sprachkurse für Jugendliche mit oder ohne Migrationshintergrund und vielfältige Formen niedrigschwelliger Jugendsozialarbeit.

Daneben hat das BMFSFJ in den letzten Jahren im Rahmen verschiedener Modellprogramme Vorhaben zur Schaffung von Beratungsangeboten und Begegnungsorten im Wohnumfeld sowie zur Stärkung des gemeinschaftlichen Wohnens gefördert. Die Förderung des Baus von Generationenhäusern durch das BMFSFJ ist möglich, soweit diese Angebote des Wohnens bereithalten und modellhaft sind. Die Mittel sind eng begrenzt. Die Projekte des aktuellen Programms „Leben wie gewohnt“ und des Vorgängerprogramms „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ zeigen Wege auf, wie innovatives und generationenübergreifendes Wohnen mit Angeboten des Miteinanders und der sozialen Teilhabe verbunden werden können. Ziel ist es, auch Menschen mit niedrigen Einkommen einzubeziehen und einen Zugang in gemeinschaftliche Projekte zu ermöglichen. Hierzu werden vor allem gemeinwohlorientierte Organisationen wie z. B. Stiftungen oder Genossenschaften in den Blick genommen, die keine Gewinnabsichten haben und die die Bezahlbarkeit des Wohnens in besonderer Weise unterstützen.

Der Bund setzt sich für einen barrierefreien Wohnraum ein. Damit dies gelingt, muss auch hier von Anfang an die Expertise von (jungen) Menschen mit Behinderungen einfließen. Bauen und Wohnen ist übrigens einer von vier Schwerpunkten der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten Bundesinitiative Barrierefreiheit, in deren Rahmen die Ressorts ihre Anstrengungen für mehr Barrierefreiheit im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten intensivieren.

Eine Vielzahl der Positionen auf den JPT beschäftigen sich mit einer jugendgerechten Stadtentwicklung. Grundsätzlich sind zwar für fast alle Forderungen die Städte und Gemeinden zuständig, die Positionen sind jedoch für den Bund nachvollziehbar und decken sich mit den Zielen der Stadtentwicklungspolitik des Bundes.

Dies betrifft insbesondere die Mitwirkung junger Menschen an der Stadtentwicklung, die der Bund stärken möchte. Dazu wird die Urbane Liga, das Netzwerk junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher, weiter ausgebaut. So startete im Jahr 2023 der dritte Jahrgang der Urbanen Liga, der sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Klima auseinandersetzt. In ihren bundesweiten Projekten entwickelt die Urbane Liga neue, positive Ansätze für die notwendige, klimagerechte Transformation im ländlichen Raum bis hin zu urbanen Quartieren. Um als Interessensvertretung junger Menschen in der Stadtentwicklung besser wirken zu können, soll die Urbane Liga zukünftig im Rahmen der Verbändeanhörung bei Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden. Einen Anfang soll hier die laufende Novelle des Baugesetzbuches machen. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Ideen und Vorschläge junger Menschen für die Gestaltung ihrer Städte wie beispielsweise für Freiflächen, leerstehende Gebäude und leerstehende Geschäfte auch von den Städten und Gemeinden und von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern als Potenzial wahrgenommen werden. Dazu trägt auch das Bundesforschungsprojekt „Kreative Ideen junger Menschen für die Innenstädte“ bei, mit dem Stadtmachen-Initiativen junger Menschen untersucht und begleitet wurden. Die Förderung von solchen Stadtmachen-Initiativen junger Menschen ist mit den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung möglich, wenn die Projekte in einem Fördergebiet liegen. Grundsätzlich ist bei der Umsetzung der Städtebauförderung die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger, auch von Kindern und Jugendlichen und anderen schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen vorgesehen.


Auch das Thema Berücksichtigung von Klimaaspekten in der Stadtplanung unterstützt der Bund. Dazu wurden die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung noch stärker auf Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ausgerichtet. Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel sind dabei Fördervoraussetzung und förderfähig. Gleichzeitig spielen insbesondere Maßnahmen für mehr Grün in der Stadt eine große Rolle. Darüber hinaus unterstützt der Bund mit dem KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier.

Moderne und nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet, den knappen Platz in unseren Kommunen klug zwischen Gebäuden, Grün- und Verkehrsflächen aufzuteilen und aufeinander abzustimmen. Eine große Rolle spielen öffentliche Parks und Grünflächen, da sie gerade für junge Menschen wichtige Orte für Begegnung und Sport sind, der körperlichen und mentalen Gesundheit gut tun, dem Klima in der Stadt nützen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind. Deswegen ist es ein wichtiges Ziel nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner unkomplizierten Zugang zu Stadtgrün haben, ohne dabei auf ein Auto angewiesen zu sein.

Wie viel kostenloser Parkraum im öffentlichen Straßenland zur Verfügung gestellt wird, ist primär Sache der Länder und Kommunen. Diese entscheiden im Rahmen der Planung und straßenrechtlichen Widmung von Straßeninfrastruktur über die Aufteilung des öffentlichen Straßenraums. Soweit dort Parkraum für Kraftfahrzeuge vorhanden ist, steht es im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs grundsätzlich allen offen, dort kostenlos zu parken. In städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel können die zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung aber eine Parkraumbewirtschaftung anordnen, also eine Bepreisung des Parkens.

Die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen obliegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ausschließlich den Ländern. Das bedeutet, dass die zuständigen Landesbehörden in eigener Verantwortung darüber entscheiden, ob, wo, wie oft und mit welchem erforderlichen Einsatz von Personal sie Überwachungsmaßnahmen durchführen. Eine konsequente Bußgeldverhängung bei Falschparkern hängt somit im Wesentlichen von der Ahndungsdichte bzw. Kontrollhäufigkeit und einer erfolgreichen Ermittlung durch die Landesbehörden nach der Feststellung von entsprechenden Verstößen ab.

Auf den JPT wurde sich dafür ausgesprochen, eine bundespolitische Veranstaltung zur Landentwicklung mit Fokus auf Belange von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, um gezielt Probleme des ländlichen Raums zu besprechen, lokale Ehrenamtliche zu verknüpfen und Best-Practice-Lösungen auszutauschen. Wie gerade die JPT 2023 gezeigt haben, werden auch dort vielfältige Themen der ländlichen Räume diskutiert.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veranstaltet jährlich im Rahmen der Internationalen Grünen Woche im Januar ein zweitägiges Zukunftsforum „Ländliche Entwicklung“ mit mehr als 1.000 Teilnehmenden, in dem jährlich wechselnde Themen diskutiert und Best-Practice-Beispiele vorgestellt werden. Dieses Zukunftsforum ist eine wichtige Plattform zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren auf allen Ebenen. Auch Landjugendorganisationen bringen sich dort aktiv ein und veranstalten eigene Themenforen.

Überdies sollen aus Sicht der jungen Menschen überregionale Vernetzungstreffen für Verbände bzw. Vereine gestärkt werden. Angebote speziell für Mitgliedergewinnung auch im ländlichen Raum bietet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) an. Das Programm „Engagiertes Land“ der DSEE bietet auch überregionale Vernetzungstreffen für lokale Netzwerke von Engagierten. Die DSEE hat zudem in diesem Jahr die Förderbekanntmachung „Jung & Engagiert“ aufgelegt, die insbesondere Initiativen ohne Rechtsform unter Beteiligung von jungen Menschen (bis 27 Jahre) fördert. Länderinterne Veranstaltungen können durch den Bund nicht gefördert werden.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert aus Mitteln des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) das von der Verbraucherzentrale Bayern e. V. durchgeführte Verbraucherinnen- und Verbraucherinformationsprojekt „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“. In dem Projekt, das in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. durchgeführt wird, soll unter Einbindung von Jugendverbänden ein regelmäßiges Informations- und Unterstützungsangebot der Verbraucherzentralen in ländlichen Räumen für junge Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen und zugleich das Ehrenamt gestärkt werden. Thematische Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen „Rechte und Pflichten der Verbraucherinnen und Verbraucher“ sowie „Nachhaltigkeit, Digitales und Finanzen“, die gerade für junge Verbraucherinnen und Verbraucher besondere Relevanz haben. Diese werden bei der Erarbeitung von Projektmaßnahmen eingebunden, um eine zielgruppengerechte Vermittlung der Verbraucherinnen- und Verbraucherinformationen zu erreichen.

Unter Federführung der Verbraucherzentrale Bayern e. V. werden in Modellregionen in Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils im ersten Schritt Netzwerke der Verbraucherzentralen mit ehrenamtlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern aufgebaut, deren Schwerpunkt in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt. Diese sollen über Weiterleitungsverträge auch finanziell an den Projektmitteln partizipieren. Außerdem ist die Einbindung weiterer Verbraucherzentralen und Jugendverbände vorgesehen, insbesondere aus den neuen Bundesländern. Die zusammen mit den Jugendverbänden durchgeführten Maßnahmen sollen an den Bedarfen junger Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet werden und im Sinne eines aufsuchenden Verbraucherinnen- und Verbaucherschutzes vor Ort in den ländlichen Regionen wirken.

Mit dem KulturPass schenkt der Bund allen jungen Menschen, die im Pilotjahr 2023 18 Jahre alt werden, ein virtuelles Budget von 200 Euro, das in einer mobilen App bundesweit für lokale Kulturangebote eingesetzt werden kann. Damit schafft der Bund einen neuen, niederschwelligen Zugang zur Kultur für junge Menschen, die während der Pandemie zwei Jahre lang keine Live-Kultur erleben konnten.

Zur Forderung eines kostenlosen Zugangs für Museen ist festzuhalten, dass die Gestaltung der Eintrittspreise in der Verantwortung der jeweiligen Trägerinnen und Träger der Kultureinrichtungen liegt. Die diesbezügliche Ausgangslage ist in unserer föderalen Kulturlandschaft sehr vielgestaltig. Museen ebenso wie Theater, Orchester und andere Kultureinrichtungen haben in der Regel bereits sehr differenzierte Angebote entwickelt, um mögliche finanzielle Hemmschwellen zu senken. Bundesgeförderte Einrichtungen gewähren bereits freien oder reduzierten Eintritt: Das Haus der Geschichte in Bonn, das Deutsche Historische Museum in Berlin und das Jüdische Museum Berlin sind mit ihren Dauerausstellungen für alle Besucherinnen und Besucher frei. Die Kunst- und Ausstellungshalle in Bonn und die 17 Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bieten freien Eintritt bis 18 Jahre. Die Frage, ob und wie es möglich und sinnvoll ist, finanzielle Hemmnisse bei der Nutzung kultureller Einrichtungen weiter herabzusetzen, lässt sich schon wegen der verschiedenen föderalen Zuständigkeiten und der einrichtungsspezifischen unterschiedlichen Finanzierungsmodellen nicht einheitlich regeln. Vieles hängt von der konkreten Einrichtung ab, ihrer Besucherstruktur sowie ihrer finanziellen Situation. Eintrittsgelder stellen in der Regel einen wesentlichen Finanzierungsbestandteil kultureller Einrichtungen dar und sind für deren Betrieb nicht ohne weiteres verzichtbar.

Die kulturelle Teilhabe jeder und jedes Einzelnen in allen Lebensphasen unabhängig von sozialer Lage und Herkunft ist ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Zusätzlich zur Regelförderung fördert der Bund mit dem Förderprogramm „Vermittlung und Integration“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) alljährlich mit 1,5 Millionen Euro Modellprojekte zur kulturellen Teilhabe. Inklusion ist darin fester Bestandteil. So setzt die BKM einen Anreiz und unterstützt kulturelle Einrichtungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur weiter zu stärken. Gefördert werden mehrjährige, strukturbildende Vorhaben mit jeweils bis zu 300.000 Euro. Beispiele hierfür sind: Das Projekt „Nie wieder Krieg – Ein Sportstück“ des Theaters RambaZamba e. V. aus dem Jahr 2023 mit 120.000 Euro. Es fand im kulturellen Rahmen der Special Olympics World Games Berlin 2023 statt. Wegweisend ist auch das Projekt „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele. Die BKM fördert es von 2021 bis 2024 mit 300.000 Euro. Es ermöglicht Menschen mit Behinderung, Theater aktiv mitzugestalten und zu erleben. So sind Schauspielerinnen und Schauspieler mit Down-Syndrom fester Teil des Ensembles. Menschen mit Behinderung gestalten frei und gleichberechtigt Theater – von der Produktion bis hin zur Rezeption – hinter, auf und vor der Bühne. Mit dem Projekt „Konzert für alle“ möchte das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin Angebote für Menschen mit Behinderung erarbeiten und nachhaltig in der Organisationsstruktur des Orchesters verankern. Das Projekt richtet sich vor allem an gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Das Projekt wird im Zeitraum 2021 bis 2024 von der BKM mit 290.000 Euro gefördert. Zusätzlich zu erwähnen ist die von der BKM geförderte Kulturstiftung des Bundes. Sie hat ein Programm für inklusive Kunstpraxis – kurz pik – aufgelegt. Es zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung. Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Das Programm wird von 2022 bis 2025 mit 3,9 Mio. Euro gefördert. Das Thema Inklusion ist für die BKM ein wesentlicher Bestandteil der Kulturförderung des Bundes. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und die Barrierefreiheit in Kultur und Medien sind wichtig. Seit ihrem Amtsantritt hat die BKM das Engagement für Inklusion deutlich verstärkt. In dauerhaft von der BKM geförderten Projekten und Einrichtungen sind BKM-Zuwendungen mit der Auflage im Zuwendungsbescheid verbunden, Inklusion in den Institutionen zu stärken. Zusätzlich wird die Auflage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in diese Zuwendungsbescheide aufgenommen.

Ein vielfältiges kulturelles Angebot ist von großer Bedeutung für die Attraktivität und Lebensqualität in ländlichen Räumen, aber auch für die Stärkung der Gemeinschaft und des besonderen Charakters einer Region oder Gemeinde. Zuständig für Kulturförderung sind in erster Linie die Kommunen. Kultur- und Begegnungsorte müssen durch Angebote belebt und diese koordiniert werden. Viele Projekte werden durch ehrenamtliches Engagement unterstützt. Eine Zusammenarbeit mit städtischen Kulturinstitutionen kann das Kulturangebot in ländlichen Räumen bereichern. Der Bund fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit kulturelle Angebote – auch und gerade auf dem Land. Mit der Maßnahme LandKULTUR hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Beispiel in den letzten Jahren rund 250 Kulturprojekte in ländlichen Regionen unterstützt.

Mit dem Vorhaben „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“ will das BMEL künftig gemeinsam mit der BKM und der bpb neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung in ländlichen, insbesondere strukturschwachen Regionen schaffen.

Mobilität & Digitales

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Im Inland keine Flüge

Soziale Teilhabe durch barrierefreien & bezahlbaren ÖPNV ermöglichen

Allgemeine Tempolimits

Gewinn-Digitalsteuer für Web-Unternehmen

Schutz von Whistleblower*innen

Medienkompetenz an Schulen stärken

Kindgerechte Internetangebote

Speicherung von Daten in der EU

Verstaatlichung der Internet-Infrastruktur für ein soziales Internet

Social-Media-Beratungsstelle für Jugendliche und Eltern

Strengere Regeln für Werbeinhalte auf Social Media

Parteidiversität in Algorithmen

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Antwort der Bundesregierung

Gemäß Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode streben wir einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu haben wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden gestartet mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplanes. Auch die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung werden in dem Kontext vorgestellt. Zudem wird die Bundesregierung auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan (BVMP) 2040 auf den Weg bringen. Der neue BVMP 2040 soll in einer langfristigen Perspektive nachhaltig wichtige und vor allem die richtigen Weichen für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Mobilität in Deutschland stellen. Dafür braucht es bei allem Handlungsdruck auch etwas Zeit, denn es geht hier um komplexe, vielfältige Themen sowie um den größten Investitionsetat des Bundes. Dabei spielt auch eine Rolle, wie zukünftig die Belange des Klima- und Umweltschutzes verstärkt in angemessener Weise berücksichtigt werden können bzw. wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beigetragen werden kann.

Die Regierungsparteien haben im - als Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung dienden -Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode vereinbart, dass es kein generelles Tempolimit geben wird. Die Bundesregierung hat eine Reform von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt und verabschiedert, die neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt. Die Reform von StVG und StVO wurde jedoch vom Bundesrat vorerst abgelehnt.

Die Sicherheit auf den Straßen Deutschlands ist der Bundesregierung sehr wichtig. Bereits jetzt gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO). Die situationsangemessene Geschwindigkeit kann deutlich unterhalb eines Tempolimits liegen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind unter bestimmten Umständen bereits jetzt möglich. Nach § 45 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer die Benutzung bestimmter Strecken nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Derartige Anordnungen dürfen nur dort erfolgen, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahr z.B. für Leib, Leben und Gesundheit besteht. Ob diese im Einklang mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit für die Straßenverkehrsbehörden der Länder - die für den Vollzug der StVO allein zuständig sind - besteht jedoch u.a. bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen oder Tempo 30 in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Schulen. Eine Erweiterung solcher Anordnungsmöglichkeiten war ebenfalls Inhalt der o.g. StVO-Novelle, die vom Bundesrat vorerst abgelehnt wurde.

Die Schiene spielt eine Schlüsselrolle bei der Verkehrs- und Mobilitätswende. Hier gilt es die vorhandene Infrastruktur bestmöglich zu nutzen, zu modernisieren und auszubauen. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Verordnung über die Nutzung der Eisenbahn-Infrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum vorgeschlagen. Ziel des Verordnungsentwurfs ist ein effektiveres und europaweit einheitliches Kapazitätsmanagement der Infrastrukturbetreiber, wodurch eine Steigerung der möglichen Auslastung auf den bestehenden Strecken und eine bessere Buchbarkeit von grenzüberschreitenden Trassen realisiert werden soll. Deutschland unterstützt die Ziele des Entwurfs und arbeitet derzeit in Brüssel darin mit, dass der Entwurf bald in Kraft treten kann. Bis 2030 sollen 40 hochbelastete Streckenabschnitte mit Investitionen in Höhe von 40 Milliarden Euro generalsaniert werden. Das betrifft ca. 4.000 Kilometer im stark befahrenen Teil des Schienennetzes. Um lange Verfahrensdauer der Genehmigungsverfahren solcher Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, hat die Bundesregierung mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz für ausgewählte Bundesstraßen- und -schienenprojekte ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt.

Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonalnahverkehrs (SPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und beinhaltet auch die Zuständigkeit für die entsprechenden Tarife sowie den Vertrieb.

Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere über das Regionalisierungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Im Jahr 2023 beläuft sich die Unterstützung des Bundes auf mehr als 11 Mrd. Euro. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des GVFG werden den Ländern seit 01.01.2020 wesentlich bessere Möglichkeiten geboten, Vorhaben des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren zu können. Bereits im Jahr 2020 wurden die GVFG-Mittel auf rd. 665 Mio. Euro erhöht. Seit 2021 stehen jährlich GVFG-Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen dann 2 Mrd. Euro, diese werden ab 2026 mit 1,8 % jährlich dynamisiert.

Der Deutschlandtakt wird in Etappen umgesetzt. Mit sukzessiver Fertigstellung der dafür erforderlichen Infrastruktur kommen Angebotsverbesserungen schrittweise zum Tragen. Die nächste große Etappe startet mit der Inbetriebnahme weiterer Infrastrukturmaßnahmen ab Mitte der 2020er Jahre. Dann soll u. a. ein Halbstundentakt im Fernverkehr auf zentralen Korridoren möglich sein. Dies bringt auch bessere Anschlüsse in die Fläche.

Um die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern nachhaltig zu verbessern, wurde die Regelungsoption in Artikel 6 Absatz 5 Unterabsatz 2 Satz 2 der Verordnung (EU) 2021/782 genutzt und in § 10 Absatz 2 des AEG umgesetzt. Dementsprechend werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern nach Artikel 6 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Verordnung aufzustellen. In den Plänen legen sie die angemessene Zahl an Fahrradstellplätzen fest (Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung). Die Pläne werden von den Unternehmen nach Anhörung der Öffentlichkeit und einschlägiger Interessenvertreter aufgestellt sowie auf ihrer Webseite veröffentlicht (Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung). Dies macht die Festlegung für die Betroffenen transparent und ermöglicht ihre aktive Mitwirkung.

Das Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es wird digital – sowohl auf dem Smartphone als auch als Chipkarte – im monatlich kündbaren Abo zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten. Gemäß den aktuellen Ergebnissen der Marktforschung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nutzen jeden Monat rund 10 Mio. Fahrgäste das Deutschlandticket. Darunter sind fast eine Mio. Fahrgäste, die den ÖPNV vorher nicht oder kaum genutzt haben. Das ist ein gutes Zeichen für die steigende Attraktivität des ÖPNV. Bereits seit der Einführung des Deutschlandtickets steht für Beschäftigte in beteiligten Unternehmen und Institutionen ein erheblich reduziertes Deutschland-Jobticket zur Verfügung.

Ab dem kommenden Sommersemester gibt es ebenfalls ein Angebot für Studierende. Die Hochschulen können dann ein Semesterticket im Vollsolidarmodell anbieten, das das Deutschlandticket zum Preis von 60 % des jeweiligen Ausgabepreises (zurzeit also 60 % von 49,00 Euro = 29,40 Euro je Monat und 176,40 Euro je Semester) für alle Studierenden an der jeweiligen Hochschule beinhaltet.

Das Deutschlandticket war ein erster, sehr wichtiger und eindrucksvoller Schritt hin zu einem modernen und zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aber es müssen weitere folgen: Beispielsweise braucht es eine umfassende Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs, bedarfsgerechte Mobilitätslösungen für den ländlichen Raum, die Integration neuer Mobilitätsangebote in das Gesamtsystem sowie die effiziente Vernetzung aller Verkehrsmittel. Unter anderem hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Länder und Kommunen im Rahmen des sog. Ausbau- und Modernisierungspaktes ÖPNV, in dem geeignte Lösungen erarbeitet werden.

Bereits Anfang 2021 hat das BMDV ein Förderprogramm zur Stärkung des ÖPNV gestartet. Mit diesem Förderprogramm werden Modellprojekte unterstützt, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zu leisten. Konkret sollen die Maßnahmen der Modellprojekte dazu beitragen, die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen, die Nutzung des ÖPNV zu steigern, die Verlagerung von Verkehren des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV zu erreichen und die CO2-Emissionen des ÖPNV und des Verkehrssektors zu verringern.

Die Projekte sollen dabei helfen, den ÖPNV vor Ort nachhaltig zu verbessern und zukunftsfähig zu machen. Die Erfahrungen, die aus den Projekten gewonnen werden, sollen am Ende auch anderen Städten und Regionen zu Gute kommen.

Auch für die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur vor Ort sind in erster Linie die Länder und Kommunen zuständig. Das BMDV fördert jedoch im Rahmen seiner grundgesetzlichen Möglichkeiten den Radverkehr in Deutschland mit dem Ziel: mehr, besserer und sicherer Radverkehr in den Städten und ländlichen Räumen in Deutschland. Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 ist dabei das strategische Grundsatzdokument für die Radverkehrspolitik von Bund, Ländern und Kommunen für die Zeit bis 2030. Auch für den Fußverkehr hat das BMDV eine Förderinitiative und einen Strategieprozess entsprechend dem Radverkehr gestartet. Bereits jetzt werden auch Fußverkehrsthemen z.B. im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) im Auftrag des Bundes bearbeitet.

Sichere und gute Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist bei Jugendlichen in urbanen, aber gerade auch in ländlichen Räumen ein wichtiges Thema, damit sie gut und möglichst gefahrlos mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sein können. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich Jugendliche über ihre Mobilität Gedanken machen, Interesse an aktiver und nachhaltiger Individualmobilität zeigen und sich mit konstruktiven Vorschlägen in die Gestaltung der Verkehrspolitik einbringen.

Maßnahmen im ländlichen Raum können in allen Finanzhilfe-, und Förderprogrammen der Radverkehrsförderung des BMDV finanziell unterstützt werden. Im Sonderprogramm „Stadt und Land“ z.B. sollen die Länder gemäß der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen achten. Mehr als 50% der geförderten Maßnahmen in diesem Programm liegen im ländlichen Raum oder im Stadt-Umland-Bereich. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Radverkehr als klimafreundliches Mobilitätsangebot.

Eine weitere Anregung ist eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur: Das BMDV hat den Leitfaden „Einladende Radverkehrsnetze – Begleitbroschüre zum Sonderprogramm ‚Stadt und Land‘ veröffentlicht, der beispielhaft illustriert, wie mit Hilfe der Finanzierungsmöglichkeiten des BMDV attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur in Deutschland aussehen kann. Ein Kapitel widmet sich darin auch dem Radverkehr im ländlichen Raum. Die Begleitbroschüre richtet sich gerade an die Umsetzungs- und Entscheidungsebene in den Ländern und Kommunen.

Auf Initiative des BMDV startete im Sommer 2023 zudem der vom Mobilitätsforum Bund im Bundesamt für Logistik und Mobilität angebotene berufsbegleitende Lehrgang "Einladende Radverkehrsnetze planen und umsetzen" (kurz: PLANRAD). Der Lehrgang basiert auf dem o.g. Leitfaden und zeigt, wie die Inhalte der Broschüre praxisorientiert umgesetzt werden können. Im Fokus steht die Frage, wie die Radverkehrsinfrastruktur so gestaltet werden kann, dass auch ein elfjähriges Kind sie sicher und problemlos nutzen kann.

Das Mobilitätsforum Bund bietet zudem bereits jetzt weitere Qualifizierungen zur Vermittlung umfassender Fachexpertise im Rahmen von Fortbildungen, Konferenzen, Workshops sowie weiteren Veranstaltungen an. Auch Auslandsexkursionen zählen dazu.

Auch die Verzahnung von Radverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiges Thema. Daher ist das Fahrradparken an Bahnhöfen sowie Knotenpunkten und wichtigen Stationen im Nahverkehr (auch Bus und Tram) ein Teil der Fördermöglichkeiten des BMDV.

Zum Thema Verkehrssicherheit: Der Bundesregierung ist die Verkehrssicherheit insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen. So hat das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021-2030 ein eigenes Handlungsfeld „Mobilität von Kindern und Jugendlichen“. Neben eigenen Maßnahmen unterstützt der Bund hier die Länder und Kommunen aktiv in ihrem Zuständigkeitsbereich, wie bei der Erstellung von sicheren Schulweg- und Schulradwegplänen oder der Verkehrserziehung:

  1. Schulwegpläne leichtgemacht ist ein Leitfaden, der mittlerweile als 3. aktualisierte Auflage zur Verfügung steht.
  2. Die Programme „Kind und Verkehr“ (KuV) sowie „Kinder im Straßenverkehr“ (KiS) richten sich an Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten und werden durch die BASt evaluiert und weiterentwickelt.
  3. Das Zielgruppenprogramm JUNG+SICHER+STARTKLAR richtet sich an die Hochrisikogruppe junge Fahrende .
  4. Mit dem Kinderunfallatlas zur Dokumentation der regionalen Verteilung von Kinder-Verkehrsunfällen in Deutschland stellt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Analysegrundlage nach Landkreisen zur Verfügung. Dazu werden zentrale Unfall- und Mobilitätskenngrößen nach den Vergleichsebenen Bund, Bundesländer, Kreise/kreisfreie Städte und Gemeinden aufbereitet und kartografisch visualisiert. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, Verkehrssicherheitsmaßnahmen gezielt zu entwickeln und umzusetzen .
  5. Das BMDV unterstützt mit dem sehr erfolgreichen Magazin „Käpt’n Blaubär – Die fantastische Verkehrsfibel“ direkt die Mobilitätserziehung der jüngsten Verkehrsteilnehmenden. Die Broschüre wird kostenlos an Kindertagesstätten und Grundschulen versendet.

Die BASt leitet im Wechsel mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) die Arbeitsgruppe zur kontinuierlichen Verbesserung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung (VME) an Schulen, in der die Kultusbehörden der Länder sowie relevante Partnerinstitutionen der Verkehrssicherheit vertreten sind. An Schulen kann auch das Virtual Reality Projekt #AUGENBLICKWINKEL360 der BASt eingesetzt werden.

Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche bei diversen Projekten und Maßnahmen der BASt zum Mobilitätsverhalten ungeschützter Verkehrsteilnehmender explizit einbezogen und werden bei der regelmäßigen Erhebung der Sicherungsquoten (u.a. Anlegen von Gurten, Kinderrückhalteeinrichtungen im Fahrzeug, Helmtragen bei Radfahrenden) berücksichtigt. Diverse Projekte für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche werden auch im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) gefördert .

Das Thema Verkehrssicherheit ist ebenfalls ein Schwerpunkt der Radverkehrsoffensive des BMDV. Mit dem NRVP 3.0 verfolgen wir das ambitionierte Ziel, bis 2030 die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden gegenüber 2019 um 40 Prozent zu reduzieren - und das trotz deutlich mehr Radverkehr.

Zudem wurden verschiedene Modellprojekte gefördert, die sich mit der Weiterentwicklung der schulischen Radfahrausbildung unter besonderer Berücksichtigung des sicheren Radfahrens von Kindern in der Verkehrswirklichkeit befassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt im Rahmen der Ausbildungsgarantie einen neuen Mobilitätszuschuss ein, um junge Menschen dabei zu unterstützen, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen, wenn sich hiermit ihr Berufswunsch realisieren lässt und eine Ausbildung in diesem Beruf vor Ort nicht möglich ist. Bei einer Ausbildungsaufnahme außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches, die einen Umzug vom bisherigen Wohnort erforderlich macht, wird als Anreiz ein Zuschuss zu Fahrkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr gewährt. Die Fördermöglichkeit besteht für Berufsausbildungen, die frühestens ab dem 1. April 2024 beginnen.

Die Bedeutung einer Pkw-unabhängigen Mobilität ist v. a. durch demografische Entwicklungen in den letzten Jahren stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Für die Lebensqualität vor Ort und damit auch für die Zukunftsfähigkeit von Dörfern und Regionen sind ein vielfältiges Mobilitätsangebot und eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur elementar.

Elternunabhängige Mobilität stellte einen der Schwerpunkte im Rahmen der Fördermaßnahme LandMobil des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) dar. Die Konzeption sowie Ergebnisse des Projekts „Jugendliche Mobilität im ländlichen Raum“ sind in kurzen Filmbeiträgen sowie im Buchformat („Jugendliche gestalten den ÖPNV“ / „Jugendliche Mobilität im ländlichen Raum“) veröffentlicht. In der neuen BULEplus-Fördermaßnahme LandStation sind umfassende Beteiligungs- und Kommunikationsformate – und damit auch die Einbeziehung von Jugendlichen – fester Bestandteil.

Zum Thema „Absenkung der Schwarzfahrer-Strafe zur Ordnungswidrigkeit“: Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265a Strafgesetzbuches (StGB)), der als Variante auch das sogenannte Schwarzfahren umfasst (Beförderungserschleichung), ist Gegenstand des im November 2023 veröffentlichten Eckpunktepapiers zur Modernisierung des Strafgesetzbuches. Der Unrechtsgehalt ist so gering, dass es nicht angemessen erscheint, die Beförderungserschleichung als Straftat zu ahnden. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Daher soll die Tatbestandsalternative der Beförderungserschleichung durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden.

Das Internet ist ein wichtiger Interaktions-, Kommunikations-, und Informationsraum geworden, den Kinder und Jugendliche im Alltag ganz selbstverständlich sowohl als Konsumierende als auch als Produzierende nutzen. Die Fähigkeit, selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen und erlangte Informationen kritisch einordnen zu können, kann als eine Schlüsselkompetenz verstanden werden. Die Teilnehmenden der JPT haben sich intensiv mit den Herausforderungen im Umgang von jungen Menschen mit Medien auseinandergesetzt.

Der These, dass gesellschaftliche Teilhabe nur noch über Medien funktioniere, stimmt die Bundesregierung nicht zu. Es gibt ein breites Angebot an Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, zum Beispiel über Jugendparlamente, Petitionen etc.. Richtig ist, dass gesellschaftliche Teilhabe auch digital ermöglicht werden muss und hier Potentiale gesehen und gefördert werden.

Bzgl. einer Monopolbildung durch private Medienunternehmen ist auf die Kompetenz der Länder für die gesetzliche Regelung zur möglichen Konzentration und Übermacht von einzelnen Medienhäusern in Deutschland zu verweisen (Medienkonzentrationsrecht). § 6 des Medienstaatsvertrags der Länder sieht bereits vor: „Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es ein gutes Angebot an Maßnahmen zu Medienkompetenz insbesondere für den digitalen Raum braucht. Hierbei ist nicht nur entscheidend, dass es ein Mehr an Medienkompetenzformaten gibt, sondern dass bestehende Formate auch in der außerschulischen und schulischen Bildung ankommen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung auch die Notwendigkeit, auch Maßnahmen zur Debattenkompetenz im Netz zu entwickeln, um ein demokratisches Internet und eine demokratiefreundliche und vielfältige Debattenkultur zu ermöglichen. Dass Jugendliche und deren Sozialräume aufgeklärt werden müssen über die Gefahren des digitalen Raums, wird ebenfalls geteilt. Es bedarf aufsuchender Arbeit, um Jugendliche in Bezug auf HateSpeech zu sensibilisieren. Der digitale Raum verändert sich schnell und ständig. Damit alle Bevölkerungsgruppen mithalten können, sind Ideen wie zum Beispiel ein Bürgerdialog „Digitaler Tag“, in dem Jugendliche älteren Menschen Informationen zu digitalen Medien vermitteln, ein interessanter Ansatz. In Bezug auf die angesprochenen Finanzierungsmöglichkeiten von Medienkompetenz zum Beispiel in Schulen muss jedoch erneut darauf verwiesen werden, dass die Bildungshoheit in Deutschland bei den Ländern liegt. Die Forderung nach Mitgestaltungsmöglichkeiten im digitalen Raum für Jugendliche wird ebenfalls begrüßt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beobachtet selbst den Markt der Angebote in diesem Bereich und bietet regelmäßig Fördermöglichkeiten auch in diesem Bereich an, ist aber auch jederzeit offen für Ideen von Jugendlichen selbst.

Die Stärkung von Medienkompetenz trägt immer auch dazu bei, Desinformation besser erkennen und mit ihr umgehen zu können. Dies ist wichtig, um sich als Grundlage für eine Mitwirkung in einer demokratischen Gesellschaft eine fundierte Meinung bilden zu können, die nicht auf Falschinformation beruht. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist daher besonders wichtig vor dem Hintergrund von Kriegen, in deren Umfeld vermehrt Desinformation verbreitet wird. Eine entsprechende Verankerung z. B. in den Lehrplänen der Schulen obliegt jedoch nicht dem Bund, sondern den Ländern.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert bereits verschiedene Medienkompetenzprojekte, z. B. das Projekt fragFINN-Kinderreporter, das auf die Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz von Kindern im Alter zwischen 8 und 14 Jahren abzielt. Im Rahmen des Förderprogramms zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit wird das Projekt „Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler mit Journalismus-Plattform Articlett“ von Articlett gefördert, dass Schülerinnen und Schülern Medienkompetenzen vermitteln und in der Recherche und Überprüfung von Informationen unterstützen soll. Die BKM förderte auch die Stiftung Neue Verantwortung bei der Erstellung der Studie „Quelle Internet? – Digitale Nachrichten- und Informationskompetenzen der deutschen Bevölkerung im Test“. Mit dem daraus hervorgegangenen News-Test „Wie gut bist du mit Nachrichten im Netz?“, auf dem die Ergebnisse der Studie basieren, kann man seine eigene Nachrichtenkompetenz unter der-newstest.de testen.

Nicht nur die demokratische Mitwirkung bedarf stärker denn je einer ausgeprägten Medienkompetenz, auch als Konsumentin oder Konsument und Produzentin oder Produzent brauchen junge Menschen digitale Kompetenzen. Neben der Verlässlichkeit von Quellen und Formaten sind auch die Sicherheit von Kommunikationswegen und übermittelten Daten Grundlagen einer echten Bewegungsfreiheit. Auch für diesen Bereich legen Bund und Länder mit dem DigitalPakt Schule die Grundlage für bessere digitale Bildung.

Die unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Nutzung digitaler Medien setzt die Befähigung zur kritischen und verantwortungsbewussten Mediennutzung als Lernprozess voraus, die eine Unterstützung durch Eltern, weiteren Bezugspersonen und Fachkräften notwendig macht. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ unterstützt Eltern, Erziehende und Fachkräfte mit aktuellen, alltagstauglichen und altersgerechten Empfehlungen für den Medienumgang von Kindern und Jugendlichen. Dabei informiert „SCHAU HIN!“ über Informations- und Unterhaltungsangebote ebenso wie über die Risiken der Mediennutzung. Zudem greift „SCHAU HIN!“ aktuelle Nachrichten auf und vermittelt Wissen zur Mediennutzung auf der Website auch kindgerecht. In kostenlosen Medienkursen lernen Eltern und Erziehende, ihre Kinder im Umgang mit Medien gut zu begleiten. Kindersuchmaschinen wie blinde-kuh.de, seitenstark.de oder frag-finn.de und kindgerechte Angebote wie internet-abc.de ermöglichen Kindern eine altersgerechte digitale Erfahrung.

Dem BMFSFJ ist die große Bedeutung, die Soziale Medien bei Jugendlichen haben, bekannt. Daher wird die Forderung, Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern zu Social Media zu schaffen, zur Kenntnis genommen und an entsprechende Organisationen weitergegeben. Bereits heute gibt es auch schon Beratung, zum Beispiel von der Organisation HateAid. Die Vorschläge, die im Rahmen der JPT erarbeitet worden sind, um die positiven Potentiale zu stärken und den negativen Einfluss von Social Media zu minimieren (u. a. eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, Transparenz von Algorithmen, etc.) werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und in der weiteren Debatte diskutiert. Gleiches gilt für Vorschläge zur Stärkung der Meinungsfreiheit und der politischen Bildung sowie der weiteren gemachten Vorschläge. Das BMFSFJ verweist auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, in dem bereits heute auch im Bereich der Radikalisierung Maßnahmen zur Präventionsarbeit bei Jugendlichen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird auch auf das Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz verwiesen. Die Website kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de bietet bereits heute ein vielfältiges Angebot an Informationen über Hass im Netz und Desinformation.

Im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie im Netz“ fördert die bpb verschiedene Ansätze zur Prävention und Intervention gegen Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Förderung findet bspw. im Bereich Gamification, Erarbeitung von Medienkompetenzmethoden und frei zugänglichen Informationsmaterialien, Community Building, Empowerment von Micro-Influencerinnen und Influencern und Storytelling statt. Im Rahmen des Aktionsplans Rechtsextremismus werden drei Modellprojekte zur Erprobung innovativer Ansätze gefördert, die die Schulung von Moderierenden teilöffentlicher digitaler Räume, Digital Streetworking und Community Management auf TikTok und multimediale Kampagnen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Ziel haben.

Um Extremismus im Netz präventiv zu begegnen, fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (IntB) seit 2021 das Center for Education on Online Prevention in Social Networks (CEOPS) von AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V.. CEOPS ist ein bundesweites Fortbildungsprogramm, das Jugendliche und junge Erwachsene durch digitale Lehrgänge befähigt, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus in den sozialen Netzwerken zu erkennen und dieser im Sinne der Demokratieförderung entgegenzuwirken.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert außerdem JUUUPORT.de, eine bundesweite peer-to-peer-basierte Online-Beratung für junge Menschen speziell für internetbasierte Probleme wie etwa Cybermobbing, Cybergrooming, exzessive Selbstdarstellung etc.. Interessierte Jugendliche können sich selbst als Beratungs-Scouts ausbilden lassen und Gleichaltrige bei Problemen und Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Medien helfen. Dabei werden sie von erwachsenen Expertinnen und Experten zu den Themen Recht, Technik und Beratung ausgebildet und von Psychologinnen und Psychologen unterstützt.

Um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erreichen, sind Diensteanbieter nach dem novellierten Jugendschutzgesetz, aber auch nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Jugendliche vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming, Kostenfallen oder exzessiver Mediennutzung zu schützen. Zur Überprüfung dieser Maßnahmen wurde die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weiterentwickelt. Sie nimmt relevante Anbietende in die Pflicht, ihre Online-Plattformen strukturell zu verbessern. Hierbei überprüft sie z. B. die Melde- und Abhilfesysteme, das Vorhandensein von Elternbegleitungstools oder sichere Voreinstellungen hinsichtlich der Einschränkung der Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde bei der BzKJ ein Beirat eingerichtet, der sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben berät. Dem Beirat gehören auch zwei Mitglieder an, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sind. Ihnen und ihren Stellvertretungen kommt eine besondere Rolle bei den Beiratssitzungen zu, indem sie ihre Erfahrungen und Expertise unmittelbar in die Arbeit des Beirates einbringen. In den Sitzungen vorgelagerten Workshops mit der BzKJ und dem Deutschen Bundesjungendring bereiten die Jugendlichen die Themen der Beiratssitzungen aus der Perspektive ihrer digitalen Lebenswelt vor. So tragen sie dazu bei, die Arbeit der BzKJ konsequent an der Perspektive von Kindern und Jugendlichen auszurichten.

Bei der BzKJ ist zudem das Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT angesiedelt, das im Sinne eines dialogischen Ansatzes Medienanbietende und interdisziplinäre Expertinnen und Experten aus der Forschung sowie kinderrechtlichen und medienpädagogischen Praxis zum gemeinsamen Austausch zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammenbringt. Dabei werden auch die jugendlichen Beiratsmitglieder der BzKJ beteiligt, die in verschiedenen Veranstaltungsformaten ihre Erwartungen und Forderungen an die Vorsorgemaßnahmen der Anbietenden äußern.

Eine wirkungsvolle Altersverifikation ist eine zentrale Maßnahme, um Kinder und Jugendliche vor Risiken bei der Nutzung digitaler Medien, etwa Cybergrooming zu schützen. Im Rahmen der CSA-VO setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) daher für eine datenschutzkonforme und datensparsame Altersverifikation ein. Derzeit wird mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kinderschutz, Datenschutz, Sicherheit und Technologie im BMFSFJ ein Konzept für eine solche Altersverifikation erarbeitet.

Zur Forderung nach einer Klarnamenpflicht: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist keine Änderung der Rechtslage durch eine Identifizierungspflicht vorgesehen. Für einen Schutz der Anonymität streiten die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit, in die durch eine Identifizierungspflicht eingegriffen würde. Weiterhin wird bereits heute ein erheblicher Teil der Hasskriminalität unter Angabe des bürgerlichen Namens begangen; der Nutzen einer solchen Maßnahme wäre somit begrenzt. Auch bei der Altersverifizierung tragen die Bedenken gegen eine Identifizierungspflicht. Altersverifikationen müssen daher eine anonyme oder jedenfalls pseudonyme Nutzung betroffener Dienste weiterhin ermöglichen.

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen online setzen sich die Teilnehmenden für eine bessere Zusammenarbeit von Social Media Plattformen mit Strafverfolgungsbehörden ein. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die teilweise von Internetunternehmen bereits umgesetzt wird. Eine grundsätzliche und umfassende Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Es wird allerdings darauf verwiesen, dass nationale Regelungen im globalen Betätigungsfeld der Internetunternehmen nur begrenzt greifen können. Für eine verbesserte Meldefunktionen von Social Media Plattformen mit zeitnahen Konsequenzen handelt es sich auch um eine der Vorsorgemaßnahmen nach § 24a JuSchG. Aktuelle Studien belegen, dass dies eine der wichtigsten technischen Maßnahmen ist, die Kinder und Jugendliche ergreifen, wenn sie online belästigt werden. Gut wäre hier eine plattformübergreifend einheitliche Vorgehensweise. Wünschenswert ist außerdem die Mitarbeit von Kindern und Jugendlichen in der Weiterentwicklung dieser Angebote.

Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt und bündelt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung von Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf der Website gutes-aufwachsen-mit-medien.de stehen zahlreiche Informationen aus den Bereichen Medienerziehung und Medienbildung gebündelt und verständlich aufbereitet zur Verfügung.

Im Oktober 2022 wurde in der EU ein Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act, kurz DSA verabschiedet. Der DSA soll dazu beitragen, dass in der ganzen EU ein sicherer digitaler Raum geschaffen wird, in dem die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Dabei soll der DSA der Verbreitung rechtswidriger Online-Inhalte und den gesellschaftlichen Risiken, die die Verbreitung von Desinformation oder anderen Inhalten mit sich bringen kann, entgegenwirken.

Der DSA stellt sog. Compliance-Regeln auf, die in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar und einheitlich gelten. Die in dem DSA festgelegten Regeln betreffen dabei insbesondere Online-Vermittlerinnen und -vermittler und Plattformen. Die sehr großen Online-Plattformen, wie z. B. TikTok, Instagram, Facebook, Youtube und Google treffen die schärfsten Pflichten.

Der DSA verpflichtet alle Online-Plattformen zur Einrichtung eines sogenannten Melde- und Abhilfeverfahrens für rechtswidrige Inhalte. Dabei müssen die Plattformen es ihren Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte direkt auf der Plattform gut sichtbar und leicht zugänglich zu melden. Auf diese Meldung müssen die Plattformen dann reagieren und ggf. einen rechtswidrigen Inhalt löschen bzw. den Zugang zu ihm sperren. Rechtswidrige Inhalte sind dabei alle Informationen, die nicht im Einklang mit dem Recht der Union oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen; also zum Beispiel alle Inhalte, die gegen das deutsche Strafgesetzbuch verstoßen.

Der DSA gilt für die sehr großen Online-Plattformen bereits seit dem 25. August 2023 und wird für diese direkt durch die Europäische Kommission beaufsichtigt. Für alle anderen Plattformen wird er ab dem 17. Februar 2024 gelten. Da die Pflichten aus dem DSA unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, bedarf es keiner Umsetzung mehr in nationale Gesetze. Die oben dargestellten Pflichten sind dabei im DSA abschließend geregelt, d. h. die Mitgliedstaaten können keine abweichenden oder weitergehenden Regelungen durch nationale Gesetze schaffen.

Der DSA enthält neue Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger auf allen Plattformen in der EU: Der DSA verbietet auf Minderjährige abgestimmte Werbung auf der Grundlage von Profiling. Zudem enthält er die Verpflichtung für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs), den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, wie z.B. die Verbreitung jugendgefährdende Inhalte im Internet, hierzu müssen die Anbieter Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, wie die Sperrung von Inhalten. Spezielle Kindersuchmaschinen, die Speicherung von Daten nur auf EU-Servern, eine Ausweispflicht für Apps mit Altersbegrenzung bzw. verschärfte Prüfung der Datenspeicherung und Altersbegrenzung für Apps mit Ausweispflicht sind nicht vorgesehen.

Die JPT-Teilnehmenden fordern das Recht auf Verschlüsselung. Die Einführung dieses Rechts ist Teil der Digitalstrategie der Bundesregierung. Die Umsetzung des Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen zur konkreten Ausgestaltung und zur Umsetzung dauern an. Das BMDV bereitet einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vor, der das Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Teil des Rechts auf Vertraulichkeit der Kommunikation (Fernmeldegeheimnis) bei nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten (insb. Messenger) und entsprechende Transparenzpflichten der Diensteanbieter vorsieht.

Um die Durchsetzung individueller Rechte zu erleichtern, erarbeitet das BMJ derzeit einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt. Dieses Gesetz betrachtet u. a. die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte als eine Form von digitaler Gewalt. Daran anknüpfend soll das Gesetz Betroffenen zum einen ermöglichen, die Identität der Täterin oder des Täters im Wege eines gestrafften gerichtlichen Verfahrens effizient zu ermitteln, damit diese ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen können. Zum anderen soll ein Verfahren geschaffen werden, um ein für schwerwiegende Rechtsverletzungen genutztes Konto auch dann sperren zu können, wenn die Identität der Täterin oder des Täters nicht bekannt ist.

Für die Bundesregierung hat es höchste Priorität, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen zu verhindern. Der Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll als gemeinsames europäisches Vorgehen klare und dauerhafte Rechtsgrundlagen schaffen. Es ist wichtig, die Anbietenden von digitalen Plattformen zu adressieren. Damit wird eine deutliche Stärkung von Präventionsmaßnahmen und eines kindgerechten Online-Umfelds erreicht. Mit der geplanten Einrichtung eines EU-Zentrums zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden effektive Meldeprozesse, Unterstützung von Betroffenen, Reduzierung der Verfügbarkeit von Missbrauchsmaterial und eine bessere Prävention geschaffen.

Die Kampagne „Sounds Wrong" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde in diesem Jahr neu aufgelegt und klärt Kinder, Jugendliche sowie deren erwachsene Bezugspersonen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Das Bundeskriminalamt hat mit Providern und Diensteanbietern im Rahmen einer Modellkooperation gemeinsame Maßnahmen mit dem Ziel vereinbart, die Minderjährigen möglichst effektiv vor Cybergrooming zu schützen. So nutzt der Betreiber der deutschen Chatcommunity „Knuddels“ verschiedene technische Maßnahmen, um unangemessene Inhalte zu erkennen, die Nutzerinnen und Nutzer auf Verstöße hinzuweisen und dadurch bereits im Vorfeld von Straftaten zu intervenieren.

Sehr große Online-Plattformen werden im DSA insbesondere dazu verpflichtet, sogenannte systemische Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Systemische Risiken sind all jene Gefahren, die sich etwa aus der Gestaltung, Funktionsweise oder der Nutzung von Online-Plattformen ergeben. Davon ist auch die Verwendung von Algorithmen erfasst. Als Beispiel für systemische Risiken nennt der DSA unter anderem die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, nachteilige oder negative Auswirkungen der durch die EU-Grundrechtecharta geschützten Grundrechte (z. B. die Achtung der Menschenwürde und des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, Meinungs- und Informationsfreiheit), geschlechtsspezifische Gewalt und der Schutz von Minderjährigen. Auch Inhalte, die zwar nicht rechtswidrig aber dennoch schädlich sind („lawful but awful“), sollen berücksichtigt werden. Die Online-Plattformen sollen besonders darauf achten, wie ihre Dienste zur Verbreitung oder Verstärkung irreführender oder täuschender Inhalte, einschließlich Desinformation, genutzt werden. Sofern systemische Risiken von den Plattformen erkannt werden, sind sie dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Dazu zählen z. B. die Anpassung der Gestaltung oder Funktionsweise ihrer Dienste, die Anpassung von algorithmischen Systemen und die Kennzeichnung von erzeugten oder manipulierten Bildern und Videos.

Sämtliche Online-Plattformen, also auch die kleineren, werden im DSA dazu verpflichtet, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in klarer und verständlicher Weise darzulegen, wie ihre Empfehlungssysteme (algorithmische Empfehlungen, Einstufung und Priorisierung von Informationen) funktionieren und ob und wie Nutzerinnen und Nutzer diese beeinflussen können.

Zudem wird auf europäischer Ebene gerade mit der KI-Verordnung ein Regelungsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) verhandelt. In der KI-Verordnung sind auch grundsätzliche Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von Chatbots und „Deep Fakes“ sowie für weitere KI-generierte Inhalte vorgesehen.

Der Einsatz von algorithmischen Entscheidungssystemen und KI birgt Diskriminierungsrisiken in einer neuen Dimension. Was auf den ersten Blick neutral wirkt, kann Vorurteile und Stereotype verwenden und die Ausgrenzung bestimmter Gruppen von Menschen verstärken. Für betroffene Menschen ist oft nicht nachvollziehbar, wie Entscheidungen getroffen werden und ob sie diskriminiert wurden. Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2023 veröffentlichte Studie zeigt, wo Lücken im rechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme bestehen und wie diese geschlossen werden können.

Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu TOP 5.8 der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder aus dem Jahr 2022.

Europa & die Welt

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Stärkung des EU-Parlaments

Mehr Transparenz bei EU-Abläufen

EU-Jugendprojekte bekannter machen

Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich Frieden & Sicherheit

Jugendaustauschprojekte mit Ländern des globalen Südens

Erarbeitung antikolonialer Lehrpläne

Mehr erfahren

Antwort der Bundesregierung

Über die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ermöglicht die Bundesregierung den bundeszentralen Trägerinnen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Erprobung und Realisierung verschiedener Formate des internationalen Austauschs von Jugendlichen.

Bei der Förderung aus dem KJP sind die Träger unabhängig in ihrer Entscheidung, mit welchen Ländern sie zusammenarbeiten, und sie können dementsprechend ohne staatliche Vorgaben in großer Vielfalt die Partnerlandinteressen der jungen Menschen aufgreifen. Zudem wird den Trägern die Erprobung und Realisierung verschiedener Formate des internationalen Austauschs von Jugendlichen ermöglicht. Auch die Formen und Methoden der Ansprache junger Menschen zur Teilnahme an den Begegnungen werden von den Trägerinnen und Trägern ihren Zielgruppen gemäß bestimmt.

Seit dem Weltgipfel in Johannesburg 2002 („Rio+10“) werden Jugenddelegierte zur UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung entsandt. Nach Rio+20 wurde die Kommission durch das hochrangige politische Forum für Nachhaltige Entwicklung bei den Vereinten Nationen abgelöst. Die Jugenddelegierten geben dort als Teil der deutschen Delegation jungen Menschen aus Deutschland eine Stimme. Jährlich werden seit 2005 auch Jugenddelegierte zur UN-Generalversammlung vom Deutschen Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit und von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) in Kooperation mit dem Auswärtige Amt (AA) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgewählt.

Die Youth7-Gipfel (Y7) sind als jugendpolitische Dialog- und Beteiligungsprozesse mittlerweile ein festes Element der G7 und bringen junge Delegierte aus den G7-Mitgliedsstaaten, der Europäischen Union sowie aus den Partnerländern zusammen. Beim Y7 diskutieren junge Erwachsene die aktuellen Themen der G7, das Programm der Präsidentschaft und eigene Schwerpunktthemen. Gemeinsam erarbeiten sie Forderungen, die in die Beschlüsse der G7-Staaten einfließen sollen. Gleiches gilt für den Youth20-Gipfel (Y20) im Rahmen der G20.

Als vorpolitisches Instrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zur Krisenprävention und Krisenbewältigung fördert das AA Projekte internationaler Jugendbegegnungen mit dem Ziel, gegenseitiges Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten Themen zu fördern, Toleranz zu stärken sowie Vielfältigkeit zu erleben und wertzuschätzen. Das Programm gilt weltweit. Daneben bietet die vielfältige Unterstützung zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Partnerländern, die in hohem Maße gerade von jungen Menschen getragen wird, zahlreiche Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten für Begegnungen und Austausch, oft zu Fragen inner-gesellschaftlicher Entwicklungen oder nachbarschaftlicher Beziehungen und Verständigung.

Das AA hat gemeinsam mit der DGVN am 15./16. Juni 2023 eine Jugendkonferenz unter der Überschrift „Die UN und Wir. Jugend gestaltet globale Zukunft“ im AA organisiert, an der ca. 200 Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland zwischen 14 und 18 Jahren sowie ca. 75 junge Erwachsene bis 25 Jahren teilgenommen haben. Im Rahmen der Jugendkonferenz haben die Schülerinnen und Schüler verschiedene Themen (Frieden und Sicherheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit, Bildung und digitalen Wandel) diskutiert und Vorschläge für eine jugendorientierte Außenpolitik erarbeitet.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schafft zudem Austauschmöglichkeiten durch internationale Jugendbegegnungen. Es fördert mit dem weltwärts-Programm einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst für junge Menschen. Das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk (DAJW) hat sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen der beiden Nachbarkontinente darin zu unterstützen, sich gemeinsam für eine nachhaltige soziale, ökonomische und ökologische Entwicklung zu engagieren. Weltwärts bringt Menschen in und aus Deutschland, Asien, Afrika, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa zusammen um gemeinsam im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu lernen und zu wachsen. Die Freiwilligen werden durch weltwärts motiviert und für ein über den Freiwilligendienst hinausreichendes entwicklungspolitisches, gesellschaftliches Engagement als Beitrag zu mehr globaler Gerechtigkeit gestärkt.

Das weltwärts-Programm leistet als non-formales Bildungsprogramm bei den Freiwilligen sowie mittelbar in ihrem Umfeld einen Beitrag zum Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen, um nachhaltige Entwicklung im Sinne des Sustainable Development Goal (SDG) 4.7 zu fördern.

  • Durch die Teilnahme am Freiwilligendienst erlangen junge Menschen ein erweitertes Verständnis für globale Zusammenhänge.
  • Die Teilnehmenden werden auf globale Ungleichgewichte aufmerksam gemacht und zu solidarischem Handeln befähigt.
  • weltwärts motiviert junge Menschen dazu, sich gemeinwohlorientiert und im Sinne der Agenda 2030 zu engagieren.
  • weltwärts steigert bei jungen Menschen das Interesse an einer Tätigkeit in gemein-wohlorientierten oder entwicklungspolitisch relevanten Berufsfeldern.

Eine vertiefte Partnerschaft auf Augenhöhe mit dem Nachbarkontinent Afrika, die der Bedeutung und den Potentialen des Kontinents Rechnung trägt – dieses Ziel verfolgt das BMZ mit seiner Afrikastrategie. Vor diesem Hintergrund rief das BMZ im Jahr 2021 das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk (DAJW) ins Leben.

Mit der Programmlinie Teams up! bringt das DAJW Jugendgruppen aus Deutschland und afrikanischen Ländern zusammen. Die Programmlinie Team works! ermöglicht jungen Fachkräften einen Einsatz in Unternehmen, Betrieben oder anderen Institutionen in Deutschland und Afrika. So schafft das DAJW Raum für gemeinsames Lernen und Gestalten. Während der Begegnungen auf und mit ihrem Nachbarkontinent sammeln die jungen Menschen Erfahrungen, lernen neue Perspektiven kennen und knüpfen Kontakte, die sie in ihrem Engagement für nachhaltige Entwicklung stärken.

Mit seinen beiden Programmlinien unterstützt das DAJW junge Menschen in Deutschland und den Ländern Afrikas, an der Verwirklichung der 17 SDGs mitzuwirken und sich zu für eine globale Gerechtigkeit einzusetzen.

Ziel der feministischen Außenpolitik ist es, die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken. Dazu gehört auch, dass wir die Anliegen der Menschen im globalen Süden in das Zentrum unserer Aufmerksamkeit rücken. Um zu verstehen, welche Bedürfnisse zum Beispiel die Jugend in den Staaten des globalen Südens hat, müssen wir zuhören, voneinander lernen und auch Jugendlichen ermöglichen, „agents of change“ zu werden.

Das Auswärtige Amt (AA) fördert Projekte mit dem Ziel, das Vertrauen in Europa zu stärken und den (jungen) Menschen den Wert Europas bewusst zu machen. Insbesondere die Verbreitung des europäischen Gedankens in der Öffentlichkeit und eine positive Berichterstattung bilden dabei essenzielle Schwerpunkte der Projekte.

Eine Arbeitsgruppe im AA zu oben genanntem Thema diskutierte die verschiedenen Möglichkeiten, jungen Menschen Europa näher zu bringen und eine langfristige Beteiligung zu gewährleisten. Aus den Diskussionen resultierte die Erkenntnis, dass bei politischer Bildungsarbeit weiter Verbesserungspotenzial besteht. Weiter gilt es, Jugendbeteiligung auf EU-Ebene nachhaltig stetig auf- und auszubauen. Zusätzlich wurde festgehalten, dass die Förderung der europäischen Identität konkrete Beteiligungsmöglichkeiten erfordert, welche entsprechend kommuniziert werden müssen.

Bei den JPT2023 haben sich die Teilnehmenden auch mit der Weiterentwicklung des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene beschäftigt, einem europäischen Prozess zur Beteiligung junger Menschen an Jugendpolitik auf EU-Ebene. Der Deutsche Bundesjugendring, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die anderen Mitglieder der Nationalen Arbeitsgruppe befassen sich regelmäßig mit der Weiterentwicklung des EU-Jugenddialogs in Deutschland und werden die Vorschläge in eine ihrer nächsten Sitzungen mitnehmen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Zur Umsetzung des EU-Jugenddialogs in Deutschland werden in jedem Jahr mehrere Dialogevents organisiert – an verschiedenen Orten im Bundesgebiet sowie digital. Die Veranstaltungen stehen selbstverständlich allen interessierten jungen Menschen offen, egal welche Staatsbürgerschaft oder welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Wer für die Teilnahme Unterstützung benötigt, kann sich gerne an das Referat Jugenddialog beim Bundesjugendring wenden (z. B. Erstattung von Reisekosen, Gebärdensprachdolmetschung). Das jump-Team ist mittlerweile in fast allen Bundesländern vertreten; neue Mitglieder können fortlaufen einsteigen.