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Antwort der Bundesregierung

Bei den JugendPolitikTagen 2021 sind viele Ideen und Empfehlungen entstanden und der Bundesregierung übergeben worden. Hier könnt ihr das Feedback zu den einzelnen Empfehlungen nachlesen.

Liebe Teilnehmerinnen
und Teilnehmer der JugendPolitikTage 2021,

zusammen mit 550 anderen engagierten jungen Menschen habt Ihr auf den diesjährigen JugendPolitikTagen Eure Ideen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung erarbeitet. Mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesregierung und Zivilgesellschaft habt Ihr nicht nur Fragen diskutiert, die allein für junge Menschen relevant sind, sondern über die wichtigen Herausforderungen unserer Zeit beraten.

Eure zentralen Ideen und Empfehlungen wurden zum Abschluss der JugendPolitikTage symbolisch der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend übergeben, die in den letzten Jahren intensiv an der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie gearbeitet hat.

Ihr habt deutlich gemacht, dass die Jugendstrategie auch zukünftig weitergeführt und nachhaltig umgesetzt werden muss. Die Empfehlungen zeigen aber auch, was aus Eurer Sicht bei der Jugendstrategie weiter vorangebracht werden sollte.

Diese Impulse sind wichtig, denn für die Bundesregierung ist klar: Eine Jugendstrategie kann nicht ohne diejenigen entwickelt werden, um die es geht – Jugendliche und junge Erwachsene. Deshalb vielen Dank für Euren Einsatz, Eure Arbeit und Eure Ideen! Dies alles zeigt, wie wichtig es ist, Eure Meinungen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Da es bei einigen Eurer Ideen und Empfehlungen inhaltliche Überschneidungen und gleichgelagerte Vorschläge gab, haben wir diese entsprechend den Handlungsfeldern der Jugendstrategie gegliedert und die Antworten thematisch zusammengefasst. Wir hoffen, Ihr findet Euch und Eure Ideen trotzdem wieder. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung einiger Eurer Vorschläge nicht in die Aufgabenkompetenz der Bundesregierung fällt. Wo dies der Fall ist, weisen wir darauf auch hin, wohl wissend, dass dies nicht immer für Zufriedenheit sorgen wird.

Bei der Erarbeitung Eurer Ideen und Empfehlungen habt Ihr in Euren Arbeitsgruppen sicherlich auch die Erfahrung gemacht, nicht immer einer Meinung zu sein und Kompromisse finden zu müssen. Diskussionen und das Ringen um Mehrheiten und Lösungen gehören zu den Grundregeln und Stärken unserer Demokratie. Es ist uns daher ein Anliegen, Euch diese erste Rückmeldung zu geben, auch wenn damit nicht immer eine volle Zustimmung zu Euren Empfehlungen einhergeht oder eine sofortige Umsetzung angekündigt werden kann.

Seit den JugendPolitikTagen ist schon einiges passiert. Die Bundesregierung hat sich mehrfach mit Euren Ergebnissen auseinandergesetzt – unter anderem bereits am 12. Mai 2021, also direkt nach den JPT, in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend, aber auch darüber hinaus in den zuständigen Arbeitsbereichen einzelner Ministerien. Die Ressorts haben aus ihrer jeweiligen Fachperspektive auf Eure Empfehlungen geantwortet. Auf dieser Basis können wir Euch nun aus heutiger Sicht ein erstes Feedback zu Euren Empfehlungen geben. Dieses Feedback ist nicht final, denn natürlich arbeiten wir an den Themen weiter. Wir werden auch sehen, welche Dynamik durch das Ergebnis der Wahlen zum Deutschen Bundestag entsteht. Wir bleiben also dran und werden Euch informieren, wie es mit Euren Empfehlungen und der Jugendstrategie in der nächsten Legislaturperiode weitergeht. 

Zukunft, Generationendialog & Jugendbilder

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die Rente sichern

Weniger Ungleichheit durch Steuerausgleich

Das Klima enkeltauglich machen

Distanz zwischen Jugend und Politik überwinden

Ein Bundes-Jugend-Rat

Digitale Teilhabe fördern

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Antwort der Bundesregierung

Es gibt sehr verschiedene Anlageformen, eine Bildungsinitiative zur Altersvorsorge sollte sich somit nicht – wie von den AG-Teilnehmenden empfohlen – ausschließlich auf die Förderung der Aktienanlage konzentrieren. Maßnahmen wie die vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Einführung der digitalen Rentenübersicht sollen das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern und damit auch zum weiteren Auf- und Ausbau der privaten Altersvorsorge (und der Betriebsrente) beitragen.

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung das Kindergeld erhöht und den steuerlichen Kinderfreibetrag entsprechend angepasst. Dies hat zu einer spürbaren Steigerung des verfügbaren Einkommens bei Familien geführt. Mit der Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes hat die Bundesregierung zusätzlich Erleichterungen für Familien mit geringem Einkommen geschaffen. Um jungen Menschen faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert und die Berechnung des Kinderzuschlags neu gestaltet.

Eine globale effektive Mindestbesteuerung ist Teil der Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Das Projekt von OECD und G20 befindet sich auf der Zielgeraden. Bereits 134 (von 139) Staaten haben dem von der OECD vorgelegten Grundkonzept zugestimmt. Beim Treffen der der G20-Finanzminister am 13. Oktober 2021 sollen die Projektarbeiten politisch abgeschlossen werden. Die neuen Regelungen sollen 2023 in Kraft treten.

Im Juni 2021 hat die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit, die sich auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 beschäftigen wird, ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission hat am 30. September 2021 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt.

Das Querschnittsthema „Jugendgerechte Kommunikation“ ist mit der Verabschiedung der Jugendstrategie der Bundesregierung immer wichtiger geworden. In einer starken demokratischen Gesellschaft darf Kommunikation – gerade auch mit jungen Menschen – keine Einbahnstraße von Seiten der Politik sein. Aus diesem Grund wurde die Webseite jugendstrategie.de eingerichtet. Ziel ist es, Informationen zu allen Politikfeldern auf Bundesebene, die für Jugendliche relevant sind, zu liefern und über neue Formate den Austausch zwischen Jugend und Politik zu verbessern. Die Jugend-Redaktion jung genug (Instagram-Kanal: jung_genug) wurde ins Leben gerufen, um junge Menschen und ihre Perspektiven direkt sichtbar zu machen und neue Gelegenheiten für einen Dialog zu schaffen.

Auch die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) erbringen zahlreiche Angebote im Bereich „Jugendgerechte Gesellschaft“. Auf Grundlage einer Aufstockung des Bundesprogramms in Höhe von 10 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Projekt „MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern & Jugendlichen“ ins Leben gerufen. Hierin erhalten die Mehrgenerationenhäuser (MGH) finanzielle und fachliche Unterstützung beim (Wieder)Auf- und Ausbau von Angeboten für Kinder und Jugendliche.

Beteiligung, Engagement & Demokratie

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Verschwörungsmythen auflösen

Hassrede entgegenwirken

Prävention von rechtem Terror

Politische Bildung ausbauen

Überprüfung der Jugendstrategie

Wahlrecht ab 16

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Antwort der Bundesregierung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bietet zur Stärkung der politischen und kritischen Bildungsarbeit gegen Verschwörungstheorien, Hassrede und Terrorismus zahlreiche Formate an, u. a. Fachtage, Online- und Offline-Publikationen oder auch Podcast- und Video-Formate. Formate der BpB zum Thema Verschwörungsideologien sind u. a. „Die 'Wahrheit' in Zeiten von Corona“, das Social Media-Format „Wahre Welle“ oder die Publikation „Was tun gegen Verschwörungsideologien?“. Online-Fachtage und weitere Veranstaltungen für spezifische Zielgruppen zum Themenkomplex Verschwörungsideologien sind in Vorbereitung. Zum Thema Terrorismus sind von der BpB eine umfassende Publikation, eine Fachtagung im Oktober 2021 sowie ein mehrteiliger Podcast in Vorbereitung.

Das Bundesjugendministerium fördert seit langem die bundeszentralen Träger der politischen Jugendbildung mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan. Diese Förderung wurde 2021 dauerhaft um 3 Mio. € erhöht. Das Bundesjugendministerium setzt sich dafür ein, die politische Bildung im gesamten Feld der Kinder- und Jugendarbeit weiter zu stärken. Dies entspricht auch der Forderung der Expertinnen und Experten im 16. Kinder- und Jugendbericht.

Die Staatsministerin für Digitalisierung gründete das „Netzwerk für digitale Aufklärung“, um Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, sich über die Herausforderungen des Digitalzeitalters zu informieren. Ein Pilotprojekt des Netzwerks ist eine Suchmaschine, von der aus ressortübergreifend nach Themen der Bundesregierung gesucht werden kann. Bisher gab es keine Möglichkeit, sich zentral über die Informationsangebote und Projekte der Bundesregierung zu informieren, vielmehr mussten die Informationen auf unterschiedlichen Websites zusammengesucht werden. Zudem hat die Staatsministerin einen Podcast zu Themen der digitalen Aufklärung ins Leben gerufen.

Das Bundesjugendministerium fördert über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zahlreiche Modellprojekte in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. In aktuell 330 lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ werden außerdem Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse unterstützt. Ein wesentlicher Teil der Partnerschaften für Demokratie sind die lokalen Jugendforen. Darüber können Jugendliche sich untereinander vernetzen, an Entscheidungsprozessen in ihrer Kommune mitwirken und eigene Projektideen entwickeln. Das Themenfeld Engagement gegen Hass im Netz bildet eine Querschnittsaufgabe über alle Programmbereiche hinweg. Das Bundesprogramm soll bis 2023 auf 200 Mio. € anwachsen und u. a die außerschulische Bildung, auch in Zusammenarbeit mit Schulen weiter stärken.

Mit der Initiative „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ unterstützt das Bundesjugendministerium die 800 Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendforen durch Beratung, Vernetzung, Information und Qualifizierung und trägt somit zur Stärkung einer vielfältigen Beteiligungslandschaft bei. Die im Frühjahr dieses Jahres gestartete „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ stellt bundesweit Angebote der politischen Bildung für interessierte Jugendliche und Fachkräfte aus Kinder- und Jugendparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung zur Verfügung.

Parallel zur Bundestagswahl findet mit Unterstützung des Bundesjugendministeriums in allen 16 Bundesländern an weiterführenden Schulen und weltweit an deutschen Auslandsschulen eine Juniorwahl statt. Diese hat bei der letzten Bundestagswahl rund eine Mio. Kinder und Jugendliche erreicht. Der Höhepunkt liegt in einer simulierten Wahl in der Woche vor dem Wahlsonntag. Das Ergebnis wird am Wahlsonntag veröffentlicht.

Darüber hinaus fördert und begleitet das Bundesjugendministerium bereits seit langem die U18-Wahlen des Deutschen Bundesjugendrings. Die U18-Wahlen werden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Die aktuelle U18-Bundestagswahl am 17.09.2021 hat mit ca. 262.200 Kindern und Jugendlichen eine erfreulich hohe Resonanz erfahren. Die Wahl wurde von vielen Ehrenamtlichen in rund 2.700 Wahllokalen unterstützt.

Mit der Youtube-Videoreihe ABDELKRATIE hat die BpB ein Format geschaffen, in dem sie sich auf jugendgerechte Weise mit den Grundlagen von Rechtsstaat und Demokratie auseinandersetzt. Die neue Staffel „ABDELKRATIE goes wählen“, die ab August 2021 ausgestrahlt wird, dreht sich rund um die Bundestagswahl am 26.09.2021. Im Projekt „Die Verfassungsschüler“ wird Fachpersonal an Schulen und in der Jugendarbeit darin geschult, junge Menschen in ihrer politischen Selbstwirksamkeit zu stärken.

Um Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit noch wirksamer zu bekämpfen, hat die Bundesregierung einen Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet, der im November 2020 einen 89 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt hat. Für die Jahre 2021 bis 2024 stellt die Bundesregierung über 1 Milliarde € für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zur Verfügung. Im Herbst 2019 wurde im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem eine zentrale Koordinierungsstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Bestrebungen im öffentlichen Dienst eingerichtet. Deren Arbeit fokussiert sich zunächst auf extremistische Bestrebungen in Sicherheitsbehörden. Diesbezüglich hat das BfV im Oktober 2020 einen ersten Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ vorgelegt. Darin werden auch umfangreiche Maßnahmen der Sicherheitsbehörden dargestellt, die bereits ergriffen wurden und laufend umgesetzt werden.

Zur nachrichtendienstlichen Beobachtung u. a. von Anhängern extremistischer Verschwörungsideologien/den extremistischen Teilen der Corona-Protestbewegungen hat das BfV den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ und innerhalb dieses Bereichs das bundesweite Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ eingerichtet.

Um jugendliche Interessensvertretungen und Vertreterinnen bzw. Vertreter der Zivilgesellschaft kontinuierlich am Prozess der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie zu beteiligen, hat das Bundesjugendministerium einen Beirat einberufen. Die Mitglieder des Beirats diskutieren unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks und dem Co-Vorsitz der AGJ-Vorsitzenden Prof. Dr. Karin Böllert regelmäßig die Themen der Jugendstrategie. Die direkte Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird handlungsfeld- und themenspezifisch durch diverse Beteiligungsformate sichergestellt. So können sich mehr Jugendliche und vor allem auch mit diversen Hintergründen beteiligen.

Stadt & Land, Wohnen & Kultur

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Mobilität auf dem Land

Bleibeperspektiven auf dem Land

Jugendpolitik auf dem Land

Jugendliche Freiräume

Bezahlbarer Wohnraum

Mobilität in den Innenstädten jugendgerecht erweitern

Jugendkultur für alle

Brücken zwischen den Generationen bauen

Politische Teilhabe der Jugend

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Antwort der Bundesregierung

Ziel ist es, dass Jugendliche überall in Deutschland gute Bedingungen für ihr Aufwachsen vorfinden. Dazu gehören gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land: Mit diesem Thema hat sich die Bundesregierung intensiv im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschäftigt, in der bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen wurden. Eine Zusammenfassung des Umsetzungsstands und ein Ausblick auf die weiteren Ziele der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse finden sich in der Zwischenbilanz der Bundesregierung zur Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode.

Die Zahl der gigabitfähigen Internetanschlüsse in den Haushalten hat sich innerhalb der letzten Jahre deutlich erhöht. Damit Jugendliche auch in ländlichen Gebieten gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren, strebt der Bund den flächendeckenden Breitbandausbau an. Dafür wurde auch das laufende Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau im April 2021 zusätzlich um die sogenannte „Grau-Flecken-Förderung“ erweitert. Inklusive der Erlöse aus der 5G-Frequenzversteigerung betragen die in mehrjährigen Teilbeträgen bereitgestellten Bundesmittel rund 12 Mrd. €. Über weitere Mittelzuweisungen wird jährlich entschieden.

Die Zahl der Studierenden ist im vergangenen Jahrzehnt viel schneller gewachsen als das Angebot an Wohnraum. Gründe sind der generelle Zuzug in viele Großstädte und der verzögert reagierende Bausektor, was zu Angebotsverknappung und Preissteigerungen geführt hat. Das Bundesministerium für Bildung (BMBF) und Forschung erfasst kontinuierlich die Lebenssituation von Studierenden, aktuell seit Mai 2021 mit der Befragung „Studieren in Deutschland“ und verbessert damit die Informations- und Datengrundlage zum studentischen Wohnen. Der Bund stellt seit 2020 neue Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereit, die Länder rufen Mittel ab und setzen sie ein. Die Entscheidung, ob diese Mittel für Studierenden-Wohnheimbau und -sanierung verwendet werden, liegt bei den Ländern. Dass der Bau und die Instandhaltung von Studierenden-Wohnheimen eine wichtige Aufgabe sind, die langfristig und nachhaltig geplant werden müssen, ist absolut zutreffend. Maßgebliche Akteure sind hier die 57 Studierendenwerke und die Länder (sowie auch private Investoren).

Der konkrete Vorschlag eines Community Managers bzw. einer Community Managerin bedarf weiterer Erläuterung: Soll dieser bzw. diese auf lokaler oder regionaler Ebene angesiedelt sein? Für Jugendliche und junge Erwachsene oder alle Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Gemeinwesen? Hier ist zu prüfen, inwiefern schon bestehende Beteiligungsangebote (Partnerschaften für Demokratie, Beteiligungskoordinatoren und -koordinatorinnen einiger Landesjugendringe, Stadtteilbüros und Quartiersmanagements, Dorfmoderation u. ä.) bereits im diesem Sinne wirken oder deren Arbeitsbereich entsprechend ausgebaut werden könnte.

Der Bund unterstützt die Errichtung und Gestaltung von Grünflächen mit Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung. Kommunen sind Antragsteller und haben Planungshoheit. Die gezielte Beteiligung von Jugendlichen bei Planungsprozessen durch die Kommunalverwaltung ist erforderlich.

Vielfalt & Teilhabe

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Mehr Bildungsarbeit für Antidiskriminierung und Antirassismus

Politische Beteiligung junger Menschen durch Jugendquote stärken

Engagement fördern

Diversität normalisieren

Rechtliche Gleichstellung queerer Personen

Gendergerechte Sprache fördern

Bewusstsein erhöhen

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Menschen mit Behinderung repräsentieren

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Antwort der Bundesregierung

Die Jugendstrategie formuliert das Ziel einer vielfältigen Gesellschaft auf Basis demokratischer Werte, in der strukturelle Diskriminierung thematisiert und Ausgrenzung nicht akzeptiert wird. Im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit und Qualitätssicherung tut die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) genau dies, ebenso wie die Träger der außerschulischen Arbeit (z. B. AdB-Jahresthema 2021: „Was WEISS ich? Rassismuskritisch denken lernen! Eine Kernaufgabe für Gesellschaft und Politische Bildung“). Auch in der schulischen Bildung erfolgt dies nach Einschätzung der BpB bereits breit, wenngleich in der Kultusverwaltung oder auf der Ebene der Kultusministerkonferenz hier noch keine Standards etabliert sind.

Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird das Kompetenzzentrum „Rassismus gegen Schwarze Menschen gefördert, das u. a. auch an der Überarbeitung von Unterrichtsmaterialien und der Erstellung kritischer Bildungsmaterialien beteiligt ist. Das Kompetenznetzwerk „Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bundesweit zu vernetzen und Foren bereitzustellen, die zur Interessenartikulation genutzt werden können sowie sie in ihrer Organisationsentwicklung zu unterstützen.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, in einer Studie zu Alltagsrassismus die Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen zu erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind. Zudem wurde eine Untersuchung des Polizeialltags beauftragt. Ziel beider Studien ist es, den Polizeialltag mit seinen spezifischen Herausforderungen, das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft und die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen genauer zu analysieren.

Hierzu sind Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung notwendig, da es hierzu keine Position oder Entscheidung gibt.

Hierzu sind Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung notwendig, da es hierzu keine Position oder Entscheidung gibt.

Tatmotive, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder sexuelle Identität richten, unterfallen bereits seit dem Jahr 2015 den „sonst menschenverachtenden“ Beweggründen nach § 46 Absatz 2 StGB. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich in den amtlichen Begründungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus dem Jahr 2014 und zum Gesetzentwurf Hasskriminalität aus dem Jahr 2020 betont. Diese Motive sind daher grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" wird seit Beginn der zweiten Förderperiode im Jahr 2020 erstmalig ein Kompetenznetzwerk im Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit gefördert, das Informationen bundesweit bündelt, fachliche Beratung bereitstellt und einen Transfer von erfolgreichen Präventionsansätzen in Bundes-, Landes- und kommunale Strukturen gewährleisten soll.

Die Seite www.meintestgelaende.de bietet Jungen*, Mädchen* und Jugendlichen aller Geschlechter eine Onlineplattform, auf der sie Geschlechterthemen und intersektionelle Perspektiven auf Geschlechterfragen präsentieren sowie in Begegnungen miteinander diskutieren. Auf dem Regenbogenportal – dem Wissensnetz für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt finden junge Menschen Anlaufstellen, insbesondere auch in ländlichen Regionen mit geringer queerer Infrastruktur. Um die Akzeptanz der gendersensiblen Sprache zu erhöhen, fördert das Bundesjugendministerium die Seite www.genderleicht.de des Journalistinnenbundes.

Der im Mai 2019 versandte Referentenentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes wurde mit den Verbänden diskutiert und es wurden auf verschiedenen Ebenen intensive Gespräche geführt, um dieses Vorhaben in dieser Legislaturperiode voranzutreiben und möglichst abzuschließen. Leider konnte in der Bundesregierung keine Einigung erzielt werden, die den Interessen der Betroffenen gerecht wird. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen für eine Änderung des Geschlechtseintrags. Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen von Mai 2021 ist ein politischer Kompromiss erzielt worden, so dass ein Mindestschutzniveau sichergestellt ist. Die Prüfung von Erweiterungen ist Gegenstand der Evaluierung des Gesetzes.

Das Bundesjugendministerium begrüßt die Forderung nach der gänzlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die umfassende Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Ausschüssen. Im Übrigen sind hier die Abstimmungen zu Euren Empfehlungen noch nicht abgeschlossen. Das Bundesozialministerium plant ein Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Identifizierung von Verbesserungsansätzen für mehr Inklusion und gezieltere Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern bzw. Jugendlichen.

Bildung, Arbeit & Freiräume

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Bildungspolitischen Flickenteppich abschaffen

Wissen fördern durch Inklusion

Alternative Bewertungsformen

Digitalisierung

Faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen

Digitalisierung der Arbeitswelt

Angemessene Entlohnung des Freiwilligendienstes

Chancengleichheit im Bildungssystem

Finanzielle Freiräume für Studierende und Schüler*innen schaffen

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Antwort der Bundesregierung

Der Wunsch, Bildungspolitik stärker von der Bundesebene zu steuern und praxisorientierter zu gestalten, wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer wieder an die Bundesregierung herangetragen. Aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland liegt die Zuständigkeit, z. B. für die Ausgestaltung der Lehrpläne, bei den Bundesländern. Die Länder stimmen sich in der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder“ (KMK) ab und vereinbaren gemeinsame Bildungsstandards, um gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Seit Mai 2021 wird die KMK zusätzlich von einer „ständigen wissenschaftlichen Kommission“ beraten, deren Aufgabe es sein wird, das Bildungswesen weiterzuentwickeln und Antworten auf aktuelle Herausforderungen zu finden.

Um die Schulen flächendeckend mit einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur auszustatten, hat die Bundesregierung mit dem DigitalPakt Schule eine Finanzhilfe im Umfang von 5 Mrd. € verwirklicht, die den Ländern zur Umsetzung zur Verfügung stehen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden diese Mittel für drei zusätzliche Programmteile erheblich aufgestockt. Jeweils 500 Mio. € stehen für mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und für die Administration der IT-Systeme zur Verfügung. Der DigitalPakt summiert sich damit auf 7,5 Mrd. € aus Bundesmitteln. Die Länder steuern zusätzlich 10 Prozent aus Eigenmitteln bei.

Um Schülerinnen und Schüler beim späteren Berufseinstieg zu unterstützen, arbeitet die Bundesagentur für Arbeit eng mit Schulen zusammen. Berufsberaterinnen und -berater sind regelmäßig an den weiterführenden Schulen, um Jugendliche bei der Berufsorientierung zu unterstützen.

Das Bundesarbeitsministerium hat in dieser Legislaturperiode die Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungschancengesetz (2019), dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (2020) und dem Beschäftigungssicherungsgesetz (2021) weiterentwickelt und ausgebaut, um Arbeitslose, aber auch Beschäftigte und Betriebe bei den anstehenden Herausforderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung zu unterstützen. So wurde die Weiterbildungsförderung verbessert, um Beschäftigte und Betriebe bei den Herausforderungen durch Digitalisierung und Strukturwandel bestmöglich zu unterstützen, indem insbesondere die Förderleistungen für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe noch einmal ausgebaut wurden. Außerdem wurde ein Rechtsanspruch auf abschlussbezogene Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt, die noch über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Fördermöglichkeiten schließen hierbei neben geringqualifizierten Arbeitslosen auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss mit ein. Damit wurde auch eine wichtige Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie umgesetzt.

Gute Löhne werden in erster Linie durch Tarifverträge sichergestellt. Deshalb ist es notwendig, vor allem die Tarifbindung zu stärken. Die Mindestvergütung darf jenseits eines objektivierten Mindeststandards tarifliches Aushandeln verfassungsrechtlich nicht ersetzen. Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt alle zwei Jahre auf Vorschlag einer Kommission der Sozialpartner. Diese prüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei an der Tariflohnentwicklung. Gesetzliche Anpassungen in diesem Sinne sind daher bei der Bestimmung der geltenden Regelungen nicht geplant. Wichtig ist auch zu sehen, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen auch von den Ausbildungskosten abhängt. Die Corona-Pandemie hat den Ausbildungsmarkt hier zusätzlich unter Druck gesetzt. Das Angebot und die wirtschaftlichen Möglichkeiten variieren sehr stark nach Branchen und Regionen. Auch dies erfordert Augenmaß bei der Bemessung einer allgemeinen Mindestvergütung. Viele Branchen zahlen tariflich deutlich mehr als die Mindestvergütung, andere können dies nicht. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG-Novelle) erfolgt auf Vorschlag der Sozialpartner ab dem Jahr 2024 eine automatische Anpassung der Mindestvergütung an die Entwicklung der Ausbildungsvergütungen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen bei der Verwirklichung ihrer Ausbildungsziele. Förderungsberechtigt sind Schülerinnen, Schüler und Studierende, wenn sie oder ihre Eltern die Ausbildung nicht selbst finanzieren können. 2019 sind die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG in mehreren Stufen erheblich angehoben worden. Der Höchstsatz der BAföG-Förderung für Studierende liegt inzwischen bei 861 € und für Schülerinnen und Schüler bei 832 €. Weil mit den Neuerungen beim BAföG im Jahr 2019 auch die Einkommensfreibeträge angehoben wurden, spüren nun deutlich mehr Familien als früher die Entlastung bei der Ausbildung ihrer Kinder. Die Einkommensfreibeträge wurden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Auch der Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder wurde von 130 auf inzwischen 150 € monatlich angehoben, zugleich wurde das Kindesalter, bis zu dem der Zuschlag bezahlt wird, von 10 auf 14 Jahren heraufgesetzt. Ferner stieg der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen auf 8200 €, denn wer sich in der Ausbildung befindet, soll in bestimmtem Umfang auf eigene finanzielle Rücklagen zugreifen können.

Mobilität & Digitales

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Generationsübergreifende Medienbildung

Sicherheit und Datenschutz im Netz

Ein digitalisiertes Deutschland

Grüne Alternativen zum Auto

Barrierefreiheit im ÖPNV

Klimafreundlicher Güter- und Fernverkehr

Medien besser regulieren und prüfen

Medienkompetenzen für ein digitales Miteinander

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Antwort der Bundesregierung

Medienkompetenz ist ein zentraler Schlüssel, um die immer weiter fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche erfolgreich und selbstbestimmt meistern zu können. Die Bundesregierung fördert im Rahmen verschiedener Vorhaben die Aus- und Weiterbildung von digitalen Kompetenzen junger Menschen. Über die Initiative „YouCodeGirls“ des Bundesjugendministeriums sollen die Coding-Kompetenzen von Mädchen gestärkt bzw. diese für das Coding begeistert werden. Auch über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum sowie die Akademie der Kulturellen Bildung und Projektträger wie fragFINN e.V., JFF-Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis und c.i. cultures interactive e.V., die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden und sich allesamt mit Ihren aktuellen Projekten explizit an Kinder und Jugendliche richten, wird die Medienkompetenzbildung weiter vorangetrieben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verein Deutschland sicher im Netz e. V. haben im Oktober 2020 eine Cyberfibel herausgebracht. Diese ist ein Nachschlagewerk, das sich an Wissensvermittlerinnen und -vermittler sowie Bildungseinrichtungen richtet. Es geht auf Fragen zum digitalen Alltag mit konkreten Erklärungen, Hintergründen, Übungen, Handlungsempfehlungen und weiterführenden Links ein.

Plattformen müssen Verantwortung für ihre Dienstleistungen übernehmen und die Sicherheit und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen. Die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDGÄndG) sieht weitere Pflichten für die Anbieter sozialer Netzwerke vor. So soll die Strafverfolgung in sozialen Netzwerken durch eine Meldepflicht bestimmter, besonders schwerer strafbarer Inhalte an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) verbessert werden. Außerdem ermöglicht das mit dem NetzDGÄndG eingeführte Gegenvorstellungsverfahren, die Entscheidungen der Anbieter von sozialen Netzwerken über die Löschung bzw. Nicht-Löschung eines Inhalts einer zweiten Überprüfung zu unterziehen. Sorgfaltspflichten für Plattformen sind auch im „Digital Services Act“ (Gesetz über digitale Dienste) vorgesehen, der derzeit in Brüssel verhandelt wird. Diese EU-Verordnung soll Online-Plattformen stärker regulieren und ihre Verantwortlichkeiten europaweit einheitlich festlegen. Das Thema Desinformation wird vom European Democracy Action Plan (EDAP) aufgegriffen, der eine Überarbeitung des „Code of Practice on Disinformation“ vorschlägt und bei dem ebenfalls Überschneidungen mit dem geplanten Digital Services Act bestehen.

Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben im März ihre gemeinsame bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne zur IT-Sicherheit #einfachaBSIchern für Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet. Ziel der Kampagne ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich sicher im Netz bewegen und die Chancen der Digitalisierung selbst aktiv nutzen können. So werden das Risikobewusstsein für Gefahren im Netz erhöht und die eigene Lösungskompetenz gestärkt. Die Kampagne läuft offline (z. B. über Plakate, Anzeigen und Spots in Presse, Funk und Social Media, PR-Maßnahmen und Aktionen) sowie online.

Das „Bündnis für moderne Mobilität“ hat diese Themen zur Chefsache gemacht. Zahlreiche Vorschläge (z. B. die Reaktivierung von Schienen, die Stärkung des Radverkehrs etc.) sind bereits Bestandteil laufender Vorhaben. Im Rahmen seiner Arbeit hat das Bündnis, bestehend aus Bund, Ländern und Kommunen, die Mittel für den ÖPNV für die kommenden Jahre massiv erhöht. Auch das Ziel eines klimafreundlichen und effizienten Fernverkehrs wird geteilt und energisch verfolgt. Dafür will die Bundesregierung die Schiene nachhaltig stärken. Wesentliche Voraussetzungen für Wachstum und Verlagerung auf die Schiene sind laut dem Masterplan Schienenverkehr erstens die Steigerung der Kapazitäten bei Infrastruktur, Fahrzeugen sowie Personal, zweitens der Einsatz innovativer Technologien und Produkte und drittens die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene. Mit Rekordinvestitionen in die Schiene und mit dem Schienenpakt wird das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Fahrgäste im Schienenverkehr zu verdoppeln und den Anteil des Schienengüterverkehrs auf mindestens 25 % zu steigern.

Im Rahmen der Radverkehrsoffensive stellt das Bundesverkehrsministerium die Rekordsumme von knapp 1,5 Mrd. € für den Radverkehr zur Verfügung, u. a. für bundesweit neue und bessere Radwege sowie Fahrradparkhäuser. Im Rahmen des Bündnisses für moderne Mobilität wurde außerdem der Nationale Radverkehrsplan 3.0 aufgelegt sowie die Straßenverkehrsordnung novelliert, um besonders Radfahrende besser zu schützen. Die Entscheidung über die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV liegt grundsätzlich bei den Ländern und Kommunen.

Die Bundesregierung befürwortet ein Verbot von Inlands- oder Kurzstreckenflügen nicht. Da der europäische Luftverkehrsmarkt liberalisiert ist, sind zudem an Beschränkungen von staatlicher Seite hohe Hürden gesetzt. Flugpreise und Flugverbindungen werden von den Luftfahrtunternehmen frei festgelegt. Durch das Europäische Emissionshandelssystem sind Luftfahrtunternehmen hingegen verpflichtet, für Emissionen aus innereuropäischen Flügen CO2-Zertifikate vorzuweisen. Die Bundesregierung setzt sich in der EU für eine Stärkung dieses Systems ein. Nach den Plänen der Europäischen Kommission soll dafür unter anderem die kostenlose Vergabe von CO2-Zertifikaten im Luftverkehr bis 2027 enden. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf attraktive Alternativangebote zum Fliegen und damit auf Anreize zum freiwilligen Umstieg auf die Schiene wie die Förderung moderner Hochgeschwindigkeits-Bahnverbindungen und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Schiene. Mit Fertigstellung der Schnellfahrstrecke Berlin-München sind beispielsweise bereits 25 % der Reisenden auf dieser Strecke vom Flugzeug auf den Zug umgestiegen; der Luftverkehr zwischen Nürnberg und Berlin wurde eingestellt.

Im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität der Bundesregierung wurde die acatech (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften) mit dem Vorhaben eines Datenraums Mobilität (DRM) beauftragt. Dieser soll die Grundlage für künftige Intermodale Mobilitätsdatenplattformen bilden. Die Bundesregierung misst diesem Projekt große Bedeutung auch für das Gelingen der Verkehrswende und somit für das Erreichen der verkehrs- und klimapolitischen Ziele bei. Die Verpflichtung der teilnehmenden Unternehmen, sich aktiv am Aufbau der Plattform zu beteiligen, ist essentiell, muss aber in noch wesentlich größerem Ausmaß erfolgen.

Umwelt

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Grüne Energie

Nachhaltigen Konsum gewährleisten und fördern

Sozial gerechte und nachhaltige Wirtschaftspolitik

Energiewende mit Zukunftsperspektive

Verkehrswende sozial gerecht gestalten

Verschärftes Lieferkettengesetz

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Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung das Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen. Es wurde im Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und trat am 18. Dezember 2019 in Kraft. Ein Kernelement ist die Festlegung zulässiger Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges. Besonders wichtig ist der Nachsteuerungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes: Wird in einem Jahr die zulässige Jahresemissionsmenge eines Sektors überschritten, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Nach Prüfung der den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasminderung durch den Expertenrat für Klimafragen berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich.

Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die im August 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Ziel der Treibhausgasneutralität um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen. Das Klimaschutzziel für 2030 wurde von mindestens 55 % auf mindestens 65 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht, und die zulässigen Jahresemissionsmengen bis dahin wurden entsprechend angepasst. Zudem wurde der Minderungspfad für die Jahre nach 2030 konkreter geregelt. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer und freiheitsschonender zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert.

Um die erforderlichen Emissionsminderungen zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren enthält. Dieses wurde in der Folge durch weitere Maßnahmen ergänzt, etwa im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022. Aufgrund der Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge 2020 im Gebäudesektor hat die Bundesregierung im September 2021 zudem zusätzliche Maßnahmen für diesen Sektor auf den Weg gebracht.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde der Rahmen geschaffen, mit dem das Ziel von 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 und Treibhausgasneutralität in der Stromversorgung noch vor dem Jahr 2050 erreicht werden kann. Das Gesetz legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 %-Ziel 2030 erreicht werden kann. Damit die Energiewende auf den neuesten technologischen und sozialen Innovationen aufbauen kann, wendet die Bundesregierung derzeit pro Jahr 1,2 Mrd. € für die Energieforschung auf, darunter das BMBF und Forschung 537 Mio.

Teil des Pariser Klimaabkommens von 2015 ist es, die Finanzströme mit den international vereinbarten Klimazielen in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für die Entwicklung verlässlicher Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzmärkte ein, damit hier für die Zukunft die Weichen richtig gestellt werden. Banken sind wichtige Partner der deutschen Unternehmen, um langfristige Innovationen nachhaltig zu finanzieren. Ein wichtiger Meilenstein ist die Veröffentlichung der Deutschen Sustainable Finance-Strategie im Mai 2021. Darüber hinaus orientiert die Bundesregierung auch ihre eigene Kapitalanlage an Nachhaltigkeitskriterien, beispielsweise wird die Anlage der Pensionsfonds nun kompatibel zum 1,5°C-Ziel ausgerichtet. Auf Seiten der Forschung wird die neue Fördermaßnahme „Klimaschutz und Finanzwirtschaft – KlimFi“ des BMBF untersuchen, wie sich die Finanzwirtschaft nachhaltig ausrichten und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele und der Klimaschutzziele leisten kann.

Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, werden deutlich mehr Investitionen in die Transformation unseres Wirtschaftssystems benötigt als von den öffentlichen Haushalten allein getragen werden kann. Deshalb müssen auch private Investitionen in Nachhaltigkeit mobilisiert werden. Aus Umweltsicht bedeutet dies neben Klimaschutz auch Investitionen für den Erhalt der Biodiversität und der Ökosysteme an Land und im Wasser sowie die Schaffung einer ressourceneffizienten und sauberen Wirtschaft. Dafür hat die EU 2018 ihren „Sustainable Finance Action Plan“ vorgelegt und im Juli 2021 ihre „Renewed Sustainable Finance Strategy“ präsentiert.

Die nachhaltige Umstellung der Ernährungssysteme und Ernährungsweisen in Deutschland und weltweit ist von großer Bedeutung für die Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Als erweiterte Nährwertkennzeichnung wurde der Nutri-Score bereits im Jahr 2020 in Deutschland eingeführt. Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie will die EU-Kommission bis Ende 2022 einen Vorschlag für ein EU-weit einheitliches, verpflichtendes erweitertes Nährwertkennzeichnungssystem und bis 2024 einen Rahmen für eine Nachhaltigkeitskennzeichnung für Lebensmittel vorlegen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde vom Bundestag im Juni 2021 verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf, die Situation von Betroffenen entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Menschenrechte. Größere Unternehmen werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards noch besser nachzukommen.

Gesundheit

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Im Alltag für mentale Gesundheit sensibilisieren

Ausbildung von sämtlichem Fachpersonal

Zugang zu Therapie erleichtern

Legale Schwangerschaftsabbrüche und Verhütung

Gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt

Selbstbestimmte Kleidung im Privat- und Berufsleben

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Antwort der Bundesregierung

Viele Jugendliche und junge Erwachsene sind von psychischen Belastungen betroffen, die sich in der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt haben. Bund, Länder und Kommunen haben seit Beginn der Pandemie eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, um Kinder und Jugendliche besonders zu unterstützen. Da sich gezeigt hat, dass weitere Handlungsbedarfe bestehen, wurde unter gemeinsamen Vorsitz des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ eingesetzt. Diese IMA hat gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten Empfehlungen für Maßnahmen erarbeitet, durch die mit der COVID-19-Pandemie verbundene Belastungen für Kinder und Jugendliche künftig möglichst vermieden und bestehende Belastungen abgebaut werden können.

Auch die Offensive Psychische Gesundheit, eine Initiative der Bundesregierung, richtet sich u.a. an die Zielgruppe der Jugendlichen. Die Offensive wirbt für mehr gesellschaftliche Offenheit im Umgang mit psychischen Erkrankungen und will die Präventionsangebote stärker miteinander vernetzen.

Im zukünftigen Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit bzw. Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit ist eine Plattform zur Erforschung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Hilfsangeboten deutlich gestiegen. Das Konsortium ProHEAD stärkt die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen mit einem Online-Hilfsprogramm. Über die Plattform finden Jugendliche Informationen rund um das Thema seelische Gesundheit und können bei Bedarf Beratungsmöglichkeiten finden.

Das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ unterstützt pflegende junge Menschen durch niedrigschwellige Beratungsangebote. Die „Pausentaste“ soll ihnen helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren und Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen.

Auch Sport kann dabei helfen, junge Menschen zu entlasten und Erfahrungen in Gemeinschaft zu ermöglichen. Mit einer bundesweiten Bewegungskampagne in Form von sportlichen Aktionstagen und Veranstaltungen sollen Vereine junge Menschen nach den harten Einschränkungen der Corona-Pandemie wieder mehr für Bewegung und Sport begeistern.

Die Versorgungssituation hat sich u. a. durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz und Anpassungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses deutlich verbessert. So hat sich die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ärztlichen Psychotherapeuten zwischen 2011 und 2020 um 12,6 % erhöht, die Zahl der psychologischen Psychotherapeuten um 63,7 %. Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sind zudem seit vielen Jahren Bestandteil verschiedener Gesetzgebungsvorhaben.

Die Ausbildungsbedingungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten wurden durch Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 deutlich verbessert. Die Approbation wird nunmehr aufgrund eines universitären Masterstudiums erteilt, das zur Approbation führt. Auch Theorie, Praxis und Forschung wurden mit der Novellierung besser miteinander verzahnt. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sind die Ausbildungseinrichtungen verpflichtet worden, einen Vergütungsanteil in Höhe von mindestens 40 % an die Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden weiterzuleiten. Da es bei der Anwendung dieser Vorschrift in der Praxis häufig zu Auslegungsschwierigkeiten kam, wird diese Regelung mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz neu gefasst. Sie regelt nunmehr eindeutig, dass die 40 % von der jeweils erbrachten Leistung zu berechnen sind. Für die Weiterleitung eines höheren Vergütungsanteils ist nunmehr keine Vereinbarung mehr mit den Krankenkassen erforderlich. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im Sinne einer erhöhten Transparenz die Ausbildungskosten und den auszuzahlenden Vergütungsanteil für alle Ausbildungseinrichtungen zu veröffentlichen.

Mit der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) hat die Bundesregierung im Juli 2018 einen umfassenden Prozess für die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege gestartet. Um den Fachkräftebedarf im Pflegebereich zu decken und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um mehr Menschen zu qualifizieren, haben die Akteure ihren Fokus auch auf gemeinsame verstärkte Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden in der Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften gelegt. Nach dem ersten Umsetzungsbericht im Jahr 2020 macht auch der jetzt vorgelegte zweite Umsetzungsbericht zur KAP deutlich, dass die Umsetzung der Vereinbarungen gut voranschreitet.

2020 ist die neue Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz gestartet. Die Ausbildung ist nun moderner, das Schulgeld wurde abgeschafft und es ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Durch die erstmalige Regelung von Vorbehaltsaufgaben, die nur von Pflegefachkräften übernommen werden dürfen, erfährt das Berufsfeld Pflege eine deutliche Aufwertung.

Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit leisten insbesondere durch Aus- und Weiterbildungsförderung wichtige Beiträge zur Fachkraftsicherung in der Pflege.

Das geltende Recht des Schwangerschaftsabbruchs wurde vom Deutschen Bundestag nach mehr als zwei Jahrzehnten intensiver politischer und gesellschaftlicher Diskussion und zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1995 beschlossen. Der Gesetzgeber trug bei der Neufassung den Vorgaben aus dem zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch vom 28. Mai 1993 Rechnung. Das geltende Recht erfüllt damit die sich aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz ergebende Pflicht, das ungeborene Leben (auch durch das Strafrecht) zu schützen, und bringt diese verfassungsrechtliche Schutzpflicht in einen Ausgleich mit den Grundrechten der schwangeren Frau.

Der Nationale Rat gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist das Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträgerinnen und -trägern aus Politik und Gesellschaft. In Bund, Ländern und Kommunen wird gemeinsam an messbaren Verbesserungen gearbeitet, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft zu bekämpfen. Der Rat hat im Juni 2021 eine Gemeinsame Verständigung mit konkreten Umsetzungsschritten veröffentlicht, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche führen sollen. Des Weiteren fördert das Bundesjugendministerium das „#UNDDU?“ Projekt, in dem Jugendliche, Eltern und Fachkräfte gestärkt werden, um gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen vorzugehen und bei Übergriffen zügig in das professionelle Hilfesystem vermitteln zu können.

Europa & die Welt

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Das europäische Wertesystem stärken

Die europäische Jugend mitdenken

Die europäische Identität

(Neo-)Kolonialismus aufarbeiten und entgegenwirken

Wirtschaftliche und politische Begegnungen auf Augenhöhe

Reparationen statt Entwicklungshilfe

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Antwort der Bundesregierung

Es ist erklärter politischer Wille und in der Jugendstrategie verankert, dass der Zugang zu internationalen Austauscherfahrungen für jeden jungen Menschen in Deutschland ermöglicht werden sollte. Zu den Möglichkeiten im Rahmen von Erasmus+ Jugend (non-formales und informelles Lernen) und dem Europäischen Solidaritätskorps wird bereits vielfach kommuniziert. Mit dem Start der neuen Programmgeneration von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps stehen zusätzliche Mittel für Jugendbegegnungen und Freiwilligendienste bereit.

Über den EU-Jugenddialog werden junge Menschen seit 2010 kontinuierlich in die Umsetzung der EU-Jugendstrategie, d. h. in die Umsetzung von Jugendpolitik in Europa eingebunden. Die neue EU-Jugendkoordinatorin ist seit Juni 2021 im Amt. Sie soll die politikfeldübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der EU-Kommission zu Themen, die junge Menschen betreffen, stärken und gleichzeitig als Ansprechpartnerin für junge Menschen fungieren. Junge Menschen werden von EU-Institutionen zudem regelmäßig über Hearings, Umfragen o. ä. in die Politikgestaltung einbezogen.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit als Teil unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Erinnerungskultur. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland bereits grundlegende politische Verabredungen getroffen und wichtige Schritte umgesetzt. Beispielhaft genannt seien die im März 2019 zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verabredeten „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ sowie die Errichtung einer Kontaktstelle als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Auch haben deutsche Museen und Einrichtungen zahlreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte ihrer Bestände ergriffen. Hierzu zählen auch Rückführungen menschlicher Überreste und Kulturgüter aus kolonialen Kontexten an die betreffenden Herkunftsstaaten und -gesellschaften.

Von der Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten bis hin zur Bekämpfung von Fluchtursachen hat die EU-Kommission mit dem Asyl- und Migrationspaket ein umfassendes Reformpaket für die europäische Migrationspolitik vorgelegt, das derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Wir setzen uns auf EU-Ebene für Folgendes ein:

  • für einen verstärkten Schutz der EU-Außengrenzen,
  • für Asylverfahren für bestimmte Personengruppen an den EU-Außengrenzen,
  • für die Verhinderung von Sekundärmigration und Asylmissbrauch,
  • für eine solidarische Verantwortungsteilung,
  • für eine schnelle Verabschiedung von Verordnungen,
  • für die wichtige Arbeit europäischer Behörden,
  • für eine verbesserte Rückführung,
  • für eine Stärkung der externen Dimension und
  • für eine bessere Beobachtung der Migrationslage.

In der Flüchtlings- und Migrationspolitik werden die Belange der besonders vulnerablen Gruppen,
d. h. beispielsweise für Familien mit Kindern, Frauen, LSBTIQ* und unbegleitete Minderjährige, die sogenannten UMA, in den Blick genommen. Mit Blick auf die Situation von geflüchteten Familien mit Kindern und von geflüchteten Frauen in Flüchtlingsunterkünften setzt sich die Bundesregierung z. B. gemeinsam mit UNICEF durch Projekte für eine Stärkung des Schutzes ein, u.a. durch die Benennung von Mindeststandards. Auch im Kontext der Verhandlungen über ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) werden die Interessen vulnerabler Personen, u. a. der minderjährigen Geflüchteten, eingebracht. Ein Leitprinzip ist dabei u.a auch, das Kindeswohl bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Deutschland hat sich seit Juli 2018 über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zur Übernahme der Zuständigkeit von bis zu 1.314 aus Seenot geretteten Asylsuchenden bereit erklärt. „Übernahme der Zuständigkeit“ bedeutet, dass nach den gesetzlichen Regelungen ein anderer Mitgliedstaat der EU für die Prüfung und Gewährung von Schutz am die jeweils Betroffenen zuständig wäre, Deutschland aber zur Entlastung dieser Mitgliedstaaten freiwillig diese Aufgaben übernommen hat. Daneben haben wir seit dem 18. April 2020 aus Griechenland 2.812 Personen freiwillig aufgenommen – und damit mehr als alle anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Im Bereich „Resettlement“ und humanitäre Aufnahmen hat Deutschland sein Engagement weiter verstetigt und die zur Verfügung gestellten Plätze signifikant erhöht. So haben wir für 2020 die Aufnahme von bis zu 5.500 besonders schutzbedürftigen Personen zugesagt. 2020 waren humanitäre Aufnahmen/ Resettlement durch die pandemiebedingten Beschränkungen nur sehr begrenzt möglich. Sie wurden aber in diesem Jahr wiederaufgenommen.

Die von der Bundesregierung einberufene, unabhängige Fachkommission Fluchtursachen hat im Mai 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem eine umfassende Strategie zur Minderung der Ursachen von Flucht empfohlen und 15 spezifische Empfehlungen für das zukünftige Engagement der Bundesregierung und der EU gegeben werden. Ihre Umsetzung wird derzeit geprüft.

Zudem trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das durch Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zur Stärkung qualifizierter Zuwanderung beitragen soll. Dazu wurde ein erweiterter Fachkräftebegriff eingeführt, der neben Personen mit akademischer Ausbildung jetzt auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst. Die auf Mangelberufe bezogene Betrachtung entfällt und es findet grundsätzlich keine Vorrangprüfung mehr statt. Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert. Durch die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Beschäftigung, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung soll die Fachkräftegewinnung künftig effizienter von statten gehen. Zudem berechtigt nun jeder Aufenthaltstitel grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.